Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Lübeck.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Oldenburg in Holstein.

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.

Außerdem wird der zurzeit in Bau befindliche Fehmarnbelttunnel bis zur Grenze zwischen den ausschließlichen Wirtschaftszonen Deutschlands und Dänemarks ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zum Gerichtsbezirk gehören.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude in der Göhler Straße 90 gehört zu einem denkmalgeschützten Gebäudekomplex, der bis in die 1970er-Jahre als Kreistag des ehemaligen Kreises Oldenburg in Holstein diente.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein ist das Landgericht Lübeck übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
  2. IV. Nr. 4 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
  3. § 30 Abs. 3 LJG.
  4. Denkmalliste Ostholstein (Memento des Originals vom 7. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., (PDF; 748 kB), unter der Identitätsnummer 3498.
  5. § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 4 lit. d LJG.

Koordinaten: 54° 17′ 30,6″ N, 10° 54′ 21,2″ O

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