Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren
Titel (engl.): Common Transit Convention
Abkürzung: CTC
Datum: 20. Mai 1987
Inkrafttreten: 1. Januar 1988
Fundstelle: ABl. L, Nr. 226, 13. August 1987, S. 2–117
Fundstelle (deutsch): ABl. L, Nr. 226, 13. August 1987, S. 2–117
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Zollrecht
Unterzeichnung: 9 (Stand: 30. September 2022)
Ratifikation: 9 (Stand: 30. September 2022)
Europäische Gemeinschaft: 15. Juni 1987
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (englisch Common Transit Convention, teilweise CTC-Abkommen) ist ein Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren.

Erklärung

Das CTC-Abkommen ist ein Vertrag zwischen der Europäischen Union und einer Reihe anderer Länder über das gemeinsame Verfahren für den internationalen Warenversand und vereinfacht oder eliminiert somit einen Großteil der administrativen Tätigkeiten, die normalerweise mit dem grenzüberschreitenden Warentransport verbunden sind.

Chronologie

Im August 1987 trat das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und damaligen Mitgliedern der EFTA-Ländern (Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Schweden und die Schweiz) in Kraft.

Ab 2013 werden die Türkei, und die Europäischen Zwergstaaten (Andorra und San Marino) in dem Übereinkommen erwähnt. Ab 2015 Mazedonien und ab 2016 Serbien. Ab 2020 waren die Länder der Konvention die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die vier Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.

Das Vereinigte Königreich, bis zum 31. Januar 2020 Teil der Europäischen Union, wurde nach Ablauf der Brexit-Übergangszeit Teil des Übereinkommens über das gemeinsame Versandverfahren.

Im Juni 2022 änderte die Ukraine ihr innerstaatliches Recht, um es mit den EU-Zollvorschriften in Einklang zu bringen, um später dem Übereinkommen beitreten zu können. Das Übereinkommen über das gemeinsame Versandverfahren ist in der Ukraine am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Einzelnachweise

  1. Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren. In: ABl. L, Nr. 330, 21. November 1987, S. 48–48
  2. 1 2 Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 30. September 2022, abgerufen am 17. April 2023.
  3. 87/415/EWG: Beschluß des Rates vom 15. Juni 1987 über den Abschluß des Übereinkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren. In: ABl. L, Nr. 226, 13. August 1987, S. 1–1.
  4. Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 226, 13. August 1987, S. 2–117.
  5. Common Transit Convention (CTC): New arrangements with Ukraine as of 1 October 2022 Europäische Kommission
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