Naturschutzgebiet „Argen“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Steilufer oberhalb Gießenbrücke

Lage Kressbronn am Bodensee, Langenargen, Neukirch und Tettnang im Bodenseekreis sowie Achberg und Wangen im Allgäu im Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 3,026 km²
Kennung 4.282
WDPA-ID 162237
Geographische Lage 47° 37′ N,  37′ O
Meereshöhe von 395 m bis 489 m (ø 442 m)
Einrichtungsdatum 16. Dezember 1997
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Ursprünglich rund 296 Hektar entlang der Argen in Oberschwaben wurden am 16. Dezember 1997 mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zu einem Naturschutzgebiet erklärt. Geführt wird es bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg unter der Schutzgebietnummer 4.282.

Lage

Das Naturschutzgebiet umfasst hauptsächlich den Bereich zwischen dem Zusammenfluss der Oberen und der Unteren Argen und der Argenmündung in den Bodensee, also den Flusslauf einschließlich der Steilhänge, Au- und Sumpfwälder, Tallagen und Hochwasserdämme. 235,6 Hektar des Gebiets liegen im Bodenseekreis, 66,9 Hektar im Landkreis Ravensburg.

Schutzzweck

Als Schutzzweck ist vorrangig der Erhalt und die Pflege des naturnahen Argentals beschrieben. Unterhalb Gießenbrücke sind hier insbesondere das Flussbett und die Uferstreifen, die Hochwasserdämme, Au- und Sumpfwälder, verlandende Tümpel, Moore und Sümpfe, angrenzende Röhrichtbestände, Streu- und Feuchtwiesen mit Schwertlilien- und Orchideenbeständen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Streuobstwiesen und Reste der Argenmündungsarme zu nennen. Oberhalb Gießenbrücke werden das Flussbett mit seinen vorwiegend kiesigen Uferstreifen und Kiesbänken, die naturnahen Auwälder, eine Auwaldinsel, naturnahe Bruch- und Sumpfwälder, Moore und Sümpfe, Quellbereiche, Tümpel, Riedflächen und Feuchtwiesen sowie zahlreiche unverfälschte, natürliche oder naturnahe Prall-, Gleit- und Rutschhänge am Talrand mit naturnahen Hangwäldern und die offenen Felsbildungen beschrieben.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind folgende Pflanzspezies (Auswahl) zu nennen:

Fauna

Folgende Tierarten (Auswahl) gilt es zu schützen:

Fische
Insekten
Krebstiere
Säugetiere
Vögel

Landschaftsschutzgebiete

Im erweiterten Bereich der Argen sind vier Areale zu Landschaftsschutzgebieten erklärt worden:

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 259–261.
Commons: Naturschutzgebiet Argen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. lubw.baden-wuerttemberg.de
  2. Franz Spannenkrebs: „Die Rückkehr des Bibers - Ein alter Bekannter kehrt zurück in den Bodenseekreis“ im Jahrbuch des Bodenseekreises 2013, Band 30, Seiten 329–337
  3. "Die leise Rückkehr eines bissfesten Baumeisters" bei www.schwaebische.de, abgerufen am 9. Januar 2014
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