Der Fall «Carlos» ist eine seit 2013 andauernde Kontroverse in der Schweizer Sozialarbeit und Justiz. Er betrifft Brian Henry Keller (* 1995 in Paris), einen Schweizer, der dutzendfach wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde. Seine kostspielige sozialpädagogische Betreuung löste zwischen 2013 und 2015 eine mediale und politische Kontroverse aus. Anschliessend wurde er wegen erneuter Straftaten inhaftiert und befand sich zwischen 2018 und 2022 mit aufwändigen Sicherheitsvorkehrungen weitgehend in Einzelhaft. Der Fall hat Diskussionen über den Aufwand der Resozialisierung von Straftätern sowie über die Überforderung der Schweizer Justiz mit aussergewöhnlich gewaltbereiten Inhaftierten angestossen. Zudem warf der UN-Sonderberichterstatter über Folter der Schweiz vor, durch die jahrelange Einzelhaft die UN-Antifolterkonvention zu verletzen.

Kontroverse 2013–2015

Reportage im Schweizer Fernsehen 2013

In der am 25. August 2013 ausgestrahlten Fernsehsendung «Der Jugendanwalt» der Reihe Reporter des Schweizer Fernsehens SRF wurde die Arbeit des Jugendanwalts Hansueli Gürber im Kanton Zürich porträtiert. In diesem Rahmen wurde der zu diesem Zeitpunkt 17-jährige Brian Keller vorgestellt, für den die Presse zu jener Zeit das Pseudonym «Carlos» verwendete. Der Sohn eines Schweizers aus Zürich und einer in Paris lebenden Kamerunerin war bis anhin 34 Mal wegen verschiedener Delikte verurteilt worden.

Die Betreuung von Keller erfolgte durch den Kanton Zürich in der Form eines Sondersettings. Derartige Massnahmen können, sofern angezeigt, von der kantonalen Jugendanwaltschaft angeordnet werden. Die RiesenOggenfuss GmbH mit Sitz in Zürich, ein vorwiegend in den Schweizer Kantonen Aargau und Basel-Landschaft tätiges Unternehmen, welches gemäss eigenen Angaben Resozialisierungsprogramme für schwer erziehbare Jugendliche durchführt, wurde mit diesem Sondersetting beauftragt.

Dieses Sondersetting kostete gemäss der Justizdirektion des Kantons Zürichs den Staat im Monat 29'200 Franken. Die Höhe der Kosten wie auch der Umstand, dass ein Gewalttäter in diesem Rahmen beim ebenfalls vorbestraften mehrfachen Muay-Thai-Weltmeister Shemsi Beqiri Boxstunden nahm und dass sein Opfer, welches durch einen Messerstich in Lebensgefahr gebracht worden war, kaum staatliche Hilfe erhalten haben soll, stiess auf Kritik.

Konsequenzen aus der Reportage 2013–2015

Auf Druck der Öffentlichkeit schlüsselte der Zürcher Justizdirektor Martin Graf die Kosten wie folgt auf:

  • 1'930 Franken für eine Vierzimmer-Wohnung in Reinach BL
  • 5'300 Franken für das Muay-Thai-Training
  • 11'100 Franken Betreuungskosten
  • 1'800 Franken für einen Privatlehrer
  • 1'000 Franken für die Elternarbeit
  • 640 Franken Taschengeld
  • 500 Franken für Freizeit und Wochenende

Gürber, der zuständige langjährige Jugendanwalt, der in der Fernsehsendung porträtiert wurde, kündigte Ende Januar 2014.

Die Justizdirektion des Kantons Zürich reagierte auf den Druck der Öffentlichkeit und zog daraus Konsequenzen. So dürfen unter anderem Gewaltverbrecher kein Boxtraining auf Staatskosten nehmen und das Konzept des Sondersettings muss überdacht werden. Keller wurde in der Folge vorübergehend inhaftiert.

