Unter einer Gewölberippe, auch kurz Rippe genannt, (englisch rib; italienisch nervatura; französisch nervure) wird in der Kunstgeschichte ein bogenförmiges Bauteil eines Gewölbes aus Naturstein verstanden, das eine tragende Funktion einnimmt. Rippen sind nicht immer sichtbar, sondern können innerhalb oder über der Gewölbeschale liegen. Lediglich der bearbeitete und meist profilierte Teil der Rippe ist sichtbar.
Abgrenzung
Nach dem jeweiligen Einbauort wird unterschieden in Wandrippe, Schildrippe (→Schildbogen), Quer- oder Gurtrippe (→Gurtbogen), Scheitelrippe und in Diagonalrippe.
Eine weitere Unterscheidung findet nach der Gewölbeform statt: z. B. Kreuzrippe, Netzrippe oder Schlingrippe.
Geschichte
Die ersten Rippen hatten einen quadratischen Querschnitt („Bandrippe“; z. B. San Baudelio de Berlanga). In der Weiterentwicklung wurden sie schräg gefast und anschließend hinter der Fase profiliert („Kehlrippe“). Die Rippenformen entwickelten sich zu immer reichhaltigeren Profilformen mit Rundstäben bis zum sogenannten Birnstab, der ein birnenförmiges Profil zeigt. In der Spätgotik wurden Rippen auch dekorativ und weitgehend ohne tragende Funktion verbaut (Tierceron, Lierne) oder sie entfalteten sich frei und losgelöst von der Gewölbeschale im Raum (siehe Abhängling).
Statik
Die auf hölzernen Lehrgerüsten aneinandergefügten Rippen eines Gewölbes tragen sich, im Gegensatz zu den Gewölbekappen, nach dem Einsetzen des Schlusssteins selbst. Erst danach erfolgt die Aufmauerung der Gewölbekappen.
Siehe auch
Auch in der frühen buddhistischen Architektur Indiens (2. bis 6. Jh.), die sich noch in hohem Maße an hölzerne Vorläufer anlehnt, gibt es – nichttragende – Rippengewölbe. In den Karla Caves bei Lonavla ist die hölzerne Balkenkonstruktion noch komplett erhalten.
Literatur
- Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). 3. Auflage. Kröner, Stuttgart 1999, ISBN 3-520-19403-1, S. 384f.