Bundeskanzleramt
 BKAmt 

Staatliche Ebene Bund
Stellung Oberste Bundesbehörde
Gründung 1949
Hauptsitz Berlin Berlin
Behördenleitung Wolfgang Schmidt (SPD), Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben
Bedienstete 596 (Stand: 1. Juni 2019)
Haushaltsvolumen 3,861 Mrd. Euro (Soll: 2022) einschließlich Bundeskanzler
Netzauftritt bundesregierung.de

Das Bundeskanzleramt (BKAmt) ist eine oberste Bundesbehörde, die den deutschen Bundeskanzler in seinen Aufgaben unterstützt. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in der Bundeshauptstadt Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Wolfgang Schmidt (SPD) ist Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben.

Derzeit beschäftigt das Kanzleramt rund 600 Mitarbeiter (Stand: 2019) bei einem aktuellen Jahresetat von rund 3,65 Milliarden Euro (Stand: 2021).

Aufgaben

Das Bundeskanzleramt hat die Aufgabe, die für die Arbeit des Bundeskanzlers erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Dies geschieht vor allem durch engen Kontakt zu den Bundesministerien, die ihrerseits über die ressortspezifischen Informationen verfügen. Da das Bundeskanzleramt die Bundesministerien koordiniert, zum Beispiel bei Großen Anfragen, entspricht die innere Struktur des Bundeskanzleramtes den jeweiligen Ministerien – man spricht hier auch von „Spiegelreferaten“. Diese von Hans Globke geschaffenen politischen Abteilungen sollen zum einen die Arbeit der Fachministerien begleiten und zum anderen dem Bundeskanzler eine kompetente Verfolgung ihrer Arbeit ermöglichen. Dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entspricht beispielsweise die Abteilung 2.

Des Weiteren nimmt das Bundeskanzleramt die administrativen Aufgaben der Bundesregierung wahr.

Arbeitsbereich

Wie alle Behörden ist auch das Kanzleramt in einen Leitungs- und einen Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit wird dabei von sieben Abteilungen wahrgenommen:

  • Abteilung 1: Zentralabteilung; Innen- und Rechtspolitik (Leitung: Babette Kibele)
    • Gruppe 11: Personalangelegenheiten der Bundesregierung; Verwaltung
    • Gruppe 12: Kabinett und Parlament; Bund-Länder-Angelegenheiten; Justiziariat
    • Gruppe 13: Innen- und Rechtspolitik
    • Leitung des Dienstsitzes Bonn
  • Abteilung 2: Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik (Leitung: Jens Plötner)
  • Abteilung 3: Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt-, Umwelt- und Gesellschaftspolitik (Leitung: Gesa Miehe-Nordmeyer)
    • Gruppe 31: Sozial-, Gesundheits-, Arbeitsmarktpolitik
    • Gruppe 32: Umwelt- und Landwirtschaftspolitik; Nachhaltigkeit
    • Gruppe 33: Gesellschaftspolitik; Bildung und Forschung; Wohnen und Bauen
  • Abteilung 4: Wirtschafts-, Finanz- und Klimapolitik (Leitung: Steffen Meyer)
    • Gruppe 41: Nationale und internationale Wirtschaftspolitik
    • Gruppe 42: Innovation; Industrie; Klimaschutz- und Energiepolitik; Verkehr
    • Gruppe 43: Finanzpolitik und Finanzmärkte
    • G7/G20 Sherpa-Stab
  • Abteilung 5: Europapolitik (Leitung: Undine Ruge)
    • Gruppe 51: Grundsatzfragen; Europapolitische Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten; EU-Außenbeziehungen
    • Gruppe 52: Koordinierung der Europapolitik; wirtschafts- und finanzpolitische Aspekte der europäischen Integration
  • Abteilung 6: Politische Planung, Grundsatzfragen, Gesellschaftlicher Dialog (Leitung: Benjamin Mikfeld)
    • Gruppe 61: Politische Planung; Innovation
    • Gruppe 62: Grundsatzfragen, Gesellschaftlicher Dialog
    • Stab Strategische IT-Steuerung des Bundes
  • Abteilung 7: Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes (Leitung: Dagmar Busch)

Die Gruppen (bzw. bei Abteilung 7 die Abteilung) gliedern sich in Referate.

