Ein Aufruhrpasquill in Dresden 1697

Karl Friedrich Schinkels Beziehungen zu Dresden Ein Aufruhrpasquill in Dresden 1697 (1910) von Paul Rachel
Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter Band 5 (1909 bis 1912)
Steckbrief gegen jüdische Schwindler 1572
  Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
[102]
Ein Aufruhrpasquill in Dresden 1697.
Von Professor Dr. Paul Rachel.

August der Starke hatte nach seinem Regierungsantritt 1694 den Kammerdirektor und Geheimen Rat Ludwig Gebhard von Hoym, der die Ränke der Generalin von Neitschütz und ihrer Tochter, der Gräfin von Rochlitz, in der kurzen Regierungszeit Kurfürst Johann Georgs IV. unterstützt und sich auch sehr bereichert hatte, gefangen auf den Königstein abführen lassen. Am 20. März 1696 wurde sein Prozeß gegen Zahlung von 200 000 Talern niedergeschlagen und er nicht nur entlassen, sondern bald darauf zum Kammerpräsidenten ernannt. Er gehörte vom 14./24. Juni 1697 an mit dem Grafen von Löwenhaupt und dem Herrn von Einsiedel einer Kommission an, die, unter dem Vorsitze des Statthalters Fürsten von Fürstenberg, die in der Verwaltung des Staates und der Städte, sowie in Hofstaate eingerissenen Mißbräuche untersuchen und abstellen sollte; durch Hinzutritt des Geheimen Rates von Rumohr und des Hofrates Zech zum Generalrevisionsrat erweitert, dehnte die Kommission ihre Kompetenz auf eine Revision sämtlicher Landeskollegia, weil diese dem Kurfürsten-König verdächtig geworden seien, aus. Ihr Urteilsspruch sollte sogar in Justizsachen den Spruch der Höchsten Gerichtshöfe ungültig machen.

Es ist hier nicht auf die Verhandlungen und Beschlüsse der Kommission, die bis ins Jahr 1699 bestanden hat, einzugehen. Von Anfang an mag sie Erregung und Unzufriedenheit hervorgerufen haben, da man Steigerung der Lasten befürchtete, Abstellung der Mängel und Bestrafung der Schuldigen aber kaum erhoffen durfte, wenn ein so bedenklicher Charakter, wie der Geheime Rat von Hoym dabei eine bedeutende Rolle spielen durfte[1].

Wie aufgeregt gewisse Kreise gewesen sein mögen, beweist ein „Pasquill“[2], welches am 28. November 1697 am Dresdner Rathaus angeklebt gefunden worden war. Die Finderin, Frau Rosine Scheidemannin, eines Fußtrabanten Eheweib, hatte sich gleich am Abend in die Wohnung des Herrn Actuarius adjunktus Sebald Ernst Henckelmann begeben, diesen aber nicht angetroffen. Am anderen Morgen erschien sie zwischen 7 und 8 Uhr in dessen Wohnung von neuem und sagte dann aus: Die Schrift, die sie da vorlege, sei zwischen ihrem und dem Beutlerladen unter hiesigem Rathause an die Mauer geklebet gewesen, welches sie dann eher nicht gewahr worden als zwischen 9 und 10 Uhr, da es die gegenübersitzenden Schnürweiber gesehen, welche sie nachmals alsobald abgerissen, und würden dieselbe über 2 Personen nicht gelesen haben.

Der Inhalt des von ihr gefundenen Anschlags war nun allerdings geeignet, auf dem Rathause lebhaftes Bedenken zu erregen, denn in sehr heftigen, aufreizenden Worten werden Bürger und Handwerksgesellen zu Mord und Aufruhr aufgerufen. Das ziemlich große Blatt enthält in sehr großen, offenbar mit Pinsel aufgetragenen Worten Folgendes:

Auf Ihr Bürger, wie auch Handwercks Gesellen und Lehrjungen und alles was man den Pöbel nennt, zerreißet den verfluchten Geheymbten rath Frey-Herrn von Höm, auf der Kreutz Gasse wohnent; sein verflucht Hertz aus dem Leib und den Cörber geviertheilt auf die Straßen, den Er hat rath gegeben mit unerträglichen Lasten zu beschweren. Ehe wird den Leuthen nicht besser, als das man solche räthe allezeith anfället und zu Todt schlägt auff dem Land oder in Städten, und der gantz Pöbel soll vor einen Man stehen, auff solche arth ist es gemachet worden in Königreich Engelland und anderen Orten, wenn die Leuth sind ausgesogen worden.

