Soziale Arbeit ist die Bezeichnung einer angewandten Wissenschaft und Berufspraxis, die seit den 1990er-Jahren als Ober- und Sammelbegriff der traditionellen Fachrichtungen Sozialpädagogik und Sozialarbeit gebraucht wird. Als einer der Ersten verwendete Nando Belardi diesen Begriff in einem vierbändigen Lehrbuchwerk von 1980. Er war Herausgeber sowie Hauptautor und befürwortete den Zusammenhang beider ehemals getrennten Fachgebiete durch die gemeinsame berufliche Praxis, den zugrundeliegenden Wissenschaftsdisziplinen (Soziologie, Psychologie, Sozialpolitik, Medizin usw.) sowie den damals gestarteten integrierten Studiengängen, für die er den Oberbegriff Sozialwesen vorschlug. Auch wollte er mit dem Oberbegriff Soziale Arbeit durch dessen leichte Übersetzbarkeit den Anschluss an die international gebräuchliche Bezeichnung Social Work fördern (Belardi, Soziale Arbeit. Band 1, 1980, S. 90 f.). Soziale Arbeit fasst zugleich die Tätigkeit der als Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bezeichneten Berufsgruppe wie auch der wissenschaftlichen Disziplin zusammen.

Geschichte

Grundlagen

Definition

Seit 2001 ist die Soziale Arbeit auch in Deutschland durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) offiziell als Fachwissenschaft anerkannt, während sie in vielen anderen europäischen und außereuropäischen Ländern (insbesondere USA) schon über viele Jahrzehnte als eigenständige wissenschaftliche Disziplin gilt und über zahlreiche Lehrstühle und Forschungsvorhaben verfügt. Soziale Arbeit versteht sich als Profession, die wissenschaftsfundiert versucht, praktische soziale Probleme zu lösen, zu lindern oder zu verhindern. Ihr Veränderungswissen bezieht Soziale Arbeit aus der Sozialarbeitswissenschaft als Disziplin. Diese wiederum generiert über Forschungsvorhaben ihr disziplinäres Wissen.

Neben dieser wissenschaftstheoretischen Betrachtung kann Soziale Arbeit auch funktionell als eine Form praktizierter Sozialpolitik verstanden werden. Im internationalen Kontext wurde im Jahr 2014 in Melbourne durch den internationalen Sozialarbeitsverband, die International Federation of Social Workers (IFSW), folgende grundlegende Definition vorgeschlagen:

“Social work is a practice-based profession and an academic discipline that promotes social change and development, social cohesion, and the empowerment and liberation of people. Principles of social justice, human rights, collective responsibility and respect for diversities are central to social work. Underpinned by theories of social work, social sciences, humanities and indigenous knowledge, social work engages people and structures to address life challenges and enhance wellbeing.”

„Soziale Arbeit ist eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, deren Ziel die Förderung des sozialen Wandels, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit. Gestützt auf Theorien zur Sozialen Arbeit, auf Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und indigenem Wissen, werden bei der Sozialen Arbeit Menschen und Strukturen eingebunden, um existenzielle Herausforderungen zu bewältigen und das Wohlergehen zu verbessern.“

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) hat diese Definition übernommen und dabei angemerkt, dass „praxisorientiert“ deutsch als „handlungsorientiert“ aufgefasst wird, dass „Befreiung der Menschen“ im übertragenen Sinn als „Selbstbestimmung von Menschen“ übersetzt, dass „Vielfalt“ auch Heterogenität umfasst und dass „Theorien der Sozialen Arbeit“ auch empirisches Wissen beinhaltet, und hat weitere Erläuterungen zu indigenem Wissen und zur Begründung Sozialer Arbeit angefügt. Eine vorangehende Fassung war 2000 in Montreal von der International Federation of Social Workers (IFSW) und der International Association of Schools of Social Work (IASSW) vorgelegt worden und leicht abgewandelter Form vom DGSA übernommen worden.

Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung eigenständiger Berufsfelder in sozialen Arbeits- und Handlungssystemen mit immer weniger klar differenzierbaren Teilgebieten hat sich der mit einer langen Tradition belegte Oberbegriff Soziale Arbeit herausgebildet. Genauso werden die akademischen Studiengänge zunehmend mit Begriffen Soziale Arbeit oder Sozialwesen bezeichnet. Der klassische Unterschied zwischen Sozialpädagogik und Sozialarbeit lag grundsätzlich darin, dass die Sozialpädagogik präventiv „agierte“, „anbot“ und „initiierte“. Die Sozialarbeit „reagierte“, „intervenierte“ nach Aufforderung und wurde „administrativ tätig“, wenn ein Missstand gemeldet wurde. Eine andere Begriffsversion unterscheidet zwischen der Hilfe bei der Änderung von Lebensverhältnissen (Sozialarbeit) und der Änderung der Lebensführung (Sozialpädagogik). Dieses Verständnis orientiert sich stärker an der Begriffsgeschichte, der zufolge „Sozialpädagogik“ eher für pädagogische Theorieentwürfe sowie für die Institutionen der Jugendhilfe Verwendung fand, während „Sozialarbeit“ eher nicht-pädagogische Tätigkeitsfelder wie die Armenfürsorge bezeichnete. Verwirrend war und ist die oft unreflektiert vermischende Benutzung der Begriffe. Bisweilen wird versucht, die eine Arbeit der anderen Arbeit per Definition unterzuordnen bzw. eine der Formen aus der anderen abzuleiten. Neuere Ansätze benutzen Soziale Arbeit als Oberbegriff für beide gleichrangigen Arbeitsgebiete. Darüber hinaus wird mit Sozialer Arbeit ein eigenes, von anderen Professionen abgrenzbares, auf handlungswissenschaftlichen Regeln gründendes Interventionssystem verstanden.

Arbeitsfelder und Zielgruppen

Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit werden (zusammengenommen) oft in folgende große Bereiche unterteilt:

  • Kindheit, Jugend, Familie,
  • Arbeitsmarktintegration,
  • Wohnen,
  • Migration,
  • Alter und Pflegebedürftigkeit,
  • Gesundheit,
  • abweichendes Verhalten und Resozialierung.

Sie lassen sich auch nach Lebensphase (u. a. Jugendsozialarbeit, Erwachsenensozialarbeit), nach Lebenslage, nach Art und Dauer der Hilfeleistung und nach Interventionstiefe (lebensweltergänzend / lebensweltunterstützend / lebensweltersetzend) aufschlüsseln.

In der Praxis der Sozialen Arbeit sind mit verschiedenen, teils widersprüchlichen Imperativen konfrontiert. So kommt es etwa in der Kinder- und Jugendhilfe zu Abwägungen zwischen dem Kindeswohl, elterlichen Rechten und dem Datenschutz. Staatliche Interventionen können verschiedene Formen annehmen – sie können paternalistischer Art sein (das heißt, das Individuum gegebenenfalls auch vor sich selbst zu schützen) oder die Autonomie und Eigenverantwortung des Individuums oder das Empowerment betonen, und sie können die Betonung auf individuelle oder auf kollektive Hilfen setzen.

Mandate der Sozialen Arbeit

Sozialarbeiter und Sozialarbeitswissenschaftler haben verschiedene Mandate, also Handlungsaufträge durch bestimmte Interessensgruppen. Klassischerweise beinhaltet das „doppelte Mandat“ das Mandat der Klientel und das Mandat des Staates. Demnach seien die Fachkräfte den Bedürfnissen des Individuums sowie der Mikrosysteme genauso verpflichtet wie den Bedingungen des staatlichen Rechtssystems oder der aktuellen Sozialpolitik. Diese verschiedenen Mandate der Sozialen Arbeit bilden ein Spannungsfeld, in dem Interessenskonflikte zwischen den einzelnen Standpunkten auftreten können. Dadurch ließe sich eine fachliche Autonomie begründen, innerhalb derer die Fachkräfte ihre fachlichen Entscheidungen im Rahmen verschiedener Interessen abwägen. Konkret ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen Hilfe einerseits und Kontrolle andererseits. Ulrich Oevermann geht aus von einem „Strukturdilemma“, sowohl „Agentur sozialer Kontrolle“ als auch „quasi-therapeutische“ Unterstützung für den Klienten sein zu müssen.

Die Soziologin Silvia Staub-Bernasconi hat mit der Verpflichtung der Fachkräfte gegenüber ihrer eigenen Profession ein zusätzliches Mandat formuliert. Dies beinhaltet eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik und eine damit einhergehende ethische Bewertung der Situation. Entscheidend für diese Bewertung sind der Ethikkodex der Sozialen Arbeit sowie die Menschenrechte. Diese Erweiterung des Doppelmandats (oft kurz als „Tripelmandat“ bezeichnet) macht die Soziale Arbeit, nach Staub-Bernasconi, zu einer Profession der Menschenrechte, die politisch unabhängig ist.

Beispiel: Eine Klientin, bei der das Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls prüft. Für die Klientin gilt, sie bei der gelingenden Lebensführung zu unterstützen, so dass dem Kind ein geschütztes Aufwachsen möglich ist. Für das Jugendamt gilt, die Vorgaben und Definitionen nach BGB sowie SGB VIII einzuhalten und für den Staat die geringsten Kosten zu erhalten. Für die Professionellen der Sozialen Arbeit gilt, die Situation unter den oben beschriebenen Umständen zu erfassen und anschließend eine Entscheidung zu treffen. Stimmt diese nicht mit den Rahmenbedingungen überein, kann auch gegen einzelne Akteure gehandelt werden, wie etwa einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts bei einer Menschenrechtsverletzung durch die Gesetzgebung.

