FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm
f1
Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 26 ha
Kennung 1722-301
WDPA-ID 555517888
Natura-2000-ID DE1722301
FFH-Gebiet 26 ha
Geographische Lage 54° 13′ N,  21′ O
Meereshöhe von 11 m bis 30 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in der Gemeinde Süderdorf. Es liegt in der Landschaft Heide-Itzehoer-Geest (Landschafts-ID 68301), Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Geest.

Es hat eine Größe von 26 Hektar und liegt südlich der Bundesstraße 203 (B203) zwischen den Ortschaften Lüdersbüttel und Wrohm. Seine größte Ausdehnung liegt mit 770 Meter in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet befindet sich in Hanglage einer Geestkuppe, die sich als Altmoräne der Saale-Kaltzeit gebildet hat und fällt nach Nordosten ab. Die höchste Erhebung mit 30 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Südspitze, der niedrigste Punkt liegt mit 11 Meter über NHN an der Nordspitze des FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet entwässert über die Twisselau, Tielenau und Eider beim Eidersperrwerk schließlich in die Nordsee.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Das FFH-Gebiet ist vollständig mit Wald bedeckt, siehe Diagramm 1. Hierbei handelt es sich um einen historischen Waldstandort. Er wird vor Ort auch als Stern Lüdersbüttel bezeichnet. Bereits in der „Landtcarte von Dithmarschen Anno 1651“ des Johannes Mejer aus Husum sind im Gebiet westlich von Wrohm (Wromem) und östlich von Lüdersbüttel (Ludersbuttell) Wälder verzeichnet, siehe Bild 1. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893, ist der Wald ausschließlich mit Laubbäumen bestockt gewesen, siehe Bild 2. Das gilt auch noch für die Ausgabe der Deutschlandkarte von 1956. Das FFH-Gebiet ist bis auf einen Bachlauf am Nordwestrand vollständig von einer Wallhecke (Knick) eingehegt. Es ist von Wiesen und Äckern umgeben und nur über einen Wirtschaftsweg vom Süden her zugänglich. Ein planmäßig angelegtes Wegenetz ist nicht vorhanden.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 18. Dezember 2017 veröffentlicht.

Das FFH-Gebiet liegt vollständig in der Verbundachse 590 „Zuflüsse der Tielenau bei Stockwedel und bei Lüdersbüttel“ des landesweiten Biotopverbundsystems.

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand August 2022).

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung)
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Diagramm 5: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Fläche [ha]
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

Das FFH-Gebiet ist ausschließlich mit FFH-Lebensraumtypen der Wälder bedeckt. Der Rest ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Er besteht zum überwiegenden Teil aus nicht standorttypischen Nadelbäumen (Biotoptyp WF Sonstiger flächenhaft nutzungsgeprägter Wald). Der Auwald befindet sich entlang der beiden größeren Bäche.

Am 5. Juni 2018 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind fast drei Viertel der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, davon sind ein kleiner Teil auch gesetzlich geschützte Biotope und gut ein Viertel ist keinem der beiden Schutzstati zugeordnet, siehe Diagramm 3.

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Im FFH-Gebiet haben vier Fünftel aller FFH-Lebensraumflächen im SDB eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen. Es handelt sich um die beiden LRT der Eichenwälder. Der Hauptgrund liegt in der Seltenheit dieser beiden LRT in Schleswig-Holstein und der hohen Repräsentativität in diesem Wald. Der Anteil an über 140 Jahre alten Bäumen ist in diesem Wald sehr gering. Dies ist darin begründet, dass nach dem 2. Weltkrieg von der britischen Besatzungsmacht alle alten Bäume in diesem Forst gefällt und als Reparationszahlung außer Landes gebracht wurden.

Das FFH-Gebiet befindet sich seit alters her überwiegend im Besitz von vielen Privateigentümern aus der unmittelbaren Umgebung. Die Kurt und Erika Schrobach-Stiftung hat eine Fläche am Westrand und die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zwei benachbarte Parzellen am Ostrand in Besitz. Die Zufahrtsstraße im Süden gehört der Gemeinde Süderdorf. Der Wald wird von einem Waldkindergarten genutzt. Sonstige Besucher sind wegen der fehlenden Waldwege eher selten. Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist es eine große Herausforderung für die verantwortlichen Institutionen, dass sowohl das Verschlechterungsverbot für FFH-Flächen, als auch die Biotopverordnung eingehalten und durchgesetzt werden. Dennoch ist es gelungen, dass fast zwei Drittel alle Flächen unter Vertragsnaturschutz mit freiwilligen Vereinbarungen der Eigentümer stehen (Stand August 2022). Zur Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des FFH-Gebietes trägt ebenfalls das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V. (BNiD) bei. Diesem gehören neben der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und dem Dithmarschen Tourismus e.V. die Gemeinden und Naturschutzverbände sowie viele Privatpersonen in Dithmarschen an.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte, sowie zur Maßnahmenverfolgung in einem Maßnahmenblatt eingetragen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Beibehaltung der bisherigen bäuerlichen Nutzung mit Einzelbaumentnahme und bodenschonendem Verbringen der Stämme aus dem Wald.
  • Schutz der naturnahen Bäche.
  • Einstellung der Nutzung des Bruchwaldes aus Eschen und Erlen.
  • Waldumbau zu standorttypischen Gehölzen und Eindämmung von Neophyten.
  • Erhöhung des Totholzanteils und Ausweisung von Habitatbäumen

In der interaktiven Karte des Umweltportals Schleswig-Holstein ist zu sehen, dass es mit vielen Privateigentümern zu freiwilligen Vereinbarungen zur Umsetzung des FFH-Maßnahmenkataloges gekommen ist (Stand August 2022).

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.

Commons: FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 29. August 2022.
  2. Heide-Itzehoer-Geest. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 14. August 2022.
  3. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 775 kB) Karte 2c - Boden - Relief -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2017, abgerufen am 29. August 2022.
  4. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. August 2022.
  5. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. August 2022.
  6. Wald westlich Wrohm auf der Deutschlandkarte von 1956. In: DigitalerAtlasNord - Archäologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. August 2022.
  7. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1722-301 Wald westlich Wrohm. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 29. August 2022.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 5371 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, abgerufen am 29. August 2022.
  9. FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm - Biotopverbundsystem. Verbundachse 590 Zuflüsse der Tielenau bei Stockwedel und bei Lüdersbüttel. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. August 2022.
  10. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  13. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1722301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 29. August 2022.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  19. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 1627 kB) Karte 2a - Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2017, abgerufen am 30. August 2020.
  20. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 1423 kB) Karte 2b - FFH-LRT -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2017, abgerufen am 29. August 2020.
  21. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. August 2022.
  22. 1 2 Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 149 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 29. August 2022.
  23. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 5371 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, S. 16–19, abgerufen am 29. August 2022.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 1346 kB) Karte 4 - Eigentum -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2017, abgerufen am 29. August 2022.
  25. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  26. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  27. 1 2 Vertragsnaturschutzflächen im FFH-Gebiet Wald westlich Wrohm. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. August 2022.
  28. Wald bei Welmbüttel. (PDF) Steckbrief. In: www.buendnis-dithmarschen.de. Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V., abgerufen am 28. August 2022.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 5371 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, S. 19–24, abgerufen am 29. August 2022.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 1548 kB) Karte 3b - Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 15. Dezember 2017, abgerufen am 29. August 2022.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1722-301 „Wald westlich Wrohm“. (PDF; 241 kB) Maßnahmenblatt. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, abgerufen am 29. August 2022.
  32. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  33. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  34. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  35. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  36. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
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