Naturschutzgebiet „Hirrensee“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Das NSG Hirrensee nach der Frühjahrsmahd

Lage Tettnang, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 16,3 ha
Kennung 4.238
WDPA-ID 163694
Geographische Lage 47° 37′ N,  40′ O
Meereshöhe von 491 m bis 508 m
Einrichtungsdatum 20. Februar 1994
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Hirrensee ist ein mit Verordnung vom 20. Februar 1994 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.238) im Südosten der baden-württembergischen Stadt Tettnang in Deutschland.

Lage

Das rund 16 Hektar große Naturschutzgebiet Hirrensee gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südlich des Tettnanger Ortsteils Hiltensweiler, westlich des Muttelsees, nordöstlich des Degersees und östlich des Ortsteils Oberwolfertsweiler, auf einer Höhe von 510 m ü. NN.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung und Verbesserung eines reich strukturierten Ökosystems. Dieses besteht aus

  • einem nährstoffarmen Flachmoor mit der besonders gefährdeten Flora aus Kalkkleinseggenriedern; besonders hervorzuheben ist die Mehlprimel-Kopfbinsen-Gesellschaft. Diese Bereiche sind zudem Refugien von Glazialrelikten und vielen seltenen Sumpfpflanzen der mitteleuropäischen Flora. Für Vogellebensgemeinschaften gehören sie zu den wichtigsten Biotoptypen und stellen ein Rückzugsgebiet dar für viele Insekten, darunter zahlreiche Tag- und Nachtfalterarten.
  • Pfeifengrasstreuwiesen, deren floristischer Artenreichtum Lebensraum für zahlreiche Insektenarten ist, insbesondere für nur dort beheimatete Tagfalterarten und Widderchen
  • Feucht- und Naßwiesen als Nahrungs- und Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüter
  • Streuobstwiesen als wichtiges Element unserer traditionellen Kulturlandschaft und als Lebensraum für zahlreiche Tiere, insbesondere Vögel und Kleinsäugetiere. Die benachbarten Schilfröhrichtbestände bilden für einige von ihnen ein ergänzendes Nahrungsbiotop
  • den Pufferflächen zur Vermeidung weiterer Intensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Umgebungsbereich des Feuchtgebietes

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind folgende Pflanzenarten zu nennen:

(!) Nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt!

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hirrensee« vom 20. Februar 1994 (GBl. v. 31. März 1994, S. 205)
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