Schweigepflicht
Die Schweigepflicht war eine vorübergehende Erscheinung von 1917-1933 und 1973-1996 (ca.).
Sie erklärte bestimmte Personen (Supermarktkassiererinnen, Friseusen, Zeitungsreporter) zu "Vertrauenspersonen", die gefälligst die Fresse halten sollten, wenn ihnen irgendjemand etwas über sich erzählte. Hielten sie sich nicht daran, wurden sie gebrandmarkt und in die Berge abgeschoben.
1933 wurde die Schweigepflicht das erste Mal abgeschafft und durch die Denunziationspflicht ersetzt, die wiederum nach 1945 abgeschafft wurde. Jedoch versäumte man es, die Schweigepflicht wieder einzuführen, was 1973 nachgeholt wurde. Mit der allmählichen Verbreitung des Internets wurde die Schweigepflicht (inoffiziell) wieder abgeschafft, da heute jede Information, die man über andere Personen bekommt, bei german-bash oder auf beichthaus.com landet.
Wer Informationen nicht weitergeben will, gilt schnell als uncool, gerät ins soziale Abseits und bekommt in der Schule das Pausenbrot abgenommen.
Gegenwärtig wird diskutiert, die Schweigepflicht in begrenztem Rahmen wieder einzuführen. Ein Anfang soll mit Hip Hoppern, Volksmasturbanten sowie Tokio-Bordell-Fans gemacht werden.
Siehe auch
Licht |
Baulicht |
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DMX |
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