Vermögensverwaltung (auch englisch Asset Management) ist eine Finanzdienstleistung, die sich mit der Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen befasst. Der Vermögensverwalter trifft dabei auch Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen für seine Kunden. Der Begriff genießt in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz und wird auch von unregulierten Finanzdienstleistern verwendet.

Allgemeines

Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Finanzanlagevermögen (englisch Assets) verschiedener Risikoklassen (Aktien, Renten, Immobilien, Kryptowährungen und Liquidität). Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.

Die bankaufsichtsrechtlich korrekte Bezeichnung der Dienstleistung lautet in Deutschland Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG). Im Gegensatz zur Finanz- oder Anlageberatung werden bei der Vermögensverwaltung nicht nur Anlageratschläge (Beratung) erteilt, sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen.

Im Jahr 2020 verwalteten die 500 größten Vermögensverwalter 119,5 Billionen US-Dollar an Vermögen (auch Assets under management, AUM) und damit 14,5 % mehr als im vorrangigen Jahr. Der Großteil dieser Vermögensverwalter hat ihren Firmensitz in den Vereinigten Staaten (59,1 % gemessen am AUM) und Europa (29,1 %).

Die 20 größten Vermögensverwalter der Welt waren im Jahr 2020 gemessen am verwalteten Vermögen:

Rang Name Land Verwaltetes Vermögen
(Mrd. USD)
1 BlackRock  Vereinigte Staaten 8677
2 Vanguard Group  Vereinigte Staaten 7149
3 Fidelity Investments  Vereinigte Staaten 3609
4 State Street Global Advisors  Vereinigte Staaten 3467
5 Allianz Group  Deutschland 2934
6 JP Morgan Chase  Vereinigte Staaten 2716
7 Capital Group  Vereinigte Staaten 2384
8 Bank of New York Mellon  Vereinigte Staaten 2211
9 Goldman Sachs  Vereinigte Staaten 2145
10 Amundi  Frankreich 2126
11 Legal & General  Vereinigtes Königreich 1736
12 Prudential Financial  Vereinigte Staaten 1721
13 UBS  Schweiz 1641
14 Franklin Templeton Investments  Vereinigte Staaten 1498
15 Morgan Stanley  Vereinigte Staaten 1475
16 T. Rowe Price  Vereinigte Staaten 1471
17 Wells Fargo  Vereinigte Staaten 1455
18 BNP Paribas  Frankreich 1431
19 Northern Trust  Vereinigte Staaten 1405
20 Natixis Investment Managers  Frankreich 1390

Weitere große Vermögensverwalter in deutschsprachigen Ländern sind:

Rang Name Land Verwaltetes Vermögen
(Mrd. USD)
29 Deutsche Bank  Deutschland 969
56 Landesbank Baden-Württemberg  Deutschland 550
57 Credit Suisse  Schweiz 547
61 Union Investment (Teil von DZ Bank)  Deutschland 474
65 MEAG (Teil von Munich Re)  Deutschland 414
80 Swiss Life Asset Managers  Schweiz 305
81 Zurich Financial Services  Schweiz 303
82 DekaBank Group  Deutschland 302
89 Pictet-Gruppe  Schweiz 252

Vermögensverwaltung für Institutionelle

Institutionelle Anleger – beispielsweise Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen, karitative Einrichtungen und staatliche Institutionen – können Vermögensverwalter damit beauftragen, ihr Vermögen zu optimieren. Dazu werden Investmentstrategien erarbeitet und umgesetzt, die sich an den jeweiligen Risiko-/Renditevorgaben ausrichten.

Vermögensverwaltung für Private

Vermögensverwalter – viele davon Geschäftsbanken – bieten auch Privatpersonen ihre Dienste an. Sie verwalten das Kundenportfolio im Auftrag des Kunden. Anders als bei Fonds kann das Portfolio auf den persönlichen Bedarf und individuelle Kundenwünsche zugeschnitten werden.

In Deutschland gibt es etwa 700 bankenunabhängige Vermögensverwalter, die besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen und die im Verband unabhängiger Vermögensverwalter organisiert sind. Ein Vermögensverwalter verwaltet mit eigenem Entscheidungsspielraum. Zur Verwaltung gehört ein Reporting: Das regelmäßige Reporting (jeden Monat bzw. jedes Quartal) und das unverzügliche Reporting bei wesentlichen Änderungen (so genanntes Verlustschwellenreporting).

Wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter beispielsweise, um die Zeit für die Betreuung des Vermögens oder für die Aneignung der nötigen finanziellen Allgemeinbildung einzusparen. Viele Vermögensverwalter fordern Mindestanlagesummen als Einstiegskriterium. Gängige Kategorien sind in diesem Zusammenhang high-net-worth individual (HNWI, z. B. mindestens 5 Millionen Euro) und Ultra high-net-worth individual (UHNW, z. B. mindestens 30 Millionen Euro).