Die Sozialpädagogin Karin Lauermann betont die Freiheit als Ziel menschlicher Entwicklung und formuliert daraus einen „Auftrag an die Soziale Arbeit für eine Optimierung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit aller Menschen zu deren höchstmöglicher Entfaltung“.

Im systemischen Ansatz ist es nach Walter Milowiz die Aufgabe von Sozialarbeitern, dort präventiv oder funktionalisierend einzugreifen, wo dysfunktionale Beziehungen sich stabilisieren oder eskalieren.

Professionelle Soziale Arbeit und Freiwilligenarbeit

Im Bereich der Sozialen Arbeit werden ehrenamtliches, freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement oft synonym verwendet. In der Zusammenarbeit mit der Freiwilligenarbeit können sich professionelle Expertise einerseits und Ressourcen Ehrenamtlicher andererseits ergänzen. Zur Verdeutlichung der Unterschiede hebt der DBSH-Landesverband Bayern hervor:

„Professionelle Soziale Arbeit zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie in den verschiedenen Handlungsfeldern auf Grund von erworbenem Beschreibungs-, Erklärungs-, Handlungs- sowie Erfahrungswissen komplexe Problemlagen erkennt und schließlich auf der Basis ihrer berufsethischen Prinzipien und berufseigenen Kompetenzen Handlungsstrategien entwickelt.“

Die Sozialwissenschaftlerin Gisela Jakob betont, dass es in vielen Handlungsfeldern und Organisationen ausdrücklich zum Auftrag für Professionelle der Sozialen Arbeit zählt, Engagement zu fördern und die Adressaten bei der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte zu unterstützen. Als ein Beispiel nennt sie § 11 Abs. 1 SGB VIII, der vorsieht, dass Angebote der Jugendarbeit junge Menschen unter anderem „zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ sollen. Kritisch sieht sie die Ausweitung gering bezahlter ehrenamtlicher Tätigkeiten, etwa durch Aufstockung eines Minijobs durch die Übungsleiterpauschale, da dies einen Niedriglohnbereich mit prekären Arbeitsverhältnissen schaffe und professionelle Standards unterlaufen. Die Bezahlung von Engagement schade der Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements und entwerte zudem die berufliche Arbeit. Sie plädiert daher für eine klare begriffliche Trennung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Erwerbsarbeit, bei der stundenweise bezahltes Engagement ebenso wie ein mit hohen Aufwandsentschädigungen entgoltenes Engagement als nebenberufliche Tätigkeit und somit als Erwerbsarbeit eingestuft werden. Die Integration von freiwillig Engagierten und die Abgrenzung der Aufgaben der einbezogenen Personalgruppen zählt sie zur Organisationsentwicklung, die bei der Geschäfts- und Organisationsleitung verortet ist, und betont die Bedeutung einer professionellen Freiwilligenkoordinierung.

Aktuelle Entwicklungen und Einflussfaktoren der Praxis

Die vergangenen Jahre brachten vermehrt eine an betriebswirtschaftlichen Prinzipien orientierte Strömung in der Sozialen Arbeit. Neben pädagogischen Erwägungen gewinnen Überlegungen zur Qualitätsprüfung, -maximierung, Effizienzsteigerung, Standardisierung etc. mehr und mehr an Bedeutung, dies insbesondere durch Spardruck (Mittelkürzungen) und auch durch die gesteigerte Pflicht zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen, durch die Einführung des § 93 BSHG.

Angesichts neoliberaler Prozesse, die Sozialpolitik „nach marktwirtschaftlichen und wettbewerbsstrategischen Gesichtspunkten“, und damit auch Soziale Arbeit, umstrukturiert, finden in der Fachwelt wieder vermehrt Stimmen gehör, die gesellschaftliche Verhältnisse behandeln. Die Profession der Sozialen Arbeit ist noch und wieder durch die aktuellen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Individuum und Sozialarbeitern zu verorten. Dabei muss das Handlungsfeld insbesondere durch die Gesellschaft definiert werden, die gleichzeitig sowohl als Auftraggeberin, Problemursache und Problemlösungs-Teilinhaberin anzusehen ist. 2006 verabschiedeten 70 Fachbereiche für Soziale Arbeit an deutschen Hochschulen einen „Qualifikationsrahmen“.

Die Soziale Arbeit wird bisweilen zusammen mit weiteren Berufsgruppen mit dem Akronym SAHGE (Soziale Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) bezeichnet.

Theorien der Sozialen Arbeit

Pädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeitswissenschaftler und andere Personen haben vielfältige Theorien Sozialer Arbeit entwickelt. Dabei handelt es sich „um einige in sich geschlossene Theoriebildungen“ sowie häufig um „Entwürfe, Ansätze oder Vorarbeiten einer Theorie“.

Theorien und professionelle Praxis

Nach Bernd Dewe und Frank-Olaf Radtke liegt sozialwissenschaftliches Wissen in Form eines heterogenen Angebots wissenschaftlicher Theorien vor, welche nicht handlungspraktisch anwendbaren Regeln, sondern „Reflexionswissen“ hervorbringen. Im Zusammenhang mit der professionellen Sozialen Arbeit spricht Dewe von einer „reflexiven Professionalität“.

Einteilung bzw. Typisierung

Alice Salomon hat in ihrem Buch Soziale Führer zahlreiche Persönlichkeiten der Sozialen Arbeit genannt und darin auch ihre Beiträge zur Theorie hervorgehoben. Zahlreiche weitere Autoren haben weitere Personen genannt, die für die Theoriebildung in der Sozialen Arbeit von Bedeutung gewesen sind. Dabei hat sich zwar ein Kanon von Personen ergeben, die in diesem Zusammenhang immer wieder genannt werden, aber es gibt hier keine allgemein akzeptierten Kriterien dafür, welche Aussagen als wissenschaftlich anzusehen seien, noch darüber, wer als Autor einer Theorie Sozialer Arbeit anzusehen ist.

Manche Autoren, so auch Ernst Engelke, Stefan Borrmann und Christian Spatscheck in ihrem Buch Theorien der Sozialen Arbeit, teilen Theorien Sozialer Arbeit nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung ein.

Heiko Kleve unterscheidet Theorien der Sozialen Arbeit wie die Lebensweltorientierung und die Sozialraumorientierung, welche aus dem Feld der wissenschaftlichen Sozialen Arbeit heraus für dieses Praxis- und Wissenschaftsfeld entwickelt wurden, von Theorien über die Soziale Arbeit (vor allem soziologische Theorien), in denen Soziale Arbeit neben anderen gesellschaftlichen Sphären thematisiert wird, und Theorien in der Sozialen Arbeit wie die Psychoanalyse oder die Bindungstheorie, welche von professionellen Fachkräften in ihrer Praxis als Reflexions- oder Handlungsfolie genutzt werden. (Siehe hierzu auch: Sozialarbeitswissenschaft#Theorien der Sozialarbeitswissenschaft.)

Zur Typisierung von Theorien, die auf unterschiedlichen wissenschaftlicher Erkenntniskonzepten und verschiedenen Gegenstandsdefinitionen beruhen, hat Helmut Lambers in seinem Buch Theorien der Sozialen Arbeit fünf für die Theoriebildung ausschlaggebende Bezugsprobleme identifiziert und diesen Bezugsproblemen die von bestimmten Autoren ab Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten Theorien zugeordnet:

  1. Verhaltensanpassung – vertreten durch Christian Jasper Klumker, Mary Ellen Richmond, Hans Scherpner, Lutz Rössner;
  2. Erziehung, Bildung und Befähigung – einschließlich Fragen nach einer Idealgesellschaft, der kulturellen Identität, der Verberuflichung des Sozialen und der Subjektentwicklung – vertreten durch Paul Natorp, Herman Nohl, Klaus Mollenhauer, Karam Khella, Marianne Hege, Hans-Uwe Otto, Bernd Dewe, Michael Winkler;
  3. Armut und soziale Ungerechtigkeit – vertreten durch Alice Salomon, Jane Addams, Ilse Arlt, Lieselotte Pongratz, Silvia Staub-Bernasconi;
  4. Alltags- und Lebensbewältigung – vertreten durch Louis Lowy, Carel B. Germain, Alex Gitteman, Wolf Rainer Wendt, Hans Thiersch, Lothar Böhnisch;
  5. Kommunikation und Lebensführung – Wolf Rainer Wendt, Heiko Kleve, Tilly Miller, Wilfried Hosemann, Wolfgang Geiling, Wolf Ritscher, Albert Scherr, Peter Sommerfeld, Dieter Röh, Jan V. Wirth, Björn Kraus, Bringfriede Scheu, Otger Autrata, Werner Schöning.

Lambers hebt hervor, dass es sich vor allem bei modernen Theorien Sozialer Arbeit meist um Versuche handelt, „die eigene Theoriebildung aus unterschiedlichen wissenschaftstheoretischen und philosophischen Traditionen zu synthetisieren“ und dass bei einer eindeutigen Zuordnung oder Klassifikation nach wissenschaftstheoretischen Standpunkten nicht möglich ist. Lambers spricht von einem „Theorienpluralismus“ und betont den Wert neuer theoretischer Ansätze für die Disziplinbildung.

Methoden der Sozialen Arbeit

In der Sozialen Arbeit geht es darum, durch Erziehung, Bildung, Hilfe und sozialstaatlicher Intervention die Autonomie der Individuen in der alltäglichen Lebensgestaltung zu stärken, wiederherzustellen und zu sichern. Da die Befähigung eines Individuums am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen nicht bei allen gleich ausgebildet ist, kommt der Sozialen Arbeit auch die Aufgabe zu gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen.

