Diese Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland beinhaltet die Schifffahrtszeichen, wie sie in der Anlage I der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung aufgelistet werden.
Flaggenzeichen
- A.16 Aufforderung zum Anhalten
(Flagge „L“, „Lima“)
Tafelzeichen
Gebots- und Verbotszeichen
- A.1a Überholverbot für alle Fahrzeuge
- A.1b Überholverbot für Schleppverbände
- A.2 Begegnungsverbot an Engstellen
- A.3 Geschwindigkeitsbeschränkung
- A.4 Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
- A.5 Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
- A.6 Einhalten des Fahrabstandes
- A.8 Ankerverbot
- A.9 Festmacheverbot
- A.10 Liegeverbot
- A.11 Einhalten einer Fahrtrichtung
- A.12 Abgabe von Schallsignalen
- A.13 Anhalten in Schleusen (Drempel-Markierung)
- A.14 Durchfahren von Brücken
- A.15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
- A.18a Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke - Dauernde Sperrung
Warnzeichen und Hinweiszeichen
- B.1a Fährstelle für freifahrende Fähren
- B.1b Fährstelle für nicht freifahrende Fähren
- B.2a Durchfahren von festen Brücken; in beiden Richtungen befahrbar
- B.2b Durchfahren von festen Brücken; in einer Richtung befahrbar
- B.3 Fernsprechstelle
- B.4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
- B.5 Wasserski
- B.7 Querströmung
- B.8 Wassermotorräder
Körperzeichen
Gesperrte Wasserflächen
- A.17a Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder (Badezone)
- A.17b Sperrgebiete
Wasserstraßen (Lateralsystem)
- B.10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen
- B.11a Steuerbordseite des Fahrwassers
- B.11b Backbordseite des Fahrwassers
Abzweigende oder einmündende Fahrwasser
- B.13a Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
- B.13b Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers / Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers
Reeden
- B.14a Allgemeine Reeden
- B.14b Reeden für Fahrzeuge, die bestimmte gefährliche Güter befördern
- B.14c Reeden für unter Quarantäne stehende Fahrzeuge
Gefahrenstellen (Kardinalsystem)
- Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.
- B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
- B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
- B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
- B.15d West-Kardinal-Zeichen
- Feuer-Kardinalzeichen
- B.15 Gefahrenstellen
Nord: Q
Ost: Q(3)10s
Süd: Q(6)+LFl.15s
West: Q(9)15s - B.15a Nord-Kardinal-Zeichen
Q
= ununterbrochene Blitze
1 Blitz pro Sekunde - B.15b Ost-Kardinal-Zeichen
Q(3)10s
= 3 Blitze + Pause
in 10 Sekunden - B.15c Süd-Kardinal-Zeichen
Q(6)+LFl.15s
= 6 Blitze + 1 Blink + Pause
in 15 Sekunden - B.15d West-Kardinal-Zeichen
Q(9)15s
= 9 Blitze + Pause
in 15 Sekunden
- B.15e Einzelgefahrenstelle
Besondere Gefahrenstellen
- B.16 Besondere Gebiete und Stellen
Festmachertonnen
- B.17 Festmachetonne
Lichtsignale
Schutzbedürftige Anlage, Sog und Wellenschlag vermeiden
- Bei Nacht
- Am Tage
Dauernde Sperrung der gesamten Schifffahrtsstraße oder Teilstrecke
- Bei Nacht
- Am Tage
Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung
- Bei Nacht
- Am Tage
Siehe auch
- Bildtafel der Binnenschifffahrtszeichen in Deutschland
- Bildtafel der Schifffahrtszeichen auf dem Bodensee (ebenfalls in Österreich und der Schweiz gültig)
Einzelnachweise
- ↑ Anlage I - Schifffahrtszeichen. In: ELWIS. Abgerufen am 8. Januar 2021.
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