Bundesbau bedeutet die Durchführung von Hochbauvorhaben, deren Bauherr der Bund ist. Dafür gilt seit dem 1. Oktober 2022 die „Neue RBBau“, die gemeinsam vom Bundesbau- und Bundesfinanzministerium neu gefassten Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes.

Im Bundesbau entstehen die unterschiedlichsten Dienstgebäude wie etwa Bürogebäude, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, Bundespolizeidienststellen, Trainingszentren für Soldaten, aber auch Gebäude für Museen und Kultureinrichtungen. Nutzer der Bauten sind u. a. Bundesministerien, Bundesgerichte, der Zoll, die Bundespolizei, die Bundeswehr, die Gaststreitkräfte der NATO sowie Bundesbehörden und -anstalten wie das Robert Koch-Institut, das Julius Kühn-Institut und das Technische Hilfswerk. Neben Inlandsbauten verantwortet der Bundesbau Immobilien im Ausland wie für die deutschen Botschaften, das Goethe-Institut und deutsche Schulen.

Im Jahr 2021 wurde durch den Bundesbau ein Bauvolumen von 2,4 Milliarden Euro umgesetzt.

Zusätzlich unterstützen die Bundesbauverwaltungen Zuwendungsbaumaßnahmen mit ihrem baufachlichen Sachverstand. Sie beraten die Zuwendungsgeber sowie -empfänger in allen Bauprojektphasen und gewährleisten, dass die Planung und Bauausführung wirtschaftlich und zweckmäßig ist und die baupolitischen Ziele des Bundes eingehalten werden.

Geschichte

Die Anfänge des Bundesbaus gehen bis zum Staatenbund des Deutschen Kaiserreichs zurück. Schwerpunkt der Bauentwicklung waren militärische Interessen, die von einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich organisiert wurden. In der Weimarer Republik entwickelte sich ab 1919 eine eigene Reichsbauverwaltung, die 1927 auf Anordnung des Reichsfinanzministers neu ausgerichtet wurde. Als Vorläufer des „Organleihe-Abkommens“ führten fortan die Bundesbauverwaltungen der Länder die Bauaufgaben des Deutschen Reiches aus. Ab dem Jahr 1939 waren zum Beispiel in Baden-Württemberg sogenannte Baugruppen der Reichsbauverwaltungen als Mittelinstanz der Oberfinanzpräsidien zuständig. Speziell für den militärischen Bereich waren zusätzliche Heeres- und Luftwaffenbauämter tätig, die dem Reichskriegsministerium und dem Reichsluftministerium unterstellt waren.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lag der Schwerpunkt auf der Beseitigung der Trümmer und der kostengünstigen Instandsetzung einer notwendigen Infrastruktur unter der Kontrolle der Besatzungsmächte. Je nach Besatzungszone wurden eigene untergeordnete Dienststellen mit deutschem Baupersonal eingerichtet, sowohl für den militärischen als auch für den zivilen Bedarf. Allerdings lag der Schwerpunkt auf der Errichtung von notwendigem Wohnraum. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 war der Baubedarf des Bundes selbst überschaubar. Eine eigene Bundesbauverwaltung lohnte sich nicht, daher bediente sich der Bund der Landesbauverwaltungen im Rahmen der Organleihe und ließ darüber die zivilen und militärischen Bauaufgaben erledigen. Der Bund hatte die fachliche Leitung und übernahm die Kosten. Die gesetzliche Grundlage für die Organleihe wurde im Gesetz über die Finanzverwaltung am 6. September 1950 gelegt.

Mit den Pariser Verträgen 1955 wurde das Besatzungsregime beendet und die Bundesrepublik erhielt eine Teilsouveränität. Durch den Eintritt in die NATO wurden fortan auch Auftragsbauten der NATO-Bündnispartner vom Bund durch die Bauverwaltungen übernommen. Mit ansteigendem Baubedarf im zivilen und vor allem durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1956 im militärischen Bereich wurden im Folgejahr die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) eingeführt. In dem Regelwerk wurden – auf Grundlage der Haushaltsregelungen des Bundes – die Verfahren von der Genehmigung des Baubedarfs, der Planung sowie der Baudurchführung definiert.