Gegenstand Sozialer Arbeit sind allgemein gesellschaftlich und professionell als relevant angesehene menschliche „Problemsituationen“. Hierzu gehören überwiegend Probleme mit der alltäglichen Lebensbewältigung, der „Lebenspraxis“ – dem alltäglichen „Zurechtkommen und Zurechtfinden“. Sozialpädagogik bedeutet aber nicht allein Fähigkeiten und Ressourcen der Einzelnen zu fördern; in der Sozialpädagogik steckt auch eine gesellschaftliche Zielsetzung des „Miteinander-Auskommens“. Sozialpädagogik betrachtet das Individuum in seiner Wechselbeziehung mit der sozialen Umwelt. Sozialschaffende sprechen von Lebenslage, um damit die Gesamtheit von Person und sozialem Rahmen sozialwissenschaftlich auszudrücken.

Hinsichtlich der Arbeitsformen können die folgenden drei klassischen Methoden der Sozialen Arbeit unterschieden werden:

Infolge der Methodenkritik in den 1970er Jahren nahm die Binnendifferenzierung deutlich zu und es entwickelte sich eine Vielzahl abgeleiteter und neuer Konzepte, Methoden und Techniken heraus. In der beruflichen Praxis ist ein monomethodisches Vorgehen selten anzutreffen; es überwiegen Handlungsansätze, die mehrere Methoden einbeziehen.

Paradigmen der Sozialarbeitswissenschaft (Auswahl)

Zürcher Schule – ein theoretisches Modell Sozialer Arbeit

Das Systemtheoretische Paradigma der Sozialen Arbeit wurde ursprünglich an der Hochschule für Soziale Arbeit Zürich von Silvia Staub-Bernasconi, Werner Obrecht, Kaspar Geiser und Anderen entwickelt und wird daher auch als Zürcher Schule bezeichnet. Unterschieden wird dabei in Metawissenschaften (beispielsweise Geschichte der Sozialen Arbeit sowie Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie), Objekttheorien (beispielsweise Sozialpsychologie und Politikwissenschaft), allgemeine normative Handlungstheorie sowie spezielle Handlungstheorien (beispielsweise Sozialmanagement).

Der Gegenstand Sozialer Arbeit ist hiernach das Lösen, Lindern oder Verhindern praktischer sozialer Probleme, die sich aus einer unzureichenden Integration von Individuen in ihren sozialen Systemen ergibt, was gleichbedeutend ist, seine biopsychosozialen Bedürfnisse dauerhaft nicht befriedigen zu können. Ein „soziales Problem“ wird anhand der von Staub-Bernasconi in Umrissen konzipierte und von Obrecht ausformulierte Bedürfnistheorie definiert.

Ein Bedürfnis ist dabei gemäß Obrecht als ein interner Zustand definiert, der mehr oder weniger weit weg liegt von dem für den Organismus befriedigenden Zustand (Wohlbefinden). Dieser wird innerhalb des Nervensystems registriert und der resultierende Spannungszustand motiviert den Organismus zu einer Kompensation des entstandenen Defizits durch ein nach außen gerichtetes („overtes“) Verhalten. Es geht folglich um die Wiederherstellung innerer „Soll-Werte“. Unterschieden wird zwischen Bedürfnissen einerseits und Wünschen andererseits. Bedürfnisse gelten als im Organismus des Menschen verankert, Wünsche hingegen als (kulturell) gelernt. Die Bedürfnisse werden in biologische, biopsychische und biopsychosoziale Bedürfnisse unterschieden. Unbefriedigte Bedürfnisse wirken als unbewusste, interne Motivatoren, den unbefriedigenden Zustand in Richtung eines besseren zu verändern. Dabei kann sich der Mensch in seiner Vorgehensweise auch irren und Handlungen vollziehen, die eine Bedürfnisbefriedigung nur vortäuschen (Gebrauch psychoaktiver Substanzen).

Gemäß der Zürcher Schule treten soziale Probleme im Rahmen sozialer Interaktionen auf zwei Ebenen auf: horizontal (idealtypisch sind dies Austauschbeziehungen) und vertikal (idealtypisch sind dies Machtbeziehungen). Probleme im Bereich horizontaler Beziehungen sind zum Beispiel soziale Isolation oder auch ungleichwertige Tauschbeziehungen im privaten und/oder beruflichen Bereich. Probleme im Bereich von Machtbeziehungen beziehen sich auf die soziale Position und sind zum Beispiel Ohnmacht gegenüber illegitimer Macht, Fremdbestimmung (etwa durch künstliche Verknappung lebensnotwendiger Güter oder durch Drohung und Gewalt) und soziale Deklassierung.

Im Sinne einer Vereinfachung mittels der „systemischen Denkfigur“ werden soziale Probleme unterteilt in:

  • individuelle Ausstattungsprobleme (fehlende, gesellschaftlich be- oder verhinderte Entwicklung von Erkenntniskompetenzen; Mangel in der Ausstattung mit Wissensformen; fehlende, gesellschaftlich be- oder verhinderte Entwicklung von Handlungskompetenzen, im Besonderen sozial abweichendes Verhalten; zu geringe oder fehlende sozioökonomische Ausstattung; fehlende, gesellschaftlich be- oder verhinderte soziale Mitgliedschaften)
  • Probleme in sozialen Austauschbeziehungen, Mängel oder Überschüsse in Bezug auf körperliche Zustände und Prozesse, welche die Gesundheit, die körperliche Integrität und die körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen (Austauschbeziehungen, die über eine längere Zeitspanne nicht gegenseitig (reziprok) und gleichwertig (äquivalent) und damit nicht symmetrisch sind)
  • Probleme in sozialen Machtbeziehungen (wobei Ressourcen oder Defizite der Ausstattungsdimensionen innerhalb von Machtbeziehungen zu Machtquellen werden) und
  • Werte- und Kriterienprobleme (problematische Regeln der Sozial- und Machtstruktur).

Auch in der Auffassung der Soziale Arbeit als Disziplin und Profession und in Bezug auf das Interventionswissen (methodisches Handeln) der Sozialen Arbeit setzt die Zürcher Schule eigene Schwerpunkte. Soziale Arbeit als Disziplin erforscht die Zusammenhänge der sozialen Problementstehung und Problemlösung. Soziale Arbeit als Profession arbeitet an der Lösung und der möglichen Prävention dieser Probleme. Silvia Staub-Bernasconi betont den fachlichen Auftrag einer Sozialen Arbeit als (eine) Menschenrechtsprofession, die die Verletzung von Menschenrechten (in Bezug auf organismisch verankerten biopsychosozialen Bedürfnissen) lokal, national und global erkennen und benennen soll und sich als wert- und bedürfnisorientierte Disziplin und Profession an der Minimierung von Menschenrechtsverletzungen beteiligen soll. Nach Staub-Bernasconi gilt es zukünftig, bestimmte problembezogene Arbeitsweisen (= spezielle Handlungstheorien) systematisch auszuarbeiten, darunter Bewusstseins­bildung, Handlungskompetenz-Training, soziale Vernetzung und Umgang mit Machtquellen.

Die drei klassischen Methoden der Sozialen Arbeit – die Einzelfallhilfe, die soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit – bezeichnen dabei das soziale Niveau, auf dem bestimmte praktische soziale Probleme von Individuen gelöst werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Lösung von sozialen Problemen, also das methodische Handeln, orientiert sich in der Zürcher Schule an der allgemeinen normativen Handlungstheorie (Obrecht) und findet ihre Entsprechung in der Methodik der Medizin oder der Psychologie.

Modell „Analyse sozialer Systeme“ und „Systemische Soziale Arbeit“

Im Modell von Michael Bommes und Albert Scherr wird Soziale Arbeit als Inklusionsvermittlung, Exklusionsvermeidung und Exklusionsverwaltung beschrieben. Ausgedrückt wird dabei eine Übereinkunft, nach der Soziale Arbeit als „organisierte Hilfe“ bewertet wird. Nicht Einzelne bestimmen dabei wer hilfsbedürftig ist, sondern Instanzen des politischen Systems. Diese bestimmen Hilfsansprüche und unterscheiden diese von illegitimen Ansprüchen; soziale Probleme werden von der „Normalität“ abgegrenzt. In dieser Theorie wird Bezug genommen auf Luhmanns Analyse sozialer Systeme. Moderne Gesellschaften beziehen Menschen mit ihren Bedürfnissen nicht als ganze ein, sondern sie bestehen aus vielen Funktionssystemen, die jeweils bestimmte Zugangsvoraussetzungen haben. Jeder Mensch muss seine Zugehörigkeit zu Funktionssystemen zunächst erarbeiten. Der Mensch kann sich an diese Regeln bzw. Zugangsvoraussetzungen halten oder von ihnen abweichen.

Exklusionsrisiken wie Arbeitsmarkt oder Gesundheitssystem des Wohlfahrtsstaates werden durch das System der Sozialversicherungen abgesichert. Für die Menschen, die aus diesem System herausfallen, übernimmt die Soziale Arbeit eine Zweit-/Auffangsicherung (Spiegel, 2004).

Aus Sicht der systemtheoretischen Soziologie legte Jan V. Wirth (vgl. 2013) eine Systemtheorie der Lebensführung vor, die das Verhältnis von biopsychosozial verfasstem Individuum und funktional differenzierter Gesellschaft systemtheoretisch, d. h. gleichermaßen als Bedingungs- und Kommunikationsverhältnis, analysiert. Instruktiv ist dabei auch die Frage, in welchen Hinsichten Gesellschaft, soziale Systeme bzw. Kommunikation zulassen, eine »Person« sein zu können, ohne zugleich deswegen nicht als autonom denkendes und fühlendes Individuum etc. beobachtet und behandelt zu werden. Nach Wirth geht problematische Inklusion problematischer Exklusion voraus, daher müssten primär die Inklusionsbedingungen und -modi der Lebensführung im Fokus sozialarbeitswissenschaftlicher Forschung stehen. Insofern gehört neben Inklusionsvermittlung, Exklusionsvermeidung und Exklusionsverwaltung auch Inklusionstützen zu den gesellschaftlichen Funktionen und Aufgaben Sozialer Arbeit. Hier ist ein strategisches Defizit des Wohlfahrtsstaates zu verzeichnen (Wirth 2013).