Am 18. Februar 2014 entschied das Bundesgericht, die erneute Inhaftierung sei rechtswidrig gewesen. Die Zürcher Justiz habe ihn allein wegen des öffentlichen Drucks inhaftiert und damit gegen Treu und Glauben verstossen. Daher müsse Keller bis Ende Februar aus der geschlossenen Unterbringung entlassen werden. Ausserdem habe der Kanton eine Entschädigung von 3'000 Franken auszurichten.

In der Folge wurde Keller ab Anfang März 2014 in ein neues, kostengünstigeres Setting aufgenommen; dieses fand in den Niederlanden statt. Boxtraining gehörte nicht mehr zur regulären Tagesstruktur. In der Freizeit konnte er Sport treiben. Das neu angesetzte Sondersetting sollte ergänzend zu den staatlichen Beiträgen mit Spenden finanziert werden.

Nachdem die Finanzkommission des Kantonsrats das fehlende Controlling hinsichtlich der Finanzkompetenzen der Jugendanwälte – es bestünden keinerlei Einschränkungen zur Ausgabenhöhe – bereits bemängelt hatte, forderte die SVP und die BDP eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) in dieser Angelegenheit. Einzig die CVP signalisierte Zustimmung, sprach sich allerdings danach für eine Rückweisung des Berichts und gegen eine PUK aus. Andere Parteien, wie die FDP oder die SP, übten ebenfalls scharfe Kritik, hielten auf Grund eines Einzelfalls eine PUK aber nicht für gerechtfertigt. Der Antrag auf eine PUK war deshalb im Parlament chancenlos, ebenso wie der Antrag der CVP auf Rückweisung des Berichts.

Am 19. Juni 2014 gab die Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber der Presse bekannt, die Beteiligten seien «aufgrund des bisherigen Verlaufs der Schutzmassnahme gemeinsam zum Schluss gelangt, dass das Sondersetting keine erzieherischen oder therapeutischen Wirkungen mehr entfalte». Der leitende Jugendanwalt Patrik Killer sagte gegenüber der Presse, das Kosten-Nutzen-Verhältnis habe nicht mehr gestimmt. Das Setting würde umgehend abgebrochen und «Carlos» in die Freiheit entlassen. Bis September 2014 wurde er noch begleitet. Ende Oktober 2014 wurde «Carlos» bis April 2015 wieder in Untersuchungshaft gesetzt, der Vorwurf lautete, er solle einen Mann mit einem Messer bedroht haben. Im Prozess vom Oktober 2015, bei dem es unter anderem um diesen Fall ging, konnte der Vorwurf allerdings entkräftet werden und «Carlos» wurde diesbezüglich freigesprochen.

Am 12. April 2015 wurde Justizdirektor Martin Graf aus dem Regierungsrat des Kantons Zürich abgewählt, was er selbst unter anderem dem Fall «Carlos» und dem Medienecho, das dieser Fall ausgelöst hatte, zuschrieb.

Spätere Gefängnisaufenthalte

Haft 2016–2017

Am 7. März 2017 wurde Keller wegen eventualvorsätzlicher, versuchter schwerer Körperverletzung aufgrund eines Vorfalls am 29. März 2016, der nicht im Zusammenhang mit der Kontroverse stand, vom Bezirksgericht Zürich zu 18 Monaten Haft verurteilt. Im März erhob sein Anwalt schwere Vorwürfe bezüglich der Haftbedingungen. Er habe zum Essen nur Brot erhalten, habe nicht duschen können, und der Zugang zu Büchern, Radio und TV sei ihm ebenso verwehrt worden. Am 3. Juli 2017 hatte die Zürcher Justizdirektion eine Administrativuntersuchung zur Behandlung Kellers präsentiert. Sie kam zum Schluss, dass er tatsächlich unter diskriminierenden und erniedrigenden Haftbedingungen gehalten wurde, jedoch sei die Einzelhaft, die Beschränkung des Besuchsrechts und die Verweigerung von Lesematerial nicht zu beanstanden gewesen. Seine Nahrung erhielt er jeweils in Brote eingelegt, da er selbst Styropor-Geschirr dazu hätte verwenden können, um das Klo zu verstopfen. Ebenso seien die Mitarbeiter des Gefängnisses mit seiner «beschimpfenden, drohenden, renitenten und aggressiven» Person überfordert gewesen. Die Behandlungsweise sei massgeblich dadurch motiviert gewesen, die Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten. Dazu musste für jede einzelne Türöffnung die Polizei zugezogen werden.