Ceter und Wehe sey über Höm und seinen verfluchten Samen geschrien. Amen.

Ceter und Wehe sey über Höm und seinen verfluchten Samen geschrien. Amen.

Ceter und Wehe sey über Höm und seinen verfluchten Samen geschrien. Amen.

Ceter und Wehe sey über alle und ihrn Samen geschrien, die Stadt und Land drücken. Amen.

1697.

Frau Rosine Scheidemannin wurde am 30. November vor den Actuarius, Herrn Georg Friedrich Schelcher, auf das Rathaus gerufen und nochmals und genauer befragt über alles, was vorgegangen, damit man sicher sei, daß der eigentliche Zweck des Pasquills, das Volk [103] aufzureizen, nicht erfüllt, also nichts zu fürchten und auch nichts weiterhin zu vermelden sei.

Frau Scheidemannin teilte denn nun mit, daß die eine Schnürfrau, nehmlich die Kuhlmannin, an ihren Laden gekommen und einen Anfang gemacht, die Schrift zu lesen, desgleichen auch ihre, der Referentin bei sich habende Muhme. Weil sie selbst aber solches alsobald gemerket, habe sie auch stracks die Schrift abgerissen und in ihren Schubsack gestecket. Dahero denn diese 2 Personen wenig Worte davon würden gelesen haben. Und sie halte gänzlich davor, daß diese 2 Personen den eigentlichen Inhalt solcher Schrift nicht wissen würden. Sie habe auch diese Schrift nach diesem weiter niemand als ihrem Manne und dem Herrn Henckelmann gewiesen und auch niemandem davon etwas geoffenbaret, und wäre ihr, wer die Schrift gefertiget, nicht wissend, habe auch davon keine Mutmaßung.

Hierauf mußte sie eidlich bestärken, daß die von ihr getanen Aussagen durchgehends die reine Wahrheit enthielten und daß ihr ein mehreres nicht bewußt sei.

Nach abgelegtem „Jurament“ wurde sie nochmals vermahnt, alles bei hoher Strafe in Verschwiegenheit zu halten, und darauf entlassen.

Ob der Vorfall und die obenstehenden Aussagen dem Revisionsrate bekannt gegeben worden sind, wird nicht ersichtlich; jedenfalls hat man alles auf sich beruhen lassen, da gefährliche Folgen nicht eingetreten sind.

Die Ratskollegien haben sich gegen die Beschlüsse des Revisionsrates übrigens bald selbst sehr energisch gewendet, weil sie hinter ihnen absolutistische Gelüste witterten. 1699 erhoben die Stände gegen die Kommission laute Beschwerde, weil sie wider die Verfassung vorgehe, unerhörte Gewalt besitze, den Zutritt zum Landesherrn abschneide, überall zu kurzen Prozeß mache und überhaupt sich in Justiz und Steuer Eingriffe erlaube. Der Generalrevisionsrat, dessen Beschlüsse Hoym später selbst desavouiert haben soll[3], wurde durch den Landtagsabschied vom 17. März 1699 wieder aufgelöst; allerdings hatten die Stände dem Kurfürsten 1 Million Gulden bewilligt und dafür ihrerseits hohe Steuern auferlegt. Die Bewegung gegen den Revisionsrat innerhalb der städtischen Bevölkerung hatte also die höhere Besteuerung an sich nicht abgewendet, wohl aber die absolutistische Form ihrer Beschaffung beseitigen helfen und wohl mit dazu beigetragen, daß der Statthalter Fürst von Fürstenberg, der Vorsitzende des Revisionsrates, seinen Frieden mit den Ständen machte.


  1. Böttiger-Flathe, Geschichte Sachsens II, S. 315.
  2. K. Sächs. Hauptstaatsarchiv Loc. 30662 Pasquille betr. 1697–1815.
  3. Gretschel und Bülau, Geschichte Sachsens Bd. 2, S. 603 f.