Abteilung 4 (Wirtschafts-, Finanz- und Klimapolitik) und Abteilung 5 (Europapolitik) sind Staatssekretär Jörg Kukies nachgeordnet. Die anderen Abteilungen sind dem Chef des Bundeskanzleramts nachgeordnet.

Dem Bundeskanzleramt ist ferner die Stiftung Wissenschaft und Politik und die DigitalService4Germany GmbH zugeordnet.

Leitungsbereich

Zum Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Kanzleramtschefs angesiedelten Staatssekretäre und Staatsminister.

Ihnen unterstehen die Abteilungsleiter, in der Regel im Amt eines Ministerialdirektors, deren gebündelte Informationen über den Chef des Bundeskanzleramtes Verwendung in Lagebesprechungen – wie der wöchentlich stattfindenden „Großen Lage“ – finden.

Der Bundeskanzler wird in seiner Arbeit vom Kanzlerbüro (Leitung: Jeanette Schwamberger) unterstützt, der Chef des Bundeskanzleramts vom Büro Chef BK.

Chef des Bundeskanzleramtes

Die Behörde wird nicht vom Bundeskanzler direkt, sondern vom Chef des Bundeskanzleramtes (abgekürzt: ChefBK) geleitet, der gemäß § 7 Abs. 1 GOBReg zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt.

Zum ChefBK ernennt der Bundeskanzler entweder einen Staatssekretär – in diesem Falle unterliegt der Amtsinhaber dem Bundesbeamtengesetz und kann vom Bundespräsidenten als sogenannter „politischer Beamter“ gemäß § 54 BBG auch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden – oder er bestellt einen Bundesminister für besondere Aufgaben zum ChefBK, dessen Stellung jedoch einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entspricht und der alle Rechte eines Mitglieds der Bundesregierung genießt, wobei ihn der Bundeskanzler allerdings weiterhin ohne Weiteres entlassen kann (Art. 64 Abs. 1 GG / § 9 BMinG). In den Medien und der Öffentlichkeit ist daher auch die inoffizielle Bezeichnung (Bundes-)Kanzleramtsminister gebräuchlich.

Der ChefBK fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für das Zusammenwirken der Bundesministerien, die ihn jederzeit über ihre Arbeit und dadurch über das gesamte Regierungshandeln des Bundes informieren. Er holt zudem im Umlaufverfahren die Entscheidungen der Bundesminister ein, wenn zwar eine Zustimmung der ganzen Bundesregierung erforderlich, eine mündliche Beratung jedoch nicht notwendig ist, und informiert sie wiederum über das Ergebnis sowie Entscheidungen des Bundeskanzlers. Außerdem obliegt ihm die langfristige Planung politischer Vorhaben der Bundesregierung und er ist zudem eine wichtige Verbindungsstelle zu den parlamentarischen Organen des Bundes, den Bundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten sowie (gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt) zu Repräsentanten ausländischer Staaten. Gemäß § 7 Abs. 2 GOBReg kann er an den Bundeskanzler gerichtete oder ihm vom Bundespräsidenten überwiesene Schreiben unmittelbar an den zuständigen Bundesminister weiterleiten.

Sofern der Bundeskanzler nicht selbst entscheidet, legt der ChefBK die Sitzungstermine des Bundeskabinetts und die jeweilige Tagesordnung fest und veranlasst die Einladung zu diesen Sitzungen. Außerdem leitet er die Runde der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor jeder Kabinettssitzung stattfindet. An den Sitzungen des Bundeskabinetts und aller seiner Ausschüsse, einschließlich des Bundessicherheitsrates sowie den zuvor vorbereitend stattfindenden interministeriellen Besprechungen, nimmt der ChefBK gemäß § 23 Abs. 1 GOBReg ebenfalls teil – hat er den Rang eines Bundesministers, so besitzt er auch Stimmrecht. Die Vorlagen der Sitzungen müssen dem ChefBK mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet werden. Die Einzelheiten von Übertragungen, die sich aus Organisationserlassen des Bundeskanzlers bezüglich der Verlagerung von Geschäftsbereichen zwischen Bundesministerien ergeben, sind dem ChefBK mitzuteilen.

