Animation
Unter Animation versteht man eine schnelle Bilderfolge, die dem Betrachter als flüssige Bewegung erscheint, zum Beispiel so wie bei einem Trickfilm. Der einzige Unterschied: Trickfilme sind Filme, Animationen sind kurze, sich wiederholende Bilderabfolgen.
Animationen werden oft auf Websites benutzt, wenn der Programmierer entweder zu blöd oder zu arm ist einen Trickfilm zu produzieren, oder einfach keinen Bock drauf hat. (Beispiel: Siehe rechts.)
Animationen können entweder real oder virtuell erstellt werden, wobei letzteres die gängigere Variante ist, da dafür ein Computer benötigt wird. Für reale Animationen fehlt, wie oben gesagt, der Verstand oder die Lust .
Unter einer Animation kann man zusätzlich noch eine Aufführung verstehen, ähnlich eines Sketches. In diesem Fall laufen die Animateure auf einer Bühne herum, machen Quatsch, suchen Opfer aus dem Publikum heraus und delektieren sich an diesen. Die Vorraussetzungen ein Animateur zu werden sind lediglich 3 Jahre Erfahrung als Landstreicher und ein IQ unter 38, denn alles Andere wäre überqualifiziert.
Die nachfolgenden Punkte behandeln ausschließlich die Bildanimationen.
Geschichte
Die Animationen, wie wir sie kennen, wurden gegen 1973 erfunden. Zu dieser Zeit arbeiteten der chinesische Geheimdienst an einem virtuellen Gehirnwäscheprogramm. Da die Chinesen zu dieser Zeit aber noch gar kein Ahnung von Programmieren hatten, entstand so durch puren Zufall, wie so manch anderes in China auch, die Animation.
Animationen am PC wurden um 1980 berühmt. Erst zu dieser Zeit konnten die PCs diese unglaublich große (!!) Datenmenge verarbeiten. Was für uns heute selbstverständlich erscheint, war damals eine große Entwicklung für die Menschheit. Schließlich war es ab jetzt jedem möglich dem Nachbarn real UND virtuell den Stinkefinger zu zeigen.
Gesetze zur Animation (China)
Im Gesetzbuch des Kaiserreichs China findet man in "Absatz 478: Pornographie, Animationen und Gefährdung der Staatssicherheit" die folgenden Paragraphen:
§1: Legliche Alt von Staatsvelhönende Inhalte ist velboten.
§2: Vol jedel Animation muss "Wählt unselen Hellschel" mindestens 5 Sekunden zu sehen sein.
§3: Legliche Elwähnung Tibets ist velboten und wild als Hochvellat gegen das Kaiselleich China behandelt.
§4: Animationen, die glößer sind als unsel Hellscher, sind stleng velboten und welden mit Todesstlafe geahndet.
§5: Besondels velboten sind diskliminielende, del Albeitelschaft schadende Animationen.
§6: Ulhebellechtsveletzung, Laubkopieen etc. sind elaubt und geln gesehen.
Systemanforderungen
Natürlich benötigt man einige hochmoderne Utensilien, um eine Animation anzuzeigen:
- Einen PC (Möglichst aus dem 21. Jahrhundert und von Microsoft).
Es enspricht sonst nicht für eine flüssige Darstellung einer Animation, vorallem bemerkbar beim einsetzen von Adobe Produkte (z.B. Flash Player oder Acrobat Reader).
- Einen Browser, dieser sollte wenn möglich Websiten anzeigen.
- Den Adobe Flash Player, nicht zu verwechseln mit Adobe Reader. Schon viele Browser mussten wegen eben dieser Verwechslung dran glauben.
Herstellung
Der folgende Abschnitt ist nur für richtige "Animations-Experten".
Laien sollten sich auf keinen Fall an der Herstellung einer Animation versuchen. Das könnte schreckliche Folgen haben.
- Einen Computer. Wie oben schon genannt aus dem 21. Jahrhundert.
- Gewisse Grundkenntnisse, was moderne Computertechnologie angeht.
- Ein spezielles Programm zum Zeichnen und ablaufen lassen der Animation.
- Einen guten Anwalt. Da so ziemlich alles Copyright geschützt ist und die Amerikaner es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, alles und jeden gegen Schadensersatz anzuklagen.