4) Octavius Mamilius war der Herr von Tusculum, der mächtigste Mann in Latium, und als Schwiegersohn des letzten römischen Königs L. Tarquinius Superbus mit diesem in engster Verbindung. Die Angaben lauten so bestimmt und einheitlich, daß an ihrer Tatsächlichkeit kaum gezweifelt werden darf (Liv. I 49, 9, vgl. II 15, 7. Flor. I 5, 1. Eutrop. I 12, 1 [ohne den Namen
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des M.]. Auct. de vir. ill. 16, 1. Dionys. IV 45, 1 und weiterhin. Suid. 1 1, 1367 Bernh. [Μάλιος, ἀνὴρ Λατῖνος]); vielmehr führt die Erwägung, daß der Name Tusculum auf Gründung durch Etrusker hinweist, und daß die römischen Tarquinier eine etruskische Dynastie waren, auch den modernen Forscher zur Bestätigung der Tradition: Es ist sehr wahrscheinlich, daß die fremden Herrschergeschlechter der beiden bedeutendsten latinischen Stadtstaaten sich durch ein Familienbündnis gegenseitig stützten. Nicht minder einstimmig ist die Überlieferung darüber, daß ein Octavius Mamilius der Führer der Latiner in dem ersten großen Kriege war, den sie zehn bis zwölf Jahre nach der Vertreibung der Tarquinier gegen Rom führten und durch ihre Niederlage am See Regillus verloren. Diese Überlieferung setzt schon Cicero als allgemein bekannt voraus (nat. deor. II 6), desgleichen die Erzählung, daß der verjagte Tarquinius den M., wie vorher den Porsena, zum Kriege gegen Rom gereizt habe (ad Att. IX 10, 3). Die letztere Erzählung mit allen ihren Folgerungen und Erweiterungen kann nicht denselben Anspruch auf Tatsächlichkeit erheben, wie die anderen Angaben, schon wegen des beträchtlichen Zeitabstandes nicht, der den Latinerkrieg vom Sturz des Königtums trennt. Deshalb ist schon im Altertum die Vermutung aufgestellt worden, der am See Regillus geschlagene Octavius Mamilius sei nicht der Schwiegersohn des Tarquinius gewesen, sondern dessen Sohn, also ein Enkel des Königs (Dionys. VI 4, 1), was natürlich nur ein Versuch zur Überbrückung chronologischer Schwierigkeiten ist, von derselben Art, wie die bekannte Annahme, der jüngere König Tarquinius sei Enkel, nicht Sohn des älteren gewesen (ebd. IV 7, 1ff. nach Piso [frg. 15 Peter] u. a.). Im allgemeinen hat selbst Dionys sich nicht um solche Bedenken gekümmert, sondern die Tätigkeit des M. nach seinem Geschmack breit ausgemalt. Er läßt ihn schon unter der Regierung des Tarquinius im Latinerbunde gegen Turnus Herdonius die Partei seines Schwiegervaters ergreifen (IV 45, 1. 4f. 47, 3f. s. Nr. 1 und o. Bd. VIII S. 620, 28ff.) und dann mit zahlreichen Latinern an dem Feldzuge des Porsena gegen Rom teilnehmen, der die Zurückführung der Tarquinier bezweckte (V 21, 3. 22, 4f. 26, 1); nach der Einigung Porsenas mit den Römern habe er durch Hinterlist und Vertragsbruch den mächtigen Bundesgenossen so erzürnt, daß dieser ihm die Gastfreundschaft aufkündigte und ihn aus dem Lager auswies (V 33, 3f. 34, 1). Auch Livius gibt an, daß Tarquinius nach dem Abzuge des Porsena zu M. nach Tusculum übergesiedelt sei (II 15, 7), und stellt übereinstimmend mit Dionys (V 35, 3. 50, 1. 51, 2. 53, 1. 61, 1ff. 76, 3), aber nur ganz kurz (II 18, 3), den M. als die Seele aller gegen Rom gerichteten Umtriebe unter den Latinern dar, die 60 schließlich zu dem Kriege von 255 = 499 oder 258 = 496 führten (vgl. dazu Schwartz o. Bd. V S. 950, 41ff.). In der Darstellung der Rolle des M. bei der Entscheidungsschlacht am See Regillus gehen beide Autoren letzten Endes auf denselben poetisch ausgeschmückten Bericht zurück: M. ist wie der Anstifter, so auch der oberste Führer des Krieges (Dionys. VI 2, 1. 4, 1); er
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befehligt daher den rechten Flügel des latinischen Heeres und steht hier dem römischen Magister equitum T. Aebutius Helva (Bd. I S. 443 Nr. 15) gegenüber; beide stoßen im ritterlichen Zweikampf aufeinander; M. wird in die Brust getroffen, und dem Aebutius wird der Arm durchbohrt (Liv. II 19, 7–9. Dionys. VI 5, 3–5. 11, 3). Trotz seiner schweren Verwundung führt dann M. noch einmal seine Scharen persönlich in den Kampf; jetzt trifft er mit dem Consularlegaten T. Herminius (Bd. VIII S. 834 Nr. 2) zusammen und fällt von dessen Hand; doch auch der Sieger wird, während er dem Gefallenen die Rüstung raubt, erschlagen (Liv. II 20, 8 – 10. Dionys. VI 12, 1. 4, vgl. 21, 3). Die kurzen Erwähnungen der Schlacht bei Cicero a. O. und bei den von Livius abhängigen jüngeren Autoren (Val. Max. I 8, 1 a. Flor. Eutrop. Auct. de vir. ill. vgl. auch Suid. nach Dionys.) fügen keine neuen Züge hinzu. Niederlage und Tod des M. können wohl geschichtlich sein. Den Königstitel hat er nicht mehr geführt, war aber nach den umschreibenden Ausdrücken bei Liv. I 49, 9 und Dionys. IV 45, 1. V 51, 2 offenbar zugleich Stadtherr von Tusculum und Bundesfeldherr der Latiner. Seine bei Valerius Maximus und Florus gebrauchte Bezeichnung als dux der Tusculaner wird von Liv. III 19, 8 für seinen Sohn Nr. 1 verwendet, der genauer ebd. 18, 2 dictator heißt.