Steckbrief gegen jüdische Schwindler 1572

Ein Aufruhrpasquill in Dresden 1697 Steckbrief gegen jüdische Schwindler 1572 (1910) von Anonym
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 5 (1909 bis 1912)
Die Stimmung der Dresdner Bürger im Schmalkaldischen Kriege 1546–47
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Steckbrief gegen jüdische Schwindler 1572.

Allen und itzlichen was Hoheit, Wirden, Standts, Stadts oder Wesens die seint, denen dieser unser brieff furkommt, embitten wir Burgermeister und Rath der Stadt Dresden unsere gantz willige gefließene und freundtliche Dinst zuvorn, und fugen hiemit zu wißen, das heut dato fur uns kommen und erschienen ist der ersame unser Burger Ditterich Lindeman und hat uns bitlichen angelangt, nachdem er sich von etzlichn Juden mitt Nahmen Elias, Eichel, Joseph und Abraham alle von der Reussischen Lemburgk[1], welche vor etzlichen Jahren alhier auß Eisen Stal zu machen sich understanden, fur 600 fl. in Burgkschafft eingelaßenn hette, die er auch, als sie von hinnen heimlicher Weise entlauffen und entrunnen, fur sie erlegen und betzahlen mussenn, das wir im deßen Kundtschafft in einer offenen Paß und Furderungsschriefft under der Stadt Insiegel gunstig mittheilen wolten, domit er sie, weil sie nirgent besessen, wo er sie antreffen und betretten wurde, desto eher zu hafften bringen möchte. Wer (?) es nicht an das sich gedachter unser Burger fur obenberurtte Juden in selbschuldige Burgschafft eingelaßen, und derwegen sein Hauß und Hoff in die 2000 fl. wirdig mit unserm Wißen und Bewilligung zur gewißen Versicherung eingesetz, auch dieselb Behausung wegen solcher 600 fl. verkauffen und dieselben mit seinem mergklichen Schaden abtragen und betzahlen müßen, als haben wir im sovil mehr solch sein Suchen fuglich abtzuschlagen nicht gewußt, und ist an ein jeden nach Erheischung seines Standts unser underdinstlich, dinstlich und freundtlich Bit, sie wolten in dem Ambten, Gebietten oder Gerichten, do obengemelte Juden betretten werden kunnen, auf unsers Burgers Ditterich Lindemans oder seines Bevehlichhabers Ansuchen dieselben auf sein Recht und Unkosten in Hafftung nehmen und im wieder sie geburlichs Rechten gestatten, damit er seines fur sie ausgelegten und dargegebenen Geldes sambt aller derhalben auffgewendten Scheden und Unkosten wiederumb habhafftig werde. Doran ertzeigen sie die Billigkeit und uns zu besonderm Gefallen, und wir seindt es noch eins jedern Standts hinwieder in dergleich und mehrern underdinstlich, willig und freundtlich zu vordienen urbuttigk. Zu Uhrkundt mit unserm der Stadt kleinern Secret bedruckt. Geschehen und geben Dreßden den 2. Monats Mai nach Christi Geburth 1572.[2]


  1. Lemberg in der polnischen Provinz Reussen.
  2. Aus den Kundschaften 1568–1573, im Ratsarchiv A. IX. 18h. Bl. 215b, 216.