Naturschutzgebiet „Rotasweiher-Degermoos“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Wangen im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 52,69 ha
Kennung 4.039
WDPA-ID 82140
Geographische Lage 47° 38′ N,  48′ O
Einrichtungsdatum 23. April 1993
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Gebiet Rotasweiher-Degermoos ist ein mit Verordnung vom 23. April 1993 des Regierungspräsidiums Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.222) im Gebiet der Stadt Wangen im Allgäu im Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg in Deutschland.

Lage

Das 53 Hektar (ha) große Naturschutzgebiet Rotasweiher-Degermoos gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt etwa 6,5 Kilometer südwestlich der Innenstadt Wangens auf der Gemarkung Neuravensburg, zwischen den Weilern Untermoorweiler und Engetsweiler, auf einer Höhe von 540 bis 550 m ü. NN.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und teilweise Wiederherstellung eines überaus reich strukturierten Moorkomplexes mit eingestreuten mineralischen Magerrasen als

  • Lebensraum und Rückzugsgebiet für eine artenreiche und teilweise hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenwelt,
  • wichtiger Bestandteil des Gesamtmoorkomplexes Degermoos, der sich mit seinem Hochmoorkern in benachbartes bayerisches Gebiet weitererstreckt (zusätzlich ca. 70,5 ha),
  • wichtiger Bestandteil in dem Lebensraumverbund von Feuchtgebieten des württembergischen Allgäus und
  • Zeugnis einer seit vielen Jahrhunderten gewachsenen und extensiv genutzten Kulturlandschaft.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora von den bisher kartierten ca. 250 höheren Pflanzenarten im Schutzgebiet gelten allein 14 als stark gefährdet und 41 als gefährdet – sind unter anderem folgende Arten zu nennen:

Fauna

Der strukturelle floristische Reichtum in dem Nebeneinander verschiedener Nutzungsformen und Verbrachungsstadien sowie die Großflächigkeit des Schutzgebietes bilden die Grundlage für eine außerordentlich hohe Vielfalt in der Tierwelt; das gilt insbesondere für Spinnentiere, Insekten und Vögel wie Bekassine, Neuntöter und Teichrohrsänger.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Rotasweiher-Degermoos« vom 23. April 1993 (GBl. v. 12. Juli 1993, S. 370)
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.