Systemisches soziales Arbeiten ist Wirth folgend die Betrachtung von Ressourcen und Leistungen insbesondere mit Hinblick auf die Ermöglichung von Inklusion und Exklusion in für die Lebensführung wertgeschätzt soziale Systeme der Gesellschaft. Unter dieser Perspektive werden gemeinsam mit ihren Adressaten und Auftraggebern neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Methodisch stützt sie sich auf eine bunte Palette von Verfahren aus verschiedenen beraterischen, pädagogischen und therapeutischen Arbeitsansätzen, denen allen dieser Grundgedanke voraus liegt: nämlich die Aufmerksamkeiten, die Beobachtungen und die Interventionen auf die Relationen und Beziehungsmuster zwischen den verschiedenen an der Lebensführung beteiligten Systemen zu richten. Nach Scherr und Wirth sind nicht „soziale Probleme“ (etwa gesellschaftliche Sicherheits- oder Ordnungsprobleme) der ausgezeichnete Gegenstand moderner Sozialer Arbeit, sondern vielmehr kann der Konzeptrahmen „Probleme der Lebensführung“ Soziale Arbeit anleiten und instruieren.

Weitere theoretische Modelle

Internationaler Vergleich Sozialer Arbeit

Art und Umfang der öffentlichen Sozialleistungen sind international sehr verschieden. In der Sozialen Arbeit variiert auch das Ausmaß ihrer Professionalisierung sehr von Staat zu Staat.

Deutschland

Die Lehre der Sozialen Arbeit gestaltet sich in Deutschland von Land zu Land sehr verschieden. In gleichem Maß unterscheidet sich auch das Sozialsystem von Land zu Land durch verschiedene Sozialpolitik. Bildungspolitik ist Sache der Länder, Hochschulpolitik allerdings auch Bundesangelegenheit. Durch den Bologna-Prozess verändert sich der Schwerpunkt immer mehr in Richtung der Sozialarbeitswissenschaften, wobei andere Wissensgebiete, wie etwa die Rechtswissenschaft oder Pädagogik, verstärkt aus der sozialarbeitswissenschaftlichen Perspektive abgehandelt werden.

Diese Fachgebiete werden an allen Fakultäten gelehrt: Geschichte der Sozialen Arbeit, Theorien der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialen Arbeit, Sozialrecht, Organisationslehre, Empirische Sozialforschung. Darüber hinaus gibt es verschiedene Vertiefungsbereiche in aufgaben- oder klientelbezogenen Fachrichtungen (wie deviantes Verhalten, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Klinische Sozialarbeit etc.). Dies gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät sehr differenziert.

Die wissenschaftliche Lehre vereinigt außerdem Kenntnisse aus anderen Bezugswissenschaften, insbesondere der Gerontologie, der Geschichtswissenschaften, der Kulturwissenschaften, der Neurowissenschaften, der Ökonomie, der Pädagogik, der Psychologie, der Philosophie, der Politikwissenschaften, der Betriebswirtschaft, aber auch aus der Medizin, des Rechts, der Soziologie und der Theologie. Durch die transdisziplinäre Verschränkung der Betrachtungsebenen der Bezugswissenschaften (Individuen als biologische und psychische Systeme, soziale Systeme, Kultur) erhält sie eine eigene Perspektive und ein transdisziplinäres professionelles Profil.

Auch die mediale Vernetzung verändert Soziale Arbeit. Einerseits nutzen diese Vernetzung Nutzer der Sozialen Arbeit, andererseits verändern sich im Zuge dieser Entwicklung auch die Arbeitsweisen in der Sozialen Arbeit. Als Antwort auf diese Entwicklung hat sich der Fachbereich Sozialinformatik herausgebildet, der an verschiedenen Hochschulen inzwischen fester Bestandteil des Vorlesungsverzeichnisses ist. Aus gesellschaftlicher Perspektive ist die Soziale Arbeit eine Institution neben Elternhaus, Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsförderung, Polizei und Justiz.

Die klassischen Abschlüsse in der Profession Soziale Arbeit sind Diplom-Sozialpädagoge (FH) und Diplom-Sozialarbeiter (FH). Die neue Bezeichnung im Zuge des Bologna-Prozesses ist Sozialpädagogin/Sozialpädagoge/Sozialarbeiter/in (B.A.). Die im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen, universitären Studiums bestandenen Abschlüsse Diplom-Pädagoge mit der Fachrichtung Soziale Arbeit wurden inzwischen in Masterstudiengänge überführt. Mittlerweile existiert im Bereich Soziale Arbeit eine Vielzahl von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen und Universitäten, mit dem Sommersemester 2007 sind die ersten deutschen Absolventen mit einem Bachelor für Soziale Arbeit auf den Arbeitsmarkt getreten, wobei alle Hochschulen auf den Bologna-Prozess umstellten. Das Bachelorstudium ist im Vergleich zum Diplomstudiengang um ein Praxissemester reduziert. Modulorientierte Lehrinhalte und ganzheitliche Vermittlungsformen der Lehre spielen, aus der Erwachsenenbildung kommend, zunehmend eine Rolle. Durch den Bologna-Prozess werden in der Berufspraxis zunehmend Absolventen mit Masterabschluss arbeiten, ein Indikator für die zunehmende Akademisierung der Sozialen Arbeit.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung formulierte in ihrer Reihe Grundwissen Kommunalpolitik, dass die Begriffe Sozialpädagogik und Sozialarbeit aus dem Grunde zunehmend synonym verwendet und gemeinsam unter den Begriff Soziale Arbeit gefasst werden, dass deren Aufgaben „alle aus einer Verfassungsnorm abgeleitet werden, das zentrale Ziel der ‚sozialen Sicherung‘ verfolgen und für Angebote, Dienste und Veranstaltungen stehen, die beraten, bilden, erziehen, helfen und pflegen, und schließlich gleiche oder ähnliche Konzepte, Methoden und Verfahren beinhalten“.

Staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen unterliegen in Deutschland der Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Absatz 1 Nummer 6 StGB). Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben sie jedoch nur für das, was ihnen als „Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ oder „Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle“ anvertraut worden oder bekanntgeworden ist (§ 53 StPO Absatz 1 Nummern 3a und 3b). In anderen Fällen sind sie verpflichtet, vor der Staatsanwaltschaft auszusagen, sofern sich nicht im Härtefall ein Zeugnisverweigerungsrecht unmittelbar aus der Verfassung ableiten lässt. Der DBSH und weitere Institutionen fordern, § 53 Absatz 1 StPO um Mitarbeiter der Sozialen Arbeit zu erweitern.

Österreich

Sozialarbeit und Sozialpädagogik waren bis 2007 in der Ausbildung getrennt. Seither umfasst die Ausbildung der Sozialen Arbeit sowohl den Bereich Sozialarbeit als auch Sozialpädagogik. Im Laufe der Geschichte haben beide Berufsgruppen gewisse Bereiche für sich beansprucht, und so können in der Regel Sozialpädagogen nicht am Jugendamt tätig werden und Sozialarbeiter nicht in der stationären Jugendwohlfahrt. Generell gibt es jedoch eine starke Überlappung in den Handlungsfeldern.

Betrachtet man die Geschichte der Praxis der Sozialen Arbeit, so lässt sich erkennen, dass es sehr wohl Arbeitsfelder mit hohen pädagogischen Anteilen gibt, welche dann unter der Überschrift „Sozialpädagogik“ zusammengefasst werden, und Arbeitsfelder mit geringen pädagogischen Anteilen, welche als „Sozialarbeit“ bezeichnet werden. Beide Arbeitsfelder treten in unterschiedlichen Situationen und Altersklassen auf.

Charakteristikum für die Sozialpädagogik stellt grundsätzlich die Fürsorge dar. Als bedeutendste Institution gilt das Heim. Die grundlegenden Aufgabenbereiche der Sozialpädagogik finden sich in Schutz, Pflege und Beratung von Betroffenen. Da die Gesellschaftsrealität mit all ihren Stärken und Schwächen notwendigerweise immer zum Gegenstand der sozialpädagogischen Theorie wird, heißt es, von Sozialpädagogen ginge die heftigste Gesellschaftskritik aus.

Die Ausbildung für Soziale Arbeit ist als Studiengang an Fachhochschulen organisiert, an der FH Campus Wien, der FH Joanneum in Graz, der FH Kärnten, der FH St. Pölten, der FH Vorarlberg, der FH Oberösterreich, dem Management Center Innsbruck (MCI), der Fachhochschule Salzburg oder der FH Burgenland. Die Ausbildung schließt mit Mag(FH), oder nach der Umstellung im Zuge des Bologna-Prozesses mit Bachelor ab. Die Ausbildung für Sozialpädagogik ist als zehnsemestrige sekundäre Ausbildung und als postsekundäre Ausbildung in Kollegs organisiert. Standorte sind Salzburg, Baden, St. Pölten, Stams, Linz, Graz und Wien. Diese Ausbildungen sind entweder öffentlich (kostenlos) oder privat (mit Semesterbeitrag) geführt und erhalten, nach Erfüllung staatlicher Kriterien, das Öffentlichkeitsrecht über das Bundesministerium für Bildung. In Wien wird die Ausbildung von drei Privatschulen als berufsbegleitendes Kolleg angeboten. Die „Wiener ARGE für Sozialpädagogik“ gibt es seit 1992 und ist das älteste und größte berufsbegleitende Kolleg österreichweit. Die anderen beiden Institutionen (die bildungsakademie, Institut Dr. Rampitsch) bieten die Ausbildung seit 2012 an. Die FH St. Pölten bietet außerdem auch einen Masterstudiengang an. In Graz wird zudem ein eigener Magistra- und Magisterstudiengang für Sozialpädagogik an der Karl-Franzens-Universität angeboten.