Interessenkonflikte der Vermögensverwaltung

Bieten Banken Vermögensverwaltung an, so besteht die Gefahr von Interessenkonflikten: Zum Beispiel verdient die Bank beim Bestücken des Kundenportfolios mit eigenen Finanzprodukten sowohl an der Vermögensverwaltung als auch am Produkt. Unabhängige Vermögensverwalter beziehen teilweise Retrozessionen, welche denselben Effekt haben. Gegenmaßnahmen könnten Kostentransparenz und Kostengarantien sein, welche die maximalen Kosten begrenzen (Total Expense Ratio Warranty), oder eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter, dass sämtliche Retrozessionen an den Kunden weitergereicht werden.

Zugang zu Vermögensverwaltung

Privatbanken und größere Retail-Banken bieten in der Regel Vermögensverwaltungsmandate an. Hoch personalisierte Dienstleistungen erbringen vor allem die unabhängigen Vermögensverwalter.

Verschiedene Internet-Plattformen bieten Zugang zu Vermögensverwaltung:

  • In Deutschland informiert z. B. der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) über Vermögensverwalter.
  • In der Schweiz listet u. a. der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter, eine der Schweizer Selbstregulierungsorganisationen, seine Mitglieder auf.

In sogenannten Family-Offices erfolgt die Vermögensverwaltung besonders großer Vermögen.

Zulassungspflicht für Vermögensverwalter

Deutschland

Aufsichtsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der „echten Vermögensverwaltung“, nämlich der in § 1 Abs. 1a Nr. 3 KWG geregelten Finanzportfolioverwaltung, wonach „die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und der „unechten Vermögensverwaltung“, die sich häufig als bloße Anlageberatung darstellt. Jedoch unterliegt die Anlageberatung der gleichen Zulassungspflicht wie die Vermögensverwaltung. Einzige Ausnahme ist gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG die Anlageberatung zu Publikums-Investmentfonds mit Vertriebszulassung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Regulierung der Fonds selbst bereits einen ausreichenden Schutz darstellt. Daher ist für diesen Spezialfall keine über die Regeln der Gewerbeordnung (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) hinausgehende Zulassung erforderlich. Jedoch lauern dabei Fallstricke. Wenn z. B. im Rahmen der Beratung empfohlen wird, bestehende Wertpapierbestände zu verkaufen, die selbst keine entsprechenden Investmentfonds sind, und den Verkaufserlös in Investmentfonds anzulegen, so ist das von der Ausnahme nicht mehr gedeckt. Denn jeder Teil der Beratung muss gesondert betrachtet werden, und demnach erfüllte bereits die Verkaufsempfehlung den Tatbestand der zulassungspflichtigen Anlageberatung, unabhängig davon, dass sie im Zusammenhang mit einer zulassungsfreien Kaufempfehlung für einen Investmentfonds verbunden war.

Schweiz

In der Schweiz werden aufsichtsrechtlich gemäß Finanzinstitutsgesetz (FINIG) die Lizenz für Vermögensverwalter (VV) und die Lizenz für Vermögensverwalter von Kollektivvermögen (VKV) unterschieden. Für eine Lizenz eines VKV müssen gewisse Schwellenwerte überschritten werden. Er ist definiert als Verwalter von kollektiven Kapitalanlagen oder Vorsorgeeinrichtungen.

Ab 2023 wird für alle Vermögensverwalter und Trustees in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA nach FINIG und FIDLEG (Verhaltensregeln für Finanzdienstleister) verlangt.

Bankbetriebslehre

Wird Vermögensverwaltung (englisch financial advisory) und/oder Finanzberatung von Kreditinstituten betrieben, so rechnet die Bankbetriebslehre diese Produktgruppen zum Indifferenzgeschäft, das als Dienstleistungsgeschäft Bankgebühren auslöst.

Literatur

  • Klaus Spremann: Vermögensverwaltung, Gebundene Ausgabe: 445 Seiten, Oldenbourg (August 1999), ISBN 978-3-486-25258-3

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 The world’s 500 largest asset managers
  2. Urban Bacher: Verlustschwellenreporting für Vermögensverwalter. In: Wertpapiermitteilungen WM 34/2020. S. 1576–1571 (wmrecht.de [abgerufen am 9. November 2020]).
  3. VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. Abgerufen am 6. Dezember 2018.
  4. Verband Schweizerischer Vermögensverwalter | VSV. Abgerufen am 6. Dezember 2018.
  5. Bundesgesetz über die Finanzinstitute. In: admin.ch. Schweizerische Eidgenossenschaft, abgerufen am 30. September 2020.
  6. Marc Escher: De-Minimis-Regelung für Vermögensverwalter – welche Lizenz darf es sein? In: bdo.ch. 2. Juni 2020, abgerufen am 30. September 2020.
  7. Umsetzung FIDLEG/FINIG: FINMA bewilligt erste Aufsichtsorganisationen. In: finma.ch. 7. Juli 2020, abgerufen am 3. November 2020.
  8. Fidleg: So viele Schweizer Vermögensverwalter geben auf. In: finews.ch. 7. Juli 2020, abgerufen am 3. November 2020.
  9. Marc Oliver Blahusch, Preismanagement im Privatkundengeschäft von Banken, 2012, S. 20

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