Naturschutzgebiet „Schönmoos“
„Schönmoos“, Blick nach Westen
Lage Kressbronn am Bodensee, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 0,1 km²
Kennung 4.316
WDPA-ID 378359
Geographische Lage 47° 37′ N,  37′ O
Einrichtungsdatum 18. Mai 2007

Das Schönmoos ist ein mit Verordnung vom 18. Mai 2007 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.316) im Norden der baden-württembergischen Gemeinde Kressbronn am Bodensee in Deutschland.

Lage

Das rund zehn Hektar große Naturschutzgebiet Schönmoos liegt südlich der Kreisstraße 7777 und des Kressbronner Ortsteils Nitzenweiler sowie westlich der Straße von Nitzenweiler nach Atlashofen auf einer Höhe von 460 m ü. NN. Innerhalb der Flurkarten wird dieses Gebiet mit den Gewannen Schönmoos, Brühl und Küchenacker bezeichnet.

Geologie

In der Würm-Eiszeit, vor etwa 20.000 Jahren, prägte der Rhein-Vorlandgletscher die Landschaft um das Schachried. Die Drumlins stellen hier heute die typische Geländeform dar. Im Norden, Osten und Süden ist das Schönmoos von drumlinisierten Moränen, im Westen (Grundholz) von einer Grundmoräne und kleinen Endmoränenwällen umgeben. In der dazwischen liegenden eiszeitlichen Schmelzwasserrinne entstand durch Vermoorung der mit Wasser gefüllten Senke das Schönmoos. Es entwickelte sich ein Hochmoor mit Seggenbruch-Flachmoortorfen in der obersten Bodenschicht.

Schutzzweck

Gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 sind die zentralen Niedermoorbereiche des Schutzgebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung und Bestandteil des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiets „Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau“.

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung und Aufwertung des Flachmoorkomplexes mit verschiedenen Biotoptypen und Artenzusammensetzungen.

Der besondere Schutz gilt der Erhaltung der Moorböden und den Pfeifengraswiesen mit den dort beheimateten Tagfaltern, Widderchen und Wiesenbrütern.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind folgende Pflanzenarten (Auswahl) zu nennen:

Von den 113 bisher im Schönmoos nachgewiesenen Pflanzenarten, gelten nach der Roten Liste gefährdeter Arten von Baden-Württemberg zehn Arten als schonungsbedürftig, neunzehn Arten als gefährdet und fünf Arten als stark gefährdet. Hiervon sind vierzehn Arten nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt.

Fauna

Aus der schützenswerten Fauna sind folgende Tierarten zu nennen:

Literatur

  • Hans Güde: Schutzgüter der Natur in Kressbronn a. B. (Teil 2) – Die Naturschutzgebiete Berger Weiher, Schönmoos und Schachried. In: Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Hrsg.): Kressbronner Jahrbuch. Band 34, 2021, S. 102 ff.

Siehe auch

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