Schweiz

In der Schweiz umfasst der Begriff zusätzlich die Fachrichtung Soziokulturelle Animation. Die Lehre der Sozialen Arbeit wird an Fachhochschulen mit dem Bachelor abgeschlossen. 1995 wurden nach dem früheren System 725 Diplome erteilt, die sich auf die verschiedenen Fachrichtungen wie folgt verteilten: 404 Sozialpädagogik, 224 Sozialarbeit, 19 Doppeldiplome SA/SP und 80 Soziokulturelle Animation. Die Ausbildung kann in einem Vollzeit- oder Teilzeitstudium, dann häufig berufsbegleitend, absolviert werden und dauert in der Regel drei bzw. vier bis fünf Jahre. Sie umfasst mindestens 5'400 Lektionen, davon mindestens 1'500 in der Praxisausbildung. Es gibt zahlreiche Eignungsabklärungen bei der Aufnahme zum Studium. Das Mindesteintrittsalter liegt bei 20 Jahren. Der Anteil von ausländischen Studenten liegt in der Schweiz bei ca. 5 Prozent deutlich unter dem ausländischen Bevölkerungsanteil von 18 Prozent. Das Studium wird mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen. An der Berner Fachhochschule, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie an der Fachhochschule Nordwestschweiz wird ein sogenannter generalistischer Studiengang angeboten, der alle drei Bereiche umfasst und an der Hochschule Luzern drei einzelne Studiengänge. Der verliehene akademische Grad nach Abschluss des Studienganges ist Bachelor of Science (BSc) / Bachelor of Arts (BA) Soziale Arbeit. Neuerdings wird anschließend an den Bachelor auch ein Master-Studium in Sozialer Arbeit angeboten. Es haben sich hierzu verschiedene Fachhochschulen zusammengetan, um den konsekutiven Master anbieten zu können. Der Abschluss nennt sich (MSc) Master of Science. Die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW bietet ein ebenfalls konsekutives Master-Studium in Sozialer Arbeit mit dem Schwerpunkt Soziale Innovation an. Die Absolventen des Master-Studiums tragen den Titel Master of Arts (MA).

Finnland

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die Soziale Arbeit in Finnland, unterstützt durch die Vereinten Nationen, auf ein modernisiertes, US-amerikanisch geprägtes social work-Modell ausgerichtet, welches die Einzelfallhilfe (case work) in den Vordergrund stellte. Dieses Modell wurde in der Praxis teilweise angenommen, traf aber auf den Widerstand vieler an Universitäten tätigen Akademiker. Allen voran stand dabei der an der Universität Tampere tägigen Hochschulprofessors Veikko Piirainen, der diesen Ansatz als eine individuelle Pathologisierung sozialer Probleme betrachtete und ihn als für Finnland nicht angemessen erachtete. So bildeten sich in Finnland zwei getrennte Berufsbilder heraus: der welfare worker einerseits und der social worker andererseits.

Der social worker konnte ein ausgebildeter welfare worker sein oder eine im Ausland ausgebildete Person oder auch jegliche als geeignet eingestufte Person – etwa Priester, die Familienberatung anboten, oder Krankenschwestern, die sich für die Soziale Arbeit in Krankenhäusern fortbildeten. Die Ausbildung und Supervision von social workers fand unter anderem durch Helvi Boothe statt, einer US-amerikanischen Expertin für social case work, und basierte stark auf konkreten Fallberichten und deren Diskussion. Die social workers in Finnland legten in Anlehnung an die durch Bolby begründete Bindungstheorie in den 1950er-Jahren einen starken Fokus auf die Familie und die zentrale Rolle der Hausfrau und Mutter. Laut Lauri Tarvainen konnten social workers flexibler agieren als welfare workers dies taten, und brachen mit der Tradition einer durch Laien durchgeführten Wohlfahrt.

Piirainen kritisierte den universellen Anspruch von social work auf (internationale) Gültigkeit, die Abkehr von Hausbesuchen mit ihrer Einbettung in den sozialen Kontext sowie den Rückgriff auf psychoanalytische Modelle. Für den welfare worker sah Piirainen drei Fähigkeiten als entscheidend an: erstens die Fähigkeit, aus der Praxis durch Beobachtung und Evaluierung Wissen zu erzeugen, zweitens Kenntnis der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und drittens die Beherrschung des Professionswissens der Sozialen Arbeit, um der Komplexität der vielfältigen, in der Praxis vorliegenden Situationen gerecht zu werden. Piirainen kritisierte zudem, dass in Fallberichten der social worker jegliche Regung des Klienten dokumentiert und dann diskutiert werde. Anstelle einer textbasierten Objektivierung solle vielmehr der religiöse Kontext, die Intuition und das Erleben des Augenblicks zu Hilfe genommen werden. Unter welfare workers war die Verschriftlichung und Diskussion ihrer Fälle geringer ausgeprägt als unter social workers, außer wenn es um gesetzliche Bestimmungen ging. Zu nennen ist auch, dass der überwiegende Teil der welfare workers Männer waren, der überwiegende Teil der social workers Frauen.

In den 1970er-Jahren fand das modernisierte Modell des social work auch in den Universitäten breitere Zustimmung.

Das heutige Sozialhilfegesetzes (1301/2014) stuft die strukturelle Sozialarbeit als präventive Maßnahme zur Förderung des sozialen Wohlbefindens und der Gesundheit ein. Vor allem auf kommunaler Ebene soll die Expertise von Sozialarbeitern es ermöglichen, Informationen über soziale Probleme und Vorschläge zu deren Verbesserung zu erhalten. Dieses Gesetz verortet die Aufgaben der Soziale Arbeit in ihrem Beitrag zu folgenden Bereichen:

  • Gewinnung von Wissen über Bedürfnisse der Klienten der Sozialen Arbeit und ihres strukturellen Hintergrunds,
  • Prävention sozialer Probleme und Verbesserung des lokalen Lebensumfelds,
  • Planung öffentlicher Maßnahmen und Entwicklung lokaler sozialer Dienste.

Soziale Arbeit in Großbritannien

Bis die Soziale Arbeit Ende des 19. Jahrhunderts in den Slums von London erfunden wurde, gab es nur einige Erlasse, auch „Armengesetze“, mit Anordnungen zu Armut, Alter und psychischer Krankheit. Diese Erlasse waren mehr oder weniger aus der Unfähigkeit der Kommunen, etablierten Kirchen und Klöster entstanden, weiterhin Armenunterstützung zu gewährleisten. Die Friendly Societies, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Oktavia Hill und die Charity Welfare Organisation (COS), sind nur einige markante Punkte in der Geschichte der Sozialarbeit Großbritanniens.

Das Verständnis der Sozialen Arbeit in Großbritannien beruht auf der Anerkennung des britischen Sozialstaates, der Ende des Zweiten Weltkrieges erfunden wurde. Er wollte die Hauptprobleme: Armut, Krankheit, Verwahrlosung, mangelnde Bildung, Beschäftigungslosigkeit und mangelnde Arbeitsmoral in Angriff nehmen. 1946 führte der Curtis-Report über Waisenkinder ein Verständnis für die Bedürfnisse von den wirklichen Bedürfnissen von Kindern und begründete die Soziale Arbeit mit Kindern in Großbritannien. Sozialarbeiter in Großbritannien erlangt man über das „Diploma in Social Work“. Dies bedeutet im Normalfall zwei Jahre Studium an einer Universität, entweder auf einem „undergraduate“ oder einem „postgraduate“ Level (vergleichbar mit Bachelor und Master). Oft ist das Diploma in Social Work eingebunden in ein drei- oder vierjähriges Studium, wie in Sozialarbeit, Sozialpolitik oder „Angewandte Soziale Studien“. Vor Ende des Millenniums war allerdings ein Rückgang der studierenden Zahlen in Sozialer Arbeit zu verzeichnen. Ein Grund dafür ist sicher eine Veränderung der Hochschulfinanzierung, welche hohe Kosten für Studenten und Verschuldung durch ein Studium brachten. Die Studienlänge wurde zudem erhöht. Auch inhaltlich wird die Ausbildung in dieser Zeit überarbeitet, insbesondere die Bereiche Kinderpflege und psychische Gesundheit. Seit 1992 besteht das Institute of Health and Community Studies an der Universität Bournemouth, dass fünf akademische Bereiche abdeckt: Krankenpflege (Nursing), Hebammenausbildung (Midwifery), Sozial- und Gemeinwesen (Social and Community Studies), allgemeine soziale Praxis (General Practice) und Forschung und Beratung (Research and Consultancy).