Er bereitet zudem die zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Minister- und Senatspräsidenten der deutschen Länder mit dem Bundeskanzler vor, indem er sich im Vorfeld unter seinem Vorsitz mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder trifft.

Der ChefBK leitet auch die wöchentlichen Besprechungen der nationalen Sicherheitslage, die sogenannte „Nachrichtendienstliche Lage“ und die ihr folgende „Präsidentenlage“. Zudem ist ihm der Bundesnachrichtendienst unterstellt – bestimmt ihn der Bundeskanzler auch zum Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, so wirkt er auch direkt bei der Koordinierung der anderen beiden Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst) mit.

Der Nationale Normenkontrollrat unterstand bis 2021 seiner Rechtsaufsicht.

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gehören zu seinem Geschäftsbereich.

Chefs des Bundeskanzleramtes

Bundesminister für besondere Aufgaben

Staatssekretäre im Bundeskanzleramt, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister beim Bundeskanzler

Zur Unterstützung des Bundeskanzlers und des ChefBKs können weitere (beamtete) Staatssekretäre ins Bundeskanzleramt bestellt werden. Diese erhalten entweder als Beauftragte der Bundesregierung eigene Geschäftsbereiche oder wirken bei der Leitung der allgemeinen Verwaltung des Kanzleramtes mit. Außerdem hat der Bundeskanzler das Recht, sich selbst Parlamentarische Staatssekretäre beizugeben, denen er ebenfalls eigene Aufgabenbereiche (so z.B. seit 1998/1999 als Kulturstaatsminister und seit 2005 als Integrationsbeauftragte) zuweisen kann und die ihn bei seiner politischen Arbeit (im Besonderen als seine Vertreter in Bundestag und Bundesrat sowie deren Ausschüssen) unterstützen. Als einzigem Mitglied der Bundesregierung wird dabei dem Bundeskanzler seit 1999 das Privileg zugestanden, dass seine Parlamentarischen Staatssekretäre nicht Mitglieder des Deutschen Bundestages sein müssen. Seit Ende der 1970er Jahre ist es zudem allgemein üblich, dass der Bundeskanzler seine Parlamentarischen Staatssekretäre zu Staatsministern (gem. § 8 ParlStG) ernennt. Der Bundeskanzler kann sie jederzeit entlassen (§ 4 ParlStG).

Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und Sprecher der Bundesregierung untersteht zwar dem Bundeskanzler, ist aber eigenständiger Leiter einer Obersten Bundesbehörde im Range eines Staatssekretärs und nicht dem Bundeskanzleramt zugeordnet.

Beamtete Staatssekretäre im Bundeskanzleramt

Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundeskanzler

Staatsminister beim Bundeskanzler

Mitarbeiter

Im Gründungsjahr 1949 ging man von 120 Mitarbeitern zuzüglich Arbeitshilfen für das Bundeskanzleramt aus. Von 150 stieg die Belegschaft in den darauffolgenden 20 Jahren auf 250. In der Zeit von Bundeskanzler Willy Brandt (1969–1974) erhöhte sich die Mitarbeiterzahl auf 450 und stieg dann bis zum Jahr 2016 kontinuierlich auf 500 an. Anfang 2019 waren es dann bereits 750 Mitarbeiter, für die ein mindestens 460 Millionen Euro teurer Neubau errichtet werden soll.

Zahlreiche Mitarbeiter werden von den Ministerien entsendet und finanziert.

Gebäude

Bonn

Als erstes Bundeskanzleramt dienten 1949 zunächst einige Räume des Museum Koenig. Am 3. November 1949 übergab das belgische Militär das Palais Schaumburg in Bonn an die Bundesregierung. In den Jahren 1954 und 1955 wurde es um zwei eigenständige Erweiterungsbauten ergänzt. Von 1976 bis 1999 befand sich der Sitz des Bundeskanzleramtes in einem Neubau, der von der Planungsgruppe Stieldorf geplant worden war, anschließend verblieb dort zunächst ein Zweitsitz. Von Mai 2001 bis Juli 2013 war das Palais Schaumburg zweiter Dienstsitz des Bundeskanzleramtes. Er ist der Zentralabteilung (Abteilung 1) bzw. dem Kanzlerbüro zugeordnet und mit etwa 20 Mitarbeitern für die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen sowie besondere Aufgaben zuständig. Im August 2013 wurde der Bonner Dienstsitz aufgrund einer voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossenen Sanierung des Palais übergangsweise in das Gebäude des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung verlegt.