Diverse Online-Portale berichteten, dass Keller Ende Juni 2017 im Gefängnis Pöschwies mehrere Gefängnisaufseher angegriffen haben soll, ein Mitarbeiter habe zur Kontrolle ins Universitätsspital Zürich gebracht werden müssen. Gemäss einer Quelle der NZZ passierte das, als ihm mitgeteilt worden sei, dass er zu seinem eigenen Schutz wieder in die Sicherheitsabteilung gehen müsse – eine geplante Attacke durch Mithäftlinge solle dadurch verhindert werden. In diesem Rahmen soll es zu einem Gerangel gekommen sein, bei dem Keller selbst auch verletzt wurde. Darüber hinaus soll er angeblich einen pädophilen Mithäftling geschlagen haben, der NZZ-Informant bezeichnete es aber als eine «Rempelei». Jedenfalls wurde er erneut in Untersuchungshaft genommen.

Untersuchungshaft 2018

Im April 2018 befand sich Keller in der Strafanstalt Thorberg, weil wegen des Angriffs auf einen Aufseher in der Strafanstalt Pöschwies Untersuchungshaft verhängt worden war. Wegen seines Gewaltpotenzials müsse er beim Spaziergang im Gefängnishof von vier Mitgliedern einer polizeilichen Sondereinheit begleitet werden. Wegen Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Sachbeschädigung wurde ein neues Strafverfahren vorbereitet. Laut Staatsanwaltschaft werde geprüft, ob er ordentlich verwahrt werden kann.

Strafverfahren seit 2019

Ab dem 30. Oktober 2019 fand die Verhandlung gegen ihn vor dem Bezirksgericht Dielsdorf statt. Ihm wurden seitens der Staatsanwaltschaft Zürich 29 Delikte vorgeworfen, die in verschiedenen Haftanstalten begangen worden seien, wie versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Drohungen, Beschimpfungen. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, eine Geldstrafe sowie eine ordentliche Verwahrung gemäss Art. 64 StGB. Am 6. November sprach das Gericht den Angeklagten in allen Anklagepunkten schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten sowie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 10 Franken. Die Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer stationären Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches aufgeschoben (sogenannte «kleine Verwahrung»). Eine ordentliche Verwahrung lehnte das Gericht ab.

Keller legte Berufung ein. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn daraufhin zu 6 Jahren und 4 Monaten Gefängnis. Im Dezember 2021 hob das Bundesgericht das Urteil auf und wies den Fall zur neuen Entscheidung ans Obergericht zurück. Dort ist der Fall im November 2022 weiterhin hängig.

Einzelhaft 2018–2022

Während des hängigen Verfahrens befand sich Keller in Sicherheitshaft in der JVA Pöschwies, zwischen August 2018 und Januar 2022 in Einzelhaft. Um ihm trotzdem unkomplizierte Spaziergänge an der frischen Luft zu ermöglichen, wurden zwecks eines direkten Zugangs zum Gefängnishof zwei Zellen umgebaut. Diese bauliche Massnahme kostete das Gefängnis 1.85 Millionen Franken.