Ab dem Jahr 1965 war für militärische Bauaufgaben der Bundeswehr das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, z. B. für Truppenunterkünfte, und für die Baumaßnahmen der alliierten Streitkräfte und der NATO-Bündnispartner, das Bundesministerium der Finanzen und für alle zivilen Baumaßnahmen das Bundesministerium für Bau- und Wohnungswesen. Bis 1998 verantwortete ebenfalls das damalige Bauministerium eigenständig die zivilen Baumaßnahmen, bevor es Teil des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde. Von 2013 bis 2018 war das Bauressort dem damaligen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zugeordnet. Bis 2021 wurde das Bauministerium dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zugeordnet. Seit 2021 gibt es wieder ein eigenes Bauministerium, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit Klara Geywitz als Bauministerin.

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus in Kraft, um der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Bundesbau mehr Freiheit zu verschaffen, mit dem Ziel schneller bauen zu können und die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei ihr zu konzentrieren. Maßnahmen im militärischen Bereich blieben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Ziel der Reform war es, den Bundesbau zukunftsfähig aufzustellen.

Zuständigkeit

Bauherren im Bundesbau sind die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für zivile Bauten, das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) für militärische Bauten, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für den Gastreitkräftebau und das Auswärtigen Amt (AA) für Auslandsbauten. Das BMWSB ist außerdem für die Einhaltung der baupolitischen Ziele des Bundes zuständig und verantwortet den Bereich Zuwendungsbau.

Die Baumaßnahmen des Bundes in Berlin, Bonn und im Ausland führt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durch. Die Baumaßnahmen in den anderen 15 Bundesländern werden in Organleihe für den Bund von den jeweiligen Bauverwaltungen der Länder durchgeführt. Die Organleihe beruht auf § 5b Finanzverwaltungsgesetz (FVG) und ist in bilateralen Vereinbarungen zwischen der BImA und den einzelnen Bundesländern geregelt. Das betrifft auch die Kostenerstattung des Bundes gegenüber den Bundesländern.

Die Bauverwaltungen gliedern sich in zwei Ebenen, in die baudurchführende Ebene (BdE) und die Fachaufsicht führende Ebene (FfE). Die BdE erledigt die operative Umsetzung der Baumaßnahmen entweder als Eigenplanungen oder mittels Vergaben an freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure. Der Fachaufsicht führenden Ebene obliegt die Fachaufsicht über die baudurchführende Ebene. Sie ist insbesondere für die Prüfung, Genehmigung und Festsetzung von Bauunterlagen zuständig.

Fachaufsicht und durchführende Ebenen nach Bundesland
BundeslandFachaufsichtBaudurchführende Ebene
Baden-WürttembergOberfinanzdirektion KarlsruheBundesbau Baden-Württemberg
BayernLandesbaudirektion Bayern (LBD)20 Staatliche Bauämter
BerlinBundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BrandenburgBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
BremenSenator für FinanzenGeschäftsbereich Bundesbau beim staatlichen Dienstleister Performa Nord
HamburgBundesbauabteilung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)
HessenOberfinanzdirektion Frankfurt am MainLandesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Mecklenburg-VorpommernStaatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenNiedersächsisches Landesamt für Bau und LiegenschaftenStaatliches Baumanagement Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenOberfinanzdirektion Nordrhein-WestfalenBau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzAmt für Bundesbau Rheinland-PfalzLandesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
SaarlandSaarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und SportLandesverwaltungsamt Abt. 4: Staatliche Hochbaubehörde (SHB)
SachsenSächsisches Staatsministerium der FinanzenStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Sachsen-AnhaltMinisterium der Finanzen des Landes Sachsen-AnhaltLandesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinFinanzministerium des Landes Schleswig-HolsteinGebäudemanagement Schleswig-Holstein
ThüringenThüringer Ministerium für Infrastruktur und LandwirtschaftThüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Beispielprojekte