Berlin

Von 1999 bis zum Einzug in ein neues Gebäude saß das Bundeskanzleramt übergangsweise in dem ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR am Berliner Schloßplatz (heute: European School of Management and Technology). Seit 2001 dient ein von Axel Schultes entworfener Neubau im Berliner Spreebogen, durch den Platz der Republik vom Reichstagsgebäude getrennt, als Behördensitz. Das Gebäude öffnet sich zu einem zentralen Platz gegenüber dem Paul-Löbe-Haus, der als Bürgerforum gestaltet werden soll. Es ist Teil der „Band des Bundes“ genannten Gebäudegruppe am Spreebogenpark. In dem Gebäude arbeiten zurzeit auch Mitarbeiter des Kulturstaatsministers.

Literatur

  • Marco Althaus: Das Bundeskanzleramt als Instrument politischer Führung im parlamentarischen System. auf Academia.edu, Freie Universität, Berlin 1993.
  • Volker Busse, Hans Hofmann: Bundeskanzleramt und Bundesregierung. Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Nomos, Baden-Baden (8., aktualisierte und erweiterte Edition) 2022, ISBN 978-3-8487-7465-4.
  • Joannah Caborn: Die Staatsarchitektur in Bonn und Berlin. In: Carborn: Schleichende Wende. Diskurse von Nation und Erinnerung bei der Konstituierung der Berliner Republik., 2006, ISBN 3-89771-739-5.
  • Jürgen Gros: Das Kanzleramt im Machtgeflecht von Bundesregierung, Regierungsparteien und Mehrheitsfraktion. In: Karl-Rudolf Korte/Gerhard Hirscher (Hrsg.): Darstellungspolitik oder Entscheidungspolitik. Über den Wandel von Politikstilen in westlichen Demokratien. München 2000.
  • Klaus Harpprecht: Im Kanzleramt. Tagebuch der Jahre mit Willy Brandt. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2001, ISBN 3-499-61158-9.
  • Thomas Knoll: Das Bundeskanzleramt. Organisation und Funktion von 1949 bis 1999. Wiesbaden 2004.
  • Katja Schlesinger: Ausbau der Hausmacht im Bundeskanzleramt. Die Systeme Schmidt, Kohl und Schröder. Köln 2000 (unver. MA, Fundstelle: Die Systeme Schmidt, Kohl und Schröder, 3. Mai 2006).
  • Klaus Seemann: Entzaubertes Bundeskanzleramt – Denkwürdigkeiten eines Personalratsvorsitzenden, vpa Verlag politisches Archiv, Landshut 1975, ISBN 3-921240-53-0.

Artikel

Commons: Bundeskanzleramt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020. (PDF) In: DIP. Bundesrat, 9. August 2019, abgerufen am 4. September 2019.
  2. Abkürzungsverzeichnis. (PDF; 49 kB) Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. (Nicht mehr online verfügbar.) In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), archiviert vom Original am 28. März 2020; abgerufen am 14. August 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Neuer Kanzleramtschef Braun: Merkels Strippenzieher braucht keine Bühne. In: n-tv, 10. März 2018
  4. Definition von „Spiegelreferat“ auf lexexakt.de
  5. Organigramm. (PDF) In: Bundesregierung.de. Bundeskanzleramt, 1. März 2022, abgerufen am 3. März 2022.
  6. Oliver G. Hamm Das Bundeskanzleramt
  7. Georg Milde: Führungsstile im Kanzleramt. politik&kommunikation, 22. September 2016, abgerufen am 22. Dezember 2019.
  8. Hildburg Bruns: Kanzleramt bekommt Neubau – für mindestens 460 Mio. Euro. In: B.Z. 15. Januar 2019, abgerufen am 22. Dezember 2019.
  9. Christoph Neßhöver: Die Schwächen des Kanzleramts. In: Manager Magazin. 26. Juni 2013, abgerufen am 22. Dezember 2019.

Koordinaten: 52° 31′ 13″ N, 13° 22′ 8,7″ O

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