Durch die Einführung des Bachelor in Sozialer Arbeit wird mittlerweile sowohl eine akademische, als auch ein berufliche Qualifikation angeboten, der nach zwei von drei Jahren, zur Erlangung des Diplom für Soziale Arbeit führt. Der Social Work Degree bietet Studierenden die Chance, sich mit der Philosophie Sozialer Arbeit auseinanderzusetzen, um eine professionale Identität zu entwickeln und Wissen und Fertigkeiten zu erlangen, die für eine Tätigkeit im Rahmen der britischen Sozialgesetze notwendig sind. Ferner werden die Studierenden befähigt sich kritisch mit den Themen Rassismus, Diskriminierung und Benachteiligung auseinanderzusetzen und Forschungsergebnisse im Bereich der Sozialen Arbeit auf die Praxis anzuwenden. Während des Studiums absolvieren die Studenten zwei Vollzeitpraktika, die durch Praxisanleitung begleitet werden. Diese werden im staatlichen Sektor oder in einer Vielzahl unabhängiger Einrichtungen abgeleistet.

China

Die universitäre Ausbildung zur Sozialen Arbeit als Wissenschaft besteht in China schon seit den 1920er und danach wieder in den 1950er Jahren. Einige Absolventen, die in Europa oder den USA studiert hatten, bauten schon in den 1920er Jahren die FakultätenSoziologie und soziale Dienstleistungen“ an der Yanjing-Universität Peking, „Soziale Arbeit“ an der Nanjing Jinling-Universität für Frauen und „Soziale Wohlfahrt und Administration“ an der Nanjing Jingling Universität sowie „Sozialmanagement“ an der Suzhou-Akademie für soziale Erziehung auf. Durch den Krieg stagnierte die Entwicklung der Studiengänge.

Im Jahr 1952 wurden die Studiengänge „Soziologie“ und „Soziale Arbeit“ wieder abgeschafft. Damit war die Ausbildung über 30 Jahre im sozialwissenschaftlichen Bereich unterbrochen. Nur über die Kaderakademien des Ministeriums für Zivilangelegenheiten und der Massenorganisation bestand eine Ausbildung für eine Tätigkeit im chinesischen Sozial- und Wohlfahrtswesen.

Ende der 1980er erkannte das Ministerium, dass es einer erneuten Professionalisierung der Sozialen Arbeit bedarf. Nachdem man sich international beraten ließ, entschloss man sich unter Bewilligung der nationalen Bildungskommission das Studienfach „Social Work and Administration“ (shehui gonzuo yu guangli zhuanye) an der Beijing-Universität, später auch an der Jinling-Universität und der Xiamen-Universität zu gründen. Seitdem lehrt man die Soziale Arbeit als Wissenschaft an drei verschiedenen Institutionen: an den Kaderschmieden der Kommunistischen Partei und Jugendliga, an Kaderschmieden des Ministeriums für Zivilangelegenheiten und an allgemeinen Hochschulen und Universitäten.

Das „China College for Youth Politics“ (zhongghuo qingnian zhenshi xueyuan)(die ehemalige Kaderakademie der kommunistischen Jugendliga) hat 1993 die erste Fakultät „social work“ in China nach dem Krieg gegründet. Sie ist heute größte Ausbildungsstätte in der Sozialen Arbeit. Bis 2004 hatten dort 455 Sozialarbeitern einen Bachelor-Degree-Abschluss erworben. Mittlerweile gibt es an knapp 100 Akademien, Hochschulen und Universitäten Sozialarbeiter oder verwandte Professionen. An insgesamt 79 Universitäten finden achtsemestrige Studiengänge statt mit Bachelorabschluss. An einigen Universitäten gibt es eine eigene Fakultät „Soziale Arbeit“, häufiger ist sie allerdings zusammen mit „Soziologie“ in einer Fakultät.

USA

Viele Bereiche der Sozialen Arbeit sind in der Geschichte der Sozialen Arbeit gerade in Amerika entwickelt und weiter entworfen worden, so die moderne Gemeinwesenarbeit und die Gruppentheorien der sozialen Gruppenarbeit. In den USA ist das Studium der Sozialen Arbeit genauso differenziert wie in Deutschland. Allerdings sind die Hochschulen dort, von vornherein beeinflusst durch das amerikanische Hochschulsystem, eher spezifiziert. So sind manche Hochschulen schon auf gewisse Gruppen von Adressaten spezifiziert.

Internationale Soziale Arbeit – interkulturelle Soziale Arbeit

Das Profil der Sozialen Arbeit wird immer mehr international, interkulturell und interreligiös geprägt. Vielfältige Perspektiven auf das menschliche Leben und Zusammenleben werden in Internationaler Verantwortung gesehen, um lokale Lebenschancen zu verbessern.

Soziale Arbeit in der Entwicklungszusammenarbeit

Gerade innerhalb der internationalen Sozialarbeit sind viele Sozialarbeiter auch in der Entwicklungszusammenarbeit in wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern tätig. Die Problemfelder reichen von Straßenkinderprojekten in brasilianischen Favelas bis zu Brunnenbauprojekten in Indien oder Afrika. Der Schwerpunkt ist hier in der Projektarbeit.

Berufsfelder

Des Weiteren ist man in Deutschland mit einem Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit dazu berechtigt, eine Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren. Häufig haben Sozialarbeitende auch spezielle therapeutische Zusatzausbildungen, die für die Arbeit mit an einem Abhängigkeitssyndrom erkrankten Menschen qualifiziert.

Frühere Berufsbezeichnungen

Bis zum Beginn der Zeit des Nationalsozialismus wurde von Wohlfahrtspflegerinnen gesprochen. In der Zeit wurde dann der Begriff Volkspflegerin mit veränderter Bedeutung eingeführt.

Fürsorgerin ist heute keine gebräuchliche Berufsbezeichnung mehr. Ab den 1960er Jahren wurde in Westdeutschland die Berufsbezeichnung durch die heute übliche ersetzt, in der DDR existierte sie bis zum Übergang in die Bundesrepublik.

Die Arbeit der Fürsorger stellte die Aufgaben des Jugendamts (und Gesundheitsamts) dar, zu diesem Zeitpunkt insbesondere mit dem Schwerpunkt der hoheitlichen Aufgaben des „staatlichen Wächteramtes“, so wie es im Grundgesetz benannt wurde. Heute ist die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter/in im allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes. Die Arbeit stützt sich auf das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie auf das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), darüber hinaus auf das Strafrecht und das Jugendstrafrecht. Tätigkeitsschwerpunkte von Sozialarbeitern im ASD sind Jugendgerichtshilfe, Beratung und Hilfe bei Trennung und Scheidung, Hilfen (Betreuung) für Multiproblemfamilien, Schutz des Kindeswohles und Eingreifen bei Gefährdungen des Kindeswohls (Herausnahme) sowie das Anfertigen gutachterliche Stellungnahmen für das Familiengericht und das Begleiten familiengerichtlicher Verfahren. Das Ausüben dieser Tätigkeiten setzt eine schnelle Auffassungsgabe, sichere Rechtskenntnisse, Krisenfestigkeit, hohe psychische Belastbarkeit sowie eine gute Delegierungsfähigkeit voraus, denn Sozialarbeiter im ASD müssen Situationen schnell erkennen, einordnen (auch rechtlich mit allen Gesetzeskollisionen) begreifen und Hilfen anregen können, welche höchstens in der Anfangsphase noch koordinierend begleitet werden, dann aber durch das eingesetzte Hilfesystem ausgeführt werden, wobei die (auch strafrechtliche) Verantwortung für die Maßnahmen hierbei vollständig bei den Sozialarbeitern des ASD liegt. Sie müssen kontrollieren und ggf. neu handeln. Darüber hinaus ist eine gute Kooperationsfähigkeit mit den unterschiedlichsten Fachdisziplinen (eigene Berufsgruppe, Polizei, Gericht, Ärzte, Psychologen, Psychiater, Rechtsanwälte) erforderlich. Vom Typ her dürfen Sozialarbeiter des ASD nicht ängstlich oder unklar sein. Ohne einen gefestigten Charakter ist eine solche Arbeit nicht möglich, denn in der Regel sind sie allein in sozial randständigen Gebieten und mit entsprechenden Familien tätig.

Ausbildung in Sozialer Arbeit

Studiert wird Soziale Arbeit vorwiegend an Fachhochschulen oder Berufsakademien, vereinzelt auch an Universitäten, beispielsweise an den Universitäten in Lüneburg, Kassel oder Vechta. Einige Fachhochschulen lehren die Disziplinen noch immer getrennt als Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik, oder nur eine von beiden. Die meisten Fachhochschulen bieten aber mittlerweile einen gemeinsamen Studiengang an. In einigen Bundesländern muss man sich während des Hauptstudiums für einen der beiden Abschlüsse entscheiden, in anderen erhält man den Doppeltitel „Diplom-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin“ bzw. „Diplom-Sozialpädagoge/Sozialarbeiter“. Viele Fachhochschulen, die beide Studiengänge anbieten, nennen sich übergreifend „(Fach-)Hochschule für Soziale Arbeit“ oder „(Fach-)Hochschule für Sozialwesen“, wobei mit Sozialwesen nicht der Forschungsgegenstand bezeichnet wird, sondern das Fachgebiet und den Verortung der Sozialen Arbeit.

An einigen, meist kirchlichen Fachhochschulen, wird außerdem der Studiengang „Diplom-Heilpädagogin bzw. Diplom-Heilpädagoge“ angeboten. Dieser ist Teil der Erziehungswissenschaften. Hier liegt der Studienschwerpunkt auf Kenntnissen im Umgang mit geistig behinderten Menschen sowie bei Entwicklungsstörungen bzw. -verzögerungen.

Da ein Studium der Sozialen Arbeit an Fachhochschulen oder Universitäten oftmals durch unzureichende praktische Lehrinhalte kritisiert wird, versucht das Studium an einer Berufsakademie die Theorie mit der Praxis kontinuierlich und möglichst intensiv zu verbinden.

