FFH-Gebiet Hemmelmarker See
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 159 ha
Kennung 1525-331
WDPA-ID 555517833
Natura-2000-ID DE1525-331
FFH-Gebiet 159 ha
Geographische Lage 54° 29′ N,  54′ O
Meereshöhe von 0 m bis 14 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Hemmelmarker See ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der Gemeinde Barkelsby am Südrand der Halbinsel Schwansen an der Eckernförder Bucht. Es hat eine Fläche von 159 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 2,417 km. Die höchste Erhebung mit 14 m über NN liegt nordöstlich des Herrenhauses des Gutes Hemmelmark(Lage), der niedrigste Bereich ist das Meeresniveau der Ostsee. Das FFH-Gebiet beinhaltet auch einen Teil des Seegebietes der dem Strand vorgelagerten Ostsee.

Das Zentrum bildet der Hemmelmarker See, der von einem mehr oder weniger schmalem Saum aus einem Mosaik aus mesophilem Buchenwald, Bruch- und Sumpfwald umgeben ist. Dazu gehört ein 1530 m langer Strand mit Fels- und Steilküste im Osten, dem ein bis zu 160 m breiter Flachwasserstreifen vorgelagert ist. Der See ist aus einer ehemaligem Meeresbucht entstanden, die durch Bildung einer Nehrung vom Meer abgeschnitten wurde und jetzt einen Strandsee bildet. Dieser nimmt mehr als die Hälfte der FFH-Gebietsfläche ein.

Der Hemmelmarker See hat eine Fläche von 82,19 ha, eine maximale Tiefe von 6,35 m und wird von der Hemmelmarker Au durchflossen. Sie mündet hinter dem Herrenhaus des Gutes Hemmelmark in den See und verlässt ihn an dessen Südspitze, unterquert nach 158 m den Strandweg, um nach 20 m in einer Rohrleitung mit einem Durchmesser von 80 cm nach weiteren 196 m in die Ostsee zu münden.

Im Nordwesten des FFH-Gebietes befindet sich das archäologische Kulturdenkmal aKD-ALSH-002976. Es handelt sich um den Rest einer Turmhügelburg (Motte).

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen (LRK) – Flächenanteil
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Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 22. März 2017 veröffentlicht. Mit der Betreuung des FFH-Gebietes hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) gem. § 20 LNatSchG noch keine Institution beauftragt.

Das FFH-Gebiet Hemmelmarker See liegt bis auf das Meeresgebiet vollständig im am 21. Juni 2002 ausgerufenem Landschaftsschutzgebiet Schwansener Ostseeküste. Es bildet den Schwerpunktbereich 372 Hemmelmarker See des landesweiten Biotopverbundsystems.

Der See und die angrenzenden Gebiete im Norden, Westen und Süden sind im Besitz des Gutes Hemmelmark und die Waldgebiete im Osten im Besitz des Gutes Hohenstein, siehe Diagramm 4.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen (LRT) – Flächenanteil
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Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen – Flächenanteil
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Diagramm 4: FFH-Gebiet Hemmelmarker See – Eigentümer – Flächenanteil
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

  • 1150* Lagunen (Strandseen) (Gesamtbeurteilung C)
  • 1210 Einjährige Spülsäume (Gesamtbeurteilung B)
  • 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände (Gesamtbeurteilung B)
  • 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation (Gesamtbeurteilung C)
  • 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Gesamtbeurteilung C)
  • 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation (Gesamtbeurteilung C)
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Gesamtbeurteilung C)
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung B)

FFH-Erhaltungsziele

Alle oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenstände werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung für das FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 1150* Lagunen (Strandseen)
  • 1210 Einjährige Spülsäume
  • 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände
  • 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation
  • 2120 Weißdünen mit Strandhafer
  • 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Der Hemmelmarker See weist einen „schlechten“ ökologischen und einen „nicht guten“ chemischen Zustand auf (Stand 31. August 2020). Insbesondere die hohe Phosphorbelastung führt im Sommer zur Algenbildung und damit zu geringen Sauerstoffgehalten im See. Eine mögliche Quelle dafür werden Nährstoffeinträge durch die großen intensiv landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen, die teilweise bis an den See heranreichen und der Zufluss durch die Hemmelmarker Au angesehen. Weitere Gründe müssten noch genauer untersucht werden. Nach Ansicht der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung wird die Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nur an wenigen Seen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2027, dem Stichtag der Umsetzung, zu erreichen sein.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte und in 17 Maßnahmenblättern beschrieben.

