Vereinigte Staaten Drug Enforcement Administration
 DEA 
Staatliche Ebene Bundesbehörde
Stellung der Behörde Zivile Justizbehörde (Strafverfolgungsbehörde)
Aufsichts­behörde(n) Justizministerium
Bestehen seit 1. Juli 1973
Hauptsitz Arlington, Virginia,
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Haushalt 3,28 Mrd. US-$ (2021)
Behördenleitung Timothy Shea (kommissarisch)
Mitarbeiter 9.848 (2021)
Website dea.gov

Die Drug Enforcement Administration (DEA; deutsch Drogenvollzugsbehörde) ist eine dem Justizministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Strafverfolgungsbehörde mit Hauptsitz in Arlington, Virginia.

Ihre Aufgabe ist es, die illegale Herstellung von Drogen und den Drogenhandel in den USA zu unterbinden. Sie verfolgt damit die Umsetzung eines US-amerikanischen Gesetzesbeschlusses von 1970, des Controlled Substances Act. Die Einschätzungen der DEA und des US-Gesundheitsministeriums werden regelmäßig kontrovers diskutiert.

Auftrag

Aufgaben

Der US-Kongress hat verbotene Substanzen in fünf Klassen aufgeteilt, die von der DEA verfolgt werden. Die Klassifizierung basiert auf verschiedenen Faktoren, wie z. B. das durch die DEA wahrgenommene Potenzial an Missbrauch einer Substanz, sowie der Einschätzung des US-Gesundheitsministeriums, ob der betroffenen Substanz eine seriöse medizinische Verwendung zukommen kann. Die Strafen für den Besitz von verbotenen Drogen fußen auf der Klassifizierung einer Substanz.

Organisation

Die Behörde unterhält 221 städtische Büros (domestic offices) in 21 Divisionen im Inland:

  • Atlanta Division
  • Chicago Division
  • Caribbean Division
  • Dallas Division
  • Denver Division
  • Detroit Division
  • El Paso Division
  • Houston Division
  • Los Angeles Division
  • Miami Division
  • New England Division
  • New Jersey Division
  • New Orleans Division
  • New York Division
  • Philadelphia Division
  • Phoenix Division
  • San Diego Division
  • San Francisco Division
  • Seattle Division
  • St. Louis Division
  • Washington, DC Division

Im Ausland unterhält sie 92 Büros (foreign offices) in 70 Staaten; organisatorisch in Regionen (Afrika, Europa, Nord- und Mittelamerika, Anden, Ferner Osten, Southern Cone (Brasilien, Chile, Argentinien, Paraguay, Peru und Uruguay), Karibik und Mittlerer Osten) und in Arten (DEA Presence, Country Office, Resident Office, Regional Office) unterteilt.

Rechtsgrundlage

Darüber hinaus unterliegt der Drogenhandel auch dem RICO Act, einem Bundesgesetz zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, krimineller Vereinigungen und Banden. Das Gesetz ermöglicht es Bundesanwälten, zu verfolgen und gegebenenfalls Klage zu erheben, wenn eine Person in Verdacht steht, einer kriminellen Organisation anzugehören. Dies kann der Fall sein, wenn der Angeklagte innerhalb von zehn Jahren zwei von insgesamt 35 definierten Straftaten mit demselben Ziel oder Resultat begangen hat. Dazu gehört auch der von der DEA verfolgte Drogenhandel.

Klassifizierung

Die DEA teilt von ihr kontrollierte Substanzen in mehrere Klassen ein:

  • Klasse-I-Drogen: hohes Potenzial an Missbrauch, kein nachgewiesener medizinischer Nutzen, unter anderem: PCP, GHB, MDA, MDMA/Ecstasy, Heroin, LSD, Meskalin, Marihuana.
  • Klasse-II-Drogen: hohes Potenzial an Missbrauch, teilweise nachgewiesener medizinischer Nutzen, hohe Wahrscheinlichkeit für psychische oder physische Abhängigkeit. Diese Drogen sind verschreibungspflichtig, der Absatz wird sorgfältig von der DEA kontrolliert und überwacht, unter anderem: Kokain, Methylphenidat, Pethidin, Opium, Morphin, Amphetamin, Methamphetamin
  • Klasse-III-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-I- und -II-Substanzen, anerkannte medizinische Anwendungen und eine mäßige bis geringe Wahrscheinlichkeit der psychischen oder physischen Abhängigkeit. Diese Drogen sind verschreibungspflichtig, der Absatz weniger streng überwacht als Klasse-II-Substanzen, unter anderem: Steroide, Hypnotika, Codein, synthetisches Δ9-THC, Ketamin
  • Klasse-IV-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-III-Substanzen, anerkannte medizinische Anwendungen und ein geringeres Risiko einer Abhängigkeit als bei Klasse III. Der Verkauf wird ähnlich wie Klasse III überwacht, unter anderem: Diazepam
  • Klasse-V-Drogen: weniger Potenzial für Missbrauch als Klasse-IV-Substanzen, geringes Risiko der psychischen oder physischen Abhängigkeit. Sind meist im freien Handel erhältlich, unter anderem Hustenmedizin, die geringe Mengen von Codein enthalten.

Sonstiges

Die Behördenleiterin Michele Leonhart trat wegen eines Sexparty-Skandals mit US-Drogenfahndern am 22. April 2015 zurück.

Kritik

Die DEA gerät sowohl in den USA als auch im Ausland regelmäßig in die Schlagzeilen wegen ihrer aggressiven Vorgehensweise im Rahmen des „War on Drugs“.

Commons: Drug Enforcement Administration – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. https://www.dea.gov/about/history.shtml
  2. DEA - Personal und Budget. Abgerufen am 20. Januar 2023 (englisch).
  3. DEA - Personal und Budget. Abgerufen am 20. Januar 2023 (englisch).
  4. DOMESTIC FIELD DIVISIONS (Memento vom 30. Oktober 2016 im Internet Archive)
  5. https://www.dea.gov/about/foreignoffices.shtml
  6. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 9. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  7. DEA-Antidrogenfahnder ließen sich Sex-Partys von Kartellen bezahlen Spiegel Online, 27. März 2015.
  8. https://www.nytimes.com/2015/04/22/us/michele-leonhart-top-dea-official-is-expected-to-resign.html?mcubz=0
  9. Nach Sexparty-Skandal mit Prostituierten: Dea-Chefin muss gehen - Huffington Post, 22. April 2015 (Memento vom 27. Januar 2019 im Internet Archive)

Koordinaten: 38° 50′ 32″ N, 77° 3′ 6″ W

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