Im Dezember 2020 wurde er in der JVA Pöschwies vom Schweizer Fernsehen SRF interviewt, im Rahmen einer Rundschau-Ausgabe, bei welcher auch die Juristen Benjamin F. Brägger und Daniel Jositsch zu Gast waren. In den Interviews erklärte Keller, dass die Einzelhaft ihn psychisch belaste, und er beschrieb sich als „perfekt, so wie ich bin. Ich bin mit mir zufrieden.“ Zudem würde er lieber im Gefängnis sitzen als Medikamente zu nehmen.

2021 forderte der Schweizer Jurist Nils Melzer in seiner Funktion als UN-Sonderberichterstatter über Folter das sofortige Ende von Kellers jahrelanger Einzelhaft, und teilte mit deren Dauer verletze die UN-Antifolterkonvention.

Entlassung 2022

Im Dezember 2021 wies das Bundesgericht die kantonalen Behörden an, «umgehend die Erstellung eines situationsangepassten Konzepts für mögliche Lockerungen des Haftregimes» zu veranlassen. Im Januar 2022, nach rund dreieinhalb Jahren Einzelhaft, wurde Keller in ein Zürcher Untersuchungsgefängnis verlegt und ins normale Haftregime integriert, das Kontakt zu Mithäftlingen zulässt.

Am 31. Oktober 2022 verfügte das Obergericht Zürich, Keller in den kommenden Tagen aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Eine Fortsetzung sei nicht mehr verhältnismässig, weil die bisherige Haftdauer in grosse zeitliche Nähe zu der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt sei.

