Naturschutzgebiet „Fohrenweiher“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Schlier, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 5,6 ha
Kennung 4.113
WDPA-ID 81685
Geographische Lage 47° 48′ N,  42′ O
Einrichtungsdatum 15. Oktober 1983
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Fohrenweiher ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 15. Oktober 1983 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Schlier im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg.

Lage

Das Naturschutzgebiet Fohrenweiher liegt zwischen Wetzisreute und Oberankenreute östlich des Weilers Fohren. Das Gebiet gehört zum Naturraum Oberschwäbisches Hügelland.

Schutzzweck

Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung des Fohrenweihers, eines überstauten natürlichen Sees, dessen Wasserspiegel stark abgesunken ist und der jetzt auf seiner ganzen Fläche verlandet. Die Verlandungsfläche ist ein wichtiger Lebensraum seltener Pflanzengesellschaften sowie gefährdeter Tierarten, die auf kleinräumige flache Wasserflächen angewiesen sind.“

Landschaftscharakter

Der Fohrenweiher ist ein verlandeter, natürlicher See ohne Zu- und Abfluss. Er wird also nur vom Grundwasser gespeist. Er besitzt keine offene Wasserfläche, sondern ist von einem bultigen Seggenried und Schilfröhricht bewachsen. Der Wasserspiegel schwankt stark mit dem Grundwasserstand. Zwischen den Seggenbulten wachsen Weiße Seerosen. Der See ist von einem fast geschlossenen Gehölzsaum umgeben.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Fohrenweiher« vom 15. Oktober 1983 (GBl. v. 29.11.1983, S. 676). Abgerufen am 14. Dezember 2022.
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