Folgende Projekte wurden u. a. vom Bundesbau umgesetzt:

Auswahl Bauprojekte zivil

Auswahl Bauprojekte Zuwendungsbau

Auswahl Bauprojekte Auslandsbau

Auswahl militärische Bauprojekte

Auswahl Bauprojekte Gaststreitkräfte

  • US-Militärkrankenhaus Weilerbach
  • Neubau US-High School in Kaiserslautern Vogelweh
  • Erweiterungsbau U.S. High School Wiesbaden
  • Neubau Gemeindezentrum Netzaberg-Chapel

Einzelnachweise

  1. Neue Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (Neue RBBau). Fachinformation Bundesbau, 2023. Link zum Download, 772 KB.
  2. Die Neue RBBau (fib-bund.de)
  3. 1 2 3 Amt für Bundesbau: Bundesbau | Über Uns. Abgerufen am 4. Juli 2023.
  4. RZBau Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen. (PDF) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), 2015, abgerufen am 4. Juli 2023.
  5. BBBW_60_Jahre_Bauen_fuer_den_Bund_Web.pdf (bundesbau-bw.de)
  6. BBBW_60_Jahre_Bauen_fuer_den_Bund_Web.pdf (bundesbau-bw.de)
  7. Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus vom 19. Dezember 2022, BGBl. I S. 2507
  8. BMWSB - Startseite - Bundeskabinett gibt grünes Licht für die Modernisierung des Bundesbaus
  9. Silke Kersting: Bundesbau soll schneller und effizienter werden. Handelsblatt, 16. Dezember 2022.
  10. Nachkriegszeit: Wiederaufbau. 23. März 2020, abgerufen am 4. Juli 2023.
  11. Bundesfinanzministerium - Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
  12. BMWSB - Unsere Abteilungen und ihre Aufgaben (bund.de)
  13. § 5b FVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
  14. Bundesbau (nrw.de)
  15. Fachaufsicht BM Bund | Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
  16. OFD: Startseite. Abgerufen am 5. Juli 2023.
  17. Bundesbau Baden-Württemberg. Abgerufen am 5. Juli 2023 (deutsch).
  18. Landesbaudirektion Bayern (LBD). Abgerufen am 5. Juli 2023.
  19. BBR - Startseite (bund.de)
  20. Start | Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
  21. Startseite - Der Senator für Finanzen (bremen.de)
  22. Bundesbau - Aufgaben und Zuständigkeiten - Performa Nord (bremen.de)
  23. Bundesbau Hamburg
  24. Finanzpräsident der Bauabteilung | Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (hessen.de)
  25. Der LBIH auf einen Blick | LBIH. Hessen.de
  26. Das Baumanagement - Kerngeschäft der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes | sbl-mv - Baumanagement
  27. Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften (niedersachsen.de)
  28. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen vor Ort | Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften
  29. Bauabteilung. Abgerufen am 5. Juli 2023.
  30. BLB NRW | Das Immobilienunternehmen des Landes NRW. Abgerufen am 5. Juli 2023.
  31. Amt für Bundesbau: Willkommen (abb-rlp.de)
  32. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz
  33. Saarland - Bundesbau
  34. Saarland - Landesverwaltungsamt - Abteilung 4: Staatliche Hochbaubehörde (SHB)
  35. Aufgaben und Zuständigkeit - Staatsministerium der Finanzen - sachsen.de
  36. Startseite - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement - sachsen.de
  37. Bundesbau in Sachsen-Anhalt
  38. Bundesbau (sachsen-anhalt.de)
  39. schleswig-holstein.de - Bauen - Amt für Bundesbau (AfB)
  40. Bundesbau | Landesamt Bau und Verkehr (TLBV ) (thueringen.de)
  41. Bundesbau | Landesamt Bau und Verkehr (TLBV ) (thueringen.de)

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