Video

Einzelnachweise

  1. Brian Henry Keller: Jetzt spricht Brian, der berühmteste Häftling der Schweiz. In: NZZ Magazin. 10. September 2022, abgerufen am 2. November 2022.
  2. Sean Williams: My name is Brian: the prisoner whose treatment put Switzerland on trial. In: The Guardian. 19. Juli 2022, abgerufen am 19. Juli 2022 (englisch).
  3. Hanspeter Bäni: Der Jugendanwalt. Video in: Reporter, SRF 1 vom 25. August 2013 (23 min)
  4. William Stern: Der Fall Carlos – ein Medien- und Justizdrama, vor allem aber eine menschliche Tragödie. In: watson.ch. 30. Oktober 2019, abgerufen am 30. Oktober 2019.
  5. 22'000 Franken im Monat für Gewalttäter (17). 20 Minuten, 27. August 2013, abgerufen am 12. März 2014.
  6. 1 2 3 4 nzz.ch: «Ein unschöner, tragischer Einzelfall» vom 7. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013
  7. Daniel Schneebeli: Riesen-Oggenfuss kassierte über drei Millionen. In: Tages-Anzeiger online. 25. November 2014, abgerufen am 3. März 2014.
  8. Pascal Unternährer: Wir müssen Carlos vor den Medien schützen. In: Tages-Anzeiger. 6. September 2013, abgerufen am 12. März 2014.
  9. Benno Gasser: Opfer von Messerstecher Carlos fordert 50'000 Franken. In: Tages-Anzeiger. 30. August 2013, abgerufen am 12. März 2014.
  10. NZZ am Sonntag: Jugendanwalt im Fall «Carlos» hat gekündigt – Schweiz Nachrichten – NZZ.ch. In: nzz.ch. Abgerufen am 5. März 2014.
  11. «Carlos» muss freigelassen werden, SRF
  12. Bundesgerichtsurteil vom 18. Februar 2014
  13. Pascal Unternährer: Kollegen sollen Carlos in Holland besuchen dürfen. In: Tages-Anzeiger.ch/Newsnet vom 6. März 2014, abgerufen am 8. März 2014
  14. Marcel Gyr, Andreas Schürer: Behörden rechtfertigen Aufenthalt im Ausland. In: Neue Zürcher Zeitung vom 6. März 2014, abgerufen am 8. März 2014
  15. Sondersetting soll mit Spenden finanziert werden. In: Tages-Anzeiger online. 2. März 2014, abgerufen am 3. März 2014.
  16. RiesenOggenfuss GmbH. (Nicht mehr online verfügbar.) kinderohnerechte.ch, archiviert vom Original am 3. März 2014; abgerufen am 4. März 2014.
  17. 1 2 Andreas Schürer: SP fordert Direktionstausch, in NZZ Online, abgerufen am 11. März 2014.
  18. Andreas Schürer: Keine Mehrheit für «Carlos»-PUK In: NZZ online, abgerufen am 11. März 2014
  19. sda/rom: Parlament lehnt PUK zum Fall Carlos klar ab In: 20 Minuten online, abgerufen am 15. April 2014.
  20. Tages-Anzeiger: Notwohnung für «Carlos», 19. Oktober 2014, abgerufen am 6. Oktober 2016.
  21. Tages-Anzeiger: «Carlos» ist frei, 21. April 2015, abgerufen am 6. Oktober 2016.
  22. Tages-Anzeiger: Es gab kein Messer – Freispruch für Carlos, 28. August 2015, abgerufen am 6. Oktober 2016.
  23. Zürcher Wahlen Martin Graf sucht neuen Job. In: Neue Zürcher Zeitung. 12. April 2015, abgerufen am 23. März 2016.
  24. Lucien Scherrer: Bezirksgericht Zürich: «Carlos» wegen brutaler Attacke angeklagt. In: Neue Zürcher Zeitung. 6. März 2017 (nzz.ch [abgerufen am 9. Oktober 2017]).
  25. Liliane Minor: Gericht straft und ermahnt Carlos. In: Tages-Anzeiger. 7. März 2017, abgerufen am 14. März 2017.
  26. 20 Minuten: «Todesdrohungen, üble Beschimpfung, Spucken», abgerufen am 3. Juli 2017
  27. Fabian Baumgartner: «Carlos» und der verhängnisvolle Streit im Gefängnis. In: Neue Zürcher Zeitung. 3. Oktober 2017 (nzz.ch [abgerufen am 9. Oktober 2017]).
  28. Carlos braucht bei Hofgang vier Begleiter. In: 20 Minuten. 14. April 2018, abgerufen am 14. April 2018.
  29. 1 2 Urteil im Prozess gegen «Carlos»: Gericht spricht «kleine Verwahrung» aus. In: www.nzz.ch. 6. November 2019, abgerufen am 7. November 2019 (Die Verhandlung vor dem zuständigen Bezirksgericht Dielsdorf fand aufgrund des erhöhten Platzbedarfes in den Räumlichkeiten des Bezirksgerichts Zürich statt.).
  30. Neuer Prozess – «Carlos» in 29 Fällen angeklagt. In: SRF. 17. April 2019, abgerufen am 30. Oktober 2019.
  31. Fabian Baumgartner: Prozess gegen «Carlos»: 29 Straftaten, ein Gutachten und eine umstrittene Haftsituation. In: Neue Zürcher Zeitung. (nzz.ch [abgerufen am 30. Oktober 2019]).
  32. 1 2 Liliane Minor: Überraschende Verlegung – Brian darf die Einzelhaft verlassen. In: Der Bund. 12. Januar 2022, abgerufen am 1. November 2022.
  33. Einzelhaft unzumutbar? Kanton Zürich baut Gefängnistrakt für Gefangenen Brian um. 26. August 2020, abgerufen am 17. Dezember 2020.
  34. Brian alias «Carlos»: «Ich traue niemandem mehr». In: Rundschau (SRF). Schweizer Fernsehen, 17. Dezember 2020, abgerufen am 17. Dezember 2020.
  35. Switzerland: Solitary confinement of Brian K. violates Convention against Torture, UN expert says. Office of the High Commissioner for Human Rights, abgerufen am 19. Juli 2022 (englisch).
  36. Obergericht Zürich: Medienmitteilung. 1. November 2022, abgerufen am 1. November 2022.
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