Die bisherigen Diplomabschlüsse sind infolge des Bologna-Prozesses inzwischen auf den Bachelor- und den weiterführenden Masterabschluss umgestellt. Der Bachelor-Abschluss berechtigt dabei – wie das FH-Diplom – dazu, im gehobenen Dienst respektive in höheren Positionen tätig zu sein. Ein Master-Abschluss qualifiziert für administrative leitende Funktionen, Forschung und Promotion. Für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein Bachelor oder ein Diplomabschluss (FH) in Sozialer Arbeit Voraussetzung. Es gibt auch konsekutive Masterstudiengänge in Sozialer Arbeit.

Um eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter zu bekommen, verlangen die meisten Bundesländer nach dem Bachelorabschluss ein Berufspraktikum. In manchen Bundesländern reicht der Hochschulabschluss.

Österreich

In Österreich sind Sozialarbeit und Sozialpädagogik in der Ausbildung getrennt. Im Laufe der Geschichte haben beide Berufsgruppen gewisse Bereiche für sich beansprucht, und so können in der Regel beispielsweise Sozialpädagogen nicht am Jugendamt tätig werden und Sozialarbeiter nicht in der stationären Jugendwohlfahrt. Generell gibt es jedoch eine starke Überlappung in den Handlungsfeldern.

Die Ausbildungen für Sozialarbeit sind als Studiengänge an Fachhochschulen organisiert. Die Ausbildung schließt mit Mag(FH), und seit Umstellung im Zuge des Bologna-Prozesses mit Bachelor oder Master ab. Die folgenden Hochschulen bieten in Österreich Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Soziale Arbeit an: Donau-Universität Krems, Fachhochschule Burgenland, Fachhochschule Kärnten, Fachhochschule Oberösterreich, Fachhochschule Salzburg, Fachhochschule St. Pölten, FH Campus Wien, FH Joanneum, FH Vorarlberg, MCI – Management Center Innsbruck, Pädagogische Hochschule Wien. Die Ausbildung für Sozialpädagogik ist als fünfjährige sekundäre Ausbildung und als Kolleg organisiert. Standorte sind Baden, Salzburg, St. Pölten, Stams, Linz, Graz und Wien. In Graz wird zudem ein eigener Magistra bzw. Magisterstudiengang für Sozialpädagogik an der Karl-Franzens-Universität angeboten.

Teilgebiete des Studiums

Folgende Teilgebiete sind je nach Ausbildungsstätte mehr oder weniger wichtige Bestandteile des Studiums.

  1. betriebliche Sozialarbeit
  2. Erwachsenenbildung
  3. Didaktik und Methodik der Sozialen Arbeit
  4. empirische Sozialforschung (qualitativ/quantitativ)
  5. Erziehungswissenschaft/Pädagogik/Spielpädagogik/Heilpädagogik
  6. Ethik/Axiologie, Werte und Normen
  7. fachsprachlicher Fremdsprachenunterricht
  8. Fachwissenschaft Soziale Arbeit / Sozialarbeitswissenschaft
  9. Gerontologie (innerhalb dieser besonders die Geragogik und die soziale Gerontologie)
  10. Geschichte der Sozialen Arbeit (Sozialgeschichte, Geschichte des Sozial- und Gesundheitswesen)
  11. international vergleichende Soziale Arbeit
  12. internationale und interkulturelle Soziale Arbeit (siehe oben)
  13. klinische Sozialarbeit
  14. Konzeptformen wie Sozialmanagement, Projektmanagement, Wissensmanagement und Casemanagement
  15. ökonomische Grundfragen, Sozialpolitik, Sozialökonomie, Organisationslehre und/oder Verwaltung und Organisation
  16. Psychologie (allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie, Organisationspsychologie, klinische Psychologie)
  17. Sozialmedizin, Gesundheitsförderung
  18. Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziokultur und Gemeinwesenarbeit, Sozialinformatik
  19. soziale Kulturarbeit (ästhetische Bildung, Medienpädagogik, Theaterpädagogik)
  20. Soziologie (soziologische Aspekte Sozialer Arbeit)
  21. Statistik
  22. Theorien der Sozialen Arbeit
  23. Werte und Normen (behandelt Themen der Ethik bzw. Theologie)
  24. Wissenschafts- und Erkenntnistheorie

Verbände und Fachgesellschaften

Zeitschriften

  • 24/7 Zeitschrift der TelefonSeelsorge Deutschland
  • Betrifft Mädchen
  • Blätter der Wohlfahrtspflege – Zeitschrift für Soziale Arbeit
  • Das Jugendamt – Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht
  • deutsche jugend – Zeitschrift für Jugendarbeit
  • DJI Bulletin
  • Forum Erziehungshilfen
  • Forum Sozial (Verbandszeitschrift: DBSH)
  • Informationen für Erziehungsberatungsstellen (Verbandszeitschrift: bke)
  • Jugend-Beruf-Gesellschaft
  • Jugendhilfe
  • Klinische Sozialarbeit – Zeitschrift für psychosoziale Praxis und Forschung
  • Migration und Soziale Arbeit
  • neue praxis – Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik
  • neue caritas – Politik, Praxis, Forschung
  • SozialAktuell – Fachzeitschrift für Soziale Arbeit
  • Sozial Extra – Zeitschrift für Soziale Arbeit
  • Soziale Arbeit
  • Sozialmagazin – Zeitschrift für Soziale Arbeit
  • Sozialwirtschaft
  • Sozialwissenschaftliche Literatur Rundschau
  • SP – Soziale Passagen – Journal für Empirie und Theorie Sozialer Arbeit
  • Standpunkt.Sozial – Hamburger Forum für Soziale Arbeit und Gesundheit
  • SUCHT – Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis
  • TUP – Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit
  • Unsere Jugend – Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik
  • Zeitschrift für Sozialpädagogik – ZfSp
  • ZKJ – Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe

Literatur

  • Nando Belardi (Hrsg.): Pädagogik. Sozialpädagogische Arbeitsfelder (= Soziale Arbeit. Band 1). Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-425-07751-1.
  • Nando Belardi (Hrsg.): Psychologische Grundlagen. Psychoanalyse, Psychiatrie. Sozial- und Entwicklungspsychologie (= Soziale Arbeit. Band 2). Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-425-07752-X.
  • Nando Belardi (Hrsg.): Gesellschaftsentwicklung und soziologische Grundlagen (= Soziale Arbeit. Band 3). Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-425-07753-8.
  • Nando Belardi (Hrsg.): Didaktik und Methodik Sozialer Arbeit (= Soziale Arbeit. Band 4). Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-425-07754-6.
  • Rudolf Bieker, Peter Floerecke (Hrsg.): Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021380-7.
  • Stefan Borrmann: Soziale Arbeit mit rechten Jugendcliquen. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-34823-X.
  • Ernst Engelke, Stefan Borrmann, Christian Spatscheck: Theorien der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 6. Auflage. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2014, ISBN 978-3-7841-2122-2.
  • Ernst Engelke, Christian Spatscheck, Stefan Borrmann: Die Wissenschaft Soziale Arbeit – Werdegang und Grundlagen. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2009, ISBN 978-3-7841-1893-2.
  • Michael Galuske: Methoden der Sozialen Arbeit. 10., erweiterte Auflage. Juventa, Weinheim / München 2013, ISBN 978-3-7799-1441-9.
  • Bettina Hünersdorf: Der klinische Blick in der Sozialen Arbeit. Systemtheoretische Annäherungen an eine Reflexionstheorie des Hilfesystems. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16322-2.
  • Hugo Maier: Who is who in der Sozialen Arbeit. Lambertus, Freiburg im Breisgau 1998, ISBN 3-7841-1036-3.
  • Bernhard Rathmayr: Armut und Fürsorge. Einführung in die Geschichte der Sozialen Arbeit von der Antike bis zur Gegenwart. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2014, ISBN 978-3-8474-0161-2.
  • Brigitta Michel-Schwartze: Methodenbuch Soziale Arbeit. Basiswissen für die Praxis. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15122-9.
  • Sascha Neumann: Kritik der sozialpädagogischen Vernunft. Feldtheoretische Studien. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2008, ISBN 3-938808-43-8 (Volltext).
  • Winfried Noack: Sozialpädagogik. Ein Lehrbuch. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2001, ISBN 3-7841-1335-4.
  • Jan V. Wirth: Lebensführung als Systemproblem – Entwurf einer Theorie der Lebensführung. PH Freiburg, Freiburg im Breisgau 2013 (Dissertation; PDF; 3,0 MB (PDF; 3,0 MB)).
Wiktionary: Soziale Arbeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. dbsh.de (Memento vom 10. Juni 2015 im Internet Archive)
  2. Deutsche Fassung: Abgestimmte deutsche Übersetzung des DBSH mit dem Fachbereichstag Sozialer Arbeit. In: dbsh.de. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit, abgerufen am 3. Dezember 2020.
  3. Soziale Arbeit: Dienstleistung oder Menschenrechtsprofession? Zum Selbstverständnis Sozialer Arbeit in Deutschland mit einem Seitenblick auf die internationale Diskussionslandschaft. (PDF) Abgerufen am 4. Januar 2020: „Soziale Arbeit ist eine Profession, die sozialen Wandel, Problemlösungen in menschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen fördert, um ihr Wohlbefinden zu verbessern. Indem sie sich auf Theorien menschlichen Verhaltens sowie sozialer Systeme als Erklärungsbasis stützt, interveniert Soziale Arbeit im Schnittpunkt zwischen Individuum und Umwelt/Gesellschaft. Dabei sind die Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung.“
  4. Grundlagen für die Arbeit des DBSH e.V. (PDF) In: dbsh.de. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit, Oktober 2009, abgerufen am 3. Dezember 2020: „Soziale Arbeit als Beruf fördert den Sozialen Wandel und die Lösung von Problemen in zwischenmenschlichen Beziehungen, und sie befähigt die Menschen in freier Entscheidung ihr Leben besser zu gestalten. Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale Systeme greift Soziale Arbeit dort ein, wo Menschen mit ihrer Umwelt in Interaktion treten. Grundlagen der Sozialen Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit. (Definition Sozialer Arbeit, Montreal 2000)“
  5. socialnet.de
  6. Christoph Ried: Sozialpädagogik und Menschenbild. Bestimmung und Bestimmbarkeit der Sozialpädagogik als Denk- und Handlungsform. Springer VS, Wiesbaden 2017, S. 343387.
  7. Helmut Lambers: Theorien der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium und Vergleich. Barba Budrich, Opladen/Toront0 2013, S. 210225.
  8. Christoph Ried: Sozialpädagogik und Menschenbild. Bestimmung und Bestimmbarkeit der Sozialpädagogik als Denk- und Handlungsform. Springer VS, Wiesbaden 2017, S. 349 ff.
  9. Rudolf Bieker, Peter Floerecke, Abschnitt: Zu diesem Buch. In: Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Rudolf Bieker (Hrsg.), Heike Niemeyer (Hrsg.), Kohlhammer Verlag, 2011. ISBN 978-3-17-021380-7.
  10. Suzy Braye, Michael Preston-Shoot: The role of law in welfare reform: critical perspectives on the relationship between law and socialwork practice. In: Blackwell Publishing Ltd (Hrsg.): International Journal of Social Welfare. Band 15, Nr. 1, 2006, S. 19–26, doi:10.1111/J.1468-2397.2006.00603.X (englisch, cloudfront.net [PDF; abgerufen am 5. November 2022]). S. 20.
  11. Suzy Braye, Michael Preston-Shoot: The role of law in welfare reform: critical perspectives on the relationship between law and socialwork practice. In: Blackwell Publishing Ltd (Hrsg.): International Journal of Social Welfare. Band 15, Nr. 1, 2006, S. 19–26, doi:10.1111/J.1468-2397.2006.00603.X (englisch, cloudfront.net [PDF; abgerufen am 5. November 2022]). S. 24.
  12. Hugo Mennemann, Jörn Dummann: Einführung in die Soziale Arbeit. 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2018, ISBN 978-3-8487-4616-3, S. 56, 74 f.
  13. Ulrich Oevermann (2000), Dienstleistungen der Sozialbürokratie aus professionalisierungstheoretischer Sicht. In E.-M. Harrach, T. Loer & O. Schmidtke (Hrsg.): Verwaltung des Sozialen. Formen der subjektiven Bewältigung eines Strukturkonflikts, S. 55–77, Konstanz: UVK, 2000, S. 72. Zitiert nach Nina Thieme: Hilfe und Kontrolle, S. 22, in Fabian Kessl, Elke Kruse, Sabine Stövesand, Werner Thole (Hrsg.): Soziale Arbeit – Kernthemen und Problemfelder, Verlag Barbara Budrich 2017, ISBN 978-3-8252-4347-0, S. 17–24.
  14. Silvia Staub-Bernasconi: Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. Verlag Barbara Budrich, Opladen / Toronto 2018, ISBN 978-3-8385-4793-0, S. 111 ff.
  15. Silvia Staub-Bernasconi: Menschenwürde - Menschenrechte - Soziale Arbeit. Die Menschenrechte vom Kopf auf die Füsse stellen, Verlag Barbara Budrich, Opladen, Berlin & Toronto 2019. ISBN 978-3-8474-0166-7, Seite 83–97.
  16. Karin Lauermann: Freiheit, doi:10.2378/ot6a.art041, Kurztext. In: Hans-Uwe Otto, Hans Thiersch, Rainer Treptow, Holger Ziegler (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit: Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Ernst Reinhardt Verlag, 6. Auflage ebenda 2018, ISBN 978-3-497-02745-3.
  17. Zitat: „Wo immer Beziehungskonflikte, d. h. dysfunktionale Beziehungen, zwischen Gesellschaft einerseits und Individuen bzw. kleinen, privaten Subsystemen andererseits sich stabilisieren oder eskalieren, funktionalisierend einzugreifen, wo solche Stabilisierungen oder Eskalationen von Beziehungskämpfen zu erwarten sind, präventiv aktiv zu werden, das ist das Feld der Sozialarbeit.“ Walter Milowiz, Teufelskreis und Lebensweg — Systemisches Denken in der Sozialarbeit, Springer, 1998, ISBN 978-3-211-83129-8. S. 6.
  18. 1 2 Gisela Jakob: Ehrenamt – bürgerschaftliches Engagement oder Lückenbüßer für Facharbeit in Zeiten leerer Kassen? In: Vortrag bei der Tagung Überleben in der psychosozialen Arbeitder Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) und der Hochschule Darmstadt am 19. Mai 2015 in Darmstadt. Abgerufen am 12. Februar 2022.
  19. Winfried Leisgang: Ergänzen statt ersetzen: Professionelle mit Profil und Bürger mit Engagement. Zum Verhältnis von Freiwilligenarbeit und Sozialer Arbeit. In: dbsh-bayern.de. November 2013, abgerufen am 11. Februar 2022.
  20. Mario Rund: Regierung des Raumes – Regierung des Sozialen. Zur Gouvernementalität Postfordistischer Sozialraumpolitiken. Göttingen 2015, S. 190: „Mit der stärkeren Verbreitung und Verankerung der ökonomischen Rationalität des Neoliberalismus vollzieht sich in den westlichen Industriestaaten ein Form- und Funktionswandel von Staatlichkeit und ein damit verbundener Umbau des Sozialstaates. Die Transformation des Keynesian welfare state zum Schumpeterian workfare regime (Jessop 2002a; 1994) äußerte sich in einer Umorientierung von der keynesianischen Nachfragesteuerung zu einer angebotsbezogenen Wirtschafts und Finanzpolitik, entlang derer auch andere gesellschaftliche Bereiche, die Sozialpolitik eingeschlossen, nach marktwirtschaftlichen und wettbewerbsstrategischen Gesichtspunkten restrukturiert werden.“
  21. Meike Hartmann, Kerstin Herzog: Gedanken zur Funktion Sozialer Arbeit. Auf dem Weg zu einem kritischen Selbstverständnis – inspiriert von Walter Hollstein (1973/1980). In: Soz Passagen. Band 2, Nr. 5, 2013, S. 267–283, hier S. 268: „Über die Funktion Sozialer Arbeit nachzudenken ist nicht vorstellbar ohne eine Diagnose der gesellschaftlichen Verhältnisse, innerhalb derer sie verortet ist und sich selbst verortet.“
  22. Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung: Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten: Erwerbs- und Sorgearbeit. In: Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. 2017, abgerufen am 28. August 2020.
  23. Helmut Lambers: Theorien der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium und Vergleich. 5. Auflage. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2020, ISBN 978-3-8252-5476-6, S. 317.
  24. Bernd Dewe, Frank-Olaf Radtke: Was wissen Pädagogen über ihr Können? Professionstheoretische Überlegungen zum Theorie-Praxis-Problem in der Pädagogik. In: Jürgen Oelkers, Heinz-Elmar Tenorth (Hrsg.): Pädagogisches Wissen. Beltz, Weinheim / Basel 1991, S. 143–162, hier S. 146, doi:10.25656/01:21870.
  25. Alice Salomon: Soziale Führer. 1932. Zitiert nach Ernst Engelke, Stefan Borrmann, Christian Spatscheck: Theorien der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 7. Auflage. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2018, ISBN 978-3-7841-3100-9. S. 17.
  26. Ernst Engelke, Stefan Borrmann, Christian Spatscheck: Theorien der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 7. Auflage. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2018, ISBN 978-3-7841-3100-9. S. 19.
  27. Ernst Engelke, Stefan Borrmann, Christian Spatscheck: Theorien der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 7. Auflage. Lambertus, Freiburg im Breisgau 2018, ISBN 978-3-7841-3100-9. S. 27.
  28. Heiko Kleve: Postmoderne Sozialarbeitswissenschaft – Zur Praxis und Wissenschaft in Ambivalenz und Vielfalt. In: Bernd Birgmeier, Eric Mührel (Hrsg.): Die Sozialarbeitswissenschaft und ihre Theorie(n). Positionen, Kontroversen, Perspektiven. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16137-2, S. 101–112.
  29. Helmut Lambers: Theorien der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium und Vergleich. 5. Auflage. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2020, ISBN 978-3-8252-5476-6, S. 314.
  30. Helmut Lambers: Theorien der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium und Vergleich. 5. Auflage. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2020, ISBN 978-3-8252-5476-6, S. 300–316, Abschnitt „4.6 Neutypisierung nach vorwissenschaftlichen Beobachtungen“.
  31. Helmut Lambers: Theorien der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium und Vergleich. 5. Auflage. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2020, ISBN 978-3-8252-5476-6, S. 365–366.
  32. Helmut Lambers: Theorien der Sozialen Arbeit. Ein Kompendium und Vergleich. 5. Auflage. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2020, ISBN 978-3-8252-5476-6, S. 396–398.
  33. Michael Galuske: Methoden der sozialen Arbeit. Eine Einführung. Juventa Verlag, Weinheim/ München 2007, ISBN 978-3-7799-1441-9, S. 71 ff.
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  57. Bachelor Soziale Arbeit – Leuphana Universität Lüneburg
  58. Studienführer Soziale Arbeit auf Studis Online
  59. ISSN 0490-1606, Hg. Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen
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