Für die Verbesserung der Wasserqualität im See ist ein vergrößerter Durchlass zur Ostsee hilfreich, um einen höheren Zufluss von Meerwasser zu erreichen. Durch Wiesen als Pufferstreifen zwischen den Äckern und dem See erwartet man eine Verringerung der Nährstoffeinträge. Zur Verbesserung der Waldlebensräume ist eine schonende Waldbewirtschaftung erforderlich. Die Erhöhung des Totholzanteils und die Ausweisung von Habitatbäumen kann durch Verringerung des Holzeinschlags erreicht werden.

An der nördlichen Mündung der Straße Gut Hemmelmark zur Waabser Chaussee (L 27) und am Strandweg östlich des Campingplatzes Hemmelmark sollten neue Infotafeln des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) aufgestellt werden.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Es liegen keine veröffentlichten Daten zu diesem FFH-Gebiet vor (Stand Oktober 2021).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt. Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt. Ein Urteil ist noch nicht erfolgt (Stand August 2023).

Commons: FFH-Gebiet Hemmelmarker See – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. FFH-Gebiet Hemmelmarker See. FFH-Gebietsnummer 1525-331. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 6. Dezember 2021.
  2. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Hemmelmarker See. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  3. Managementplan DE-1525-331 Hemmelmarker See. (PDF; 4182 kB) Anlage 4 - Karte Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 30. November 2016, abgerufen am 13. Oktober 2021.
  4. Archäologisches Bodendenkmal aKD-ALSH-Nr. 002 976. (PDF; 32 MB) Turmhügelburg (Motte). (Nicht mehr online verfügbar.) In: Denkmalliste Schleswig-Holstein. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 20. Juli 2015, archiviert vom Original am 15. Dezember 2018; abgerufen am 18. Oktober 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. Archäologisches Kulturdenkmal aKD-ALSH-002976. Rest einer Turmhügelburg. In: Archäologie-Atlas SH. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 30. Dezember 2014, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 499 kB) DE1525-331. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 2513 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. März 2017, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  8. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 27. August 2021.
  9. Lage FFH-Gebiet Hemmmelmarker See im LSG Schwansener Ostseeküste. In: DigitalerAtlasNord. Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. Dezember 2021.
  10. LSG Schwansener Ostseeküste. In: protected planet. UNEP-WCMC, abgerufen am 15. Oktober 2021.
  11. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 2513 kB) Abbildung 1: Übersichtskarte des FFH-Gebietes 1525-331. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. März 2017, abgerufen am 16. Oktober 2021.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  14. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1422301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 44 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2012, S. 3, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1150 *Lagunen des Küstenraumes (Strandseen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 16–18, abgerufen am 11. Januar 2021.
  16. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1210 Einjährige Spülsäume. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 27–28, abgerufen am 11. Januar 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 29–30, abgerufen am 12. Januar 2021.
  18. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten mit Vegetation. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 31–32, abgerufen am 12. Januar 2021.
  19. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Ammophila arenaria). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 44–45, abgerufen am 7. Januar 2021.
  20. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2130 *Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 46–47, abgerufen am 7. Januar 2021.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  24. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 157 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. Ausgabe Nr. 47, S. 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 2513 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. März 2017, S. 14, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  26. Wasserkörpersteckbrief Hemmelmarker See. In: Wasserkörper- und Nährstoffinformation SH. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung SH, abgerufen am 17. Oktober 2021.
  27. Seen Schleswig-Holstein. Hemmelmarker See. In: Wasserwirtschaftliches Fach-Informationssystem. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 17. Oktober 2021.
  28. Ökologische Zustandsbewertung der Seen in Schleswig-Holstein nach EG-Wasserrahmenrichtlinie. In: Landesportal SH. Landesregierung Schleswig-Holstein, abgerufen am 17. Oktober 2021: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie mittelfristig, d.h. bis zum Jahr 2027, voraussichtlich nur an wenigen Seen erreicht.“
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 2513 kB) 7. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. März 2017, S. 24, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 1763 kB) Anlage 7 - Maßnahmenkarte Hemmeelmarker See. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. März 2017, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1525-331 „Hemmelmarker See“. (PDF; 282 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 22. März 2017, abgerufen am 14. Oktober 2021.
  32. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  33. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  34. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  35. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  36. Kommission verklagt Deutschland wegen mangelhafter Ausweisung von Naturschutzgebieten. In: europa.eu. Europäische Kommission, 18. Februar 2021, abgerufen am 6. September 2021.
  37. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
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