Stellvertretender Abteilungsschülersprecher
Der stellvertretende Abteilungsschülersprecher ist eine seltene Abart des Klassensprechers und genießt noch weiter gehende Privilegien, die nur noch vom nicht-stellvertretenden Abteilungsschülersprecher und dem Schülersprecher sowie dessen Stellvertretern überboten werden können.
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Wahl
Um stellvertretender Abteilungsschülersprecher werden zu können, muss ein Schüler zunächst zum Klassensprecher seiner Klasse gewählt werden. Anschließend wählen alle Klassensprecher der Abteilungen je zwei Abteilungsschülersprecher und zwei stellvertretende Abteilungsschülersprecher aus ihrer Mitte. Dazu ist in der Regel keine einfache, absolute oder irgendeine andere Mehrheit erforderlich, sondern einfach nur vier Kandidaten, die dann eben gewählt werden. Anschließend bilden die Abteilungsschülersprecher automatisch die Gesamtschülervertretung und wählen auf der ersten, konstituierenden Sitzung den Schülersprecher und drei Stellvertreter, entsenden vier Mitglieder in die Schulkonferenz, je zwei in den Vermittlungsausschuss, die Bezirksausschüsse und den Ausschuss zur Schulentwicklung, außerdem (mit beratender Stimme) in die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und die Fachkonferenzen sowie einen in den Schülerausschuss Berufliche Schulen; selbstverständlich wird zusätzlich noch jeweils ein Stellvertreter gewählt.
Rechte
Als stellvertretende Abteilungsschülersprecherin oder stellvertretender Abteilungsschülersprecher kann die Schülerin oder der Schüler auf umfassende Mitwirkungsrechte an der Schule zurückgreifen. Er oder sie ist insbesondere berechtigt, an Sitzungen der Gesamtschülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen (siehe oben) oder sogar mit Stimmrecht, wenn der zugehörige Abteilungsschülersprecher abwesend ist. Ferner wird aus den stellvertretenden und nicht stellvertretenden Abteilungsschülersprechern je einer pro Abteilung gewählt, der an der Schulkonferenz teilnehmen darf. Die Schulkonferenz ist das wichtigste beschlussfassende Gremium der Schule und wird regelmäßig über Entscheidungen der Schulleitung informiert. Die Mitgliedschaft in der Schulkonferenz berechtigt ferner zur Teilnahme an der Gesamtkonferenz und allen Abteilungskonferenzen mit beratender Stimme – ein besonders wertvolles Vorrecht, da die Gesamtkonferenz Empfehlungen an die Schulkonferenz aussprechen kann, die ja wiederum das wichtigste beschlussfassende Gremium der Schule ist.
Pflichten
Seiner exponierten Position entsprechend ist der stellvertretende Abteilungsschülersprecher selbstvertretend eine Vorbildfigur für alle Schülerinnen und Schüler der Abteilung. Seinen Mitschülern ist er im Allgemeinen zwar nicht bekannt, aber wenn doch, dann darf er beinahe so viel Respekt erwarten wie ein Vertretungslehrer in einem Nebenfach.