Friedrich Franz I., Großherzog von Mecklenburg [-Schwerin] (* 10. Dezember 1756 in Schwerin; † 1. Februar 1837 in Ludwigslust) war ab 1785 regierender Herzog zu Mecklenburg, seit dem Abschluss des Wiener Kongresses 1815 Großherzog von Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Schwerin.
Leben und Wirken
Friedrich Franz I. war der Sohn von Erbprinz Ludwig (1725–1778) und der Prinzessin Charlotte Sophie von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1731–1810).
Er erhielt in seinen ersten Lebensjahren eine standesgemäße häusliche Betreuung und Ausbildung. Seine weitere Ausbildung führte ihn in die Schweiz, wo er ab 1766 in Begleitung seines Hofmeisters Carl Christian von Usedom in Lausanne und Genf studierte. Nachdem er sich in Genf in ein bürgerliches Fräulein verliebt hatte, musste er im September 1771 auf Weisung von Herzog Friedrich nach Ludwigslust zurückkehren.
1774 begab sich Friedrich Franz auf die Suche nach einer standesgemäßen Heiratskandidatin. Seine Favoritin war Prinzessin Louise von Hessen Darmstadt, die sich jedoch für Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach (1757–1828) entschied. Nach der herben Enttäuschung, die er nur schwerlich überwand, lernte er Prinzessin Louise von Sachsen-Gotha-Altenburg kennen. Beide vermählten sich am 1. Juni 1775 in Gotha auf Schloss Friedenstein.
Als sein Onkel Herzog Friedrich am 24. April 1785 nach kinderloser Ehe verstarb, übernahm er als Herzog Friedrich Franz I. die Regierung. Am Beginn seiner Amtszeit löste er die letzten an Preußen nach der Reichsexekution unter Karl Leopold seit 1731 verpfändeten Dörfer des Herzogtums aus.
Am 5. Mai 1788 schloss Friedrich Franz I. einen Subsidienvertrag mit den Niederlanden. Der Vertrag beinhaltete die Entsendung von drei Bataillonen, die zusammen eine Stärke von 1000 Mann hatten. Die erzielten Einkünfte flossen in die herzogliche Subsidienkasse. Aus den Überschüssen wurden später die Schiffbarmachung der Elde, der Kauf eines Hauses für ein Hospital und die Anschaffung zweier Güter bezahlt. Der einträgliche Vertrag wurde mehrfach verlängert und endete erst im Jahr 1795.
Friedrich Franz I. beseitigte zudem erneute Unstimmigkeiten mit Rostock durch den Zweiten Rostocker Erbvertrag von 1788. Er schrieb Sonderrechte der Stadt bis 1918 fest und vereinigte 1789 die Herzogliche Friedrichs-Universität, die seit 1760 als Abspaltung der Universität Rostock in Bützow bestand, wieder mit dieser. Er vergrößerte seine Herrschaft durch den Reichsdeputationshauptschluss, durch den die Stadtstiftsdörfer, Besitzungen des Lübecker Heiligen-Geist-Hospitals, unter seine Herrschaft kamen, und erwarb mit dem Vertrag von Malmö 1803 zunächst pfandweise die altmecklenburgischen Besitzungen Wismar, Poel und Neukloster von Schweden zurück.
Seit 1790 kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Tagelöhnern und Handwerkern. Im Februar 1795 entwickelten sich in Rostock die bis dahin stärksten Unruhen. Dort hatten die Gerbergesellen von ihren Meistern mehr Geld und Arbeitserleichterungen verlangt. Im Verlauf der Auseinandersetzung kam es zu körperlicher Gewalt und Verhaftungen, die zur Eskalation der Unruhen führten. Aus Angst vor revolutionären Bestrebungen befahl der Herzog den Einsatz des Militärs. Am 16. Februar 1795 rückte er persönlich mit Teilen des Leib-Grenadier-Regiments in Rostock ein. Drei vermeintliche Rädelsführer wurden verhaftet und am 2. März zu mehrmonatiger Zuchthausstrafe in Dömitz verurteilt.
In den napoleonischen Kriegen hielt er sein Land zuerst neutral, als aber nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806 Truppen der vierten Koalition toleriert wurden, besetzten französische Truppen das Land im Dezember 1806. Friedrich Franz begab sich darauf mit seiner Familie unter dänischen Schutz nach Altona. Im Juli 1807 konnte der russische Zar Alexander I. anlässlich eines diplomatischen Zusammentreffens mit Napoleon die Wiedereinsetzung des Herzogs – unter der Bedingung dessen Beitritts zum Rheinbund – erreichen. Daraufhin trat er am 22. März 1808 als vorletzter deutscher Fürst dem Rheinbund bei.
Friedrich Franz I. war der erste deutsche Fürst, der sich für die Gleichstellung der Juden einsetzte. Er erließ am 23. Februar 1813 die landesherrliche Constitution zur Bestimmung einer angemessenen Verfassung der jüdischen Glaubensgenossen in den herzoglichen Landen. Das Gesetz verlieh den Mecklenburger Juden sowohl das Privat- wie das Staatsbürgerrecht. Die nicht in die Gesetzgebung eingebundene mecklenburgische Ritterschaft zeigte sich jedoch empört und erzwang im September 1817 die Außerkraftsetzung des Gesetzes. Damit war ein erster Versuch der Gleichstellung der Juden am Widerstand der Stände gescheitert.
Nachdem der Herzog von Zar Alexander I. die Aufforderung zum Kampf gegen Napoleon erhalten hatte, sagte er sich als erster deutscher Fürst am 14. März 1813 vom Rheinbund los. Wenige Tage später, am 26. März, rief er die mecklenburgische Bevölkerung zur Beschaffung von Waffen und Ausrüstung auf. Zudem erließ er einen General-Pardon für alle Konskriptionpflichtigen, die sich bisher der Konskription entzogen hatten. In den folgenden Monaten beteiligten sich die mecklenburgischen Truppen und Freiwilligenverbände am Kampf gegen die Franzosen. Einmal noch musste Friedrich Franz I. aus seinem Land fliehen, als die Gegend um Rostock im August 1813 zum Kriegsschauplatz wurde. Die Gefahr durch die Franzosen war bald vorüber und so konnte er bereits am 8. September zurückkehren. Am 12. November 1813 hatte auch der letzte französische Soldat mecklenburgischen Boden verlassen. Die von Erbprinz Friedrich Ludwig befehligte Brigade zog folgend an den Niederrhein, wohin sich auch die vom schwedischen Kronprinzen befehligte Armee begeben hatte. Nach dem Pariser Frieden kehrten die Mecklenburger Truppen zurück. Im März 1815 verbreitete sich jedoch die Nachricht von der Rückkehr Napoleons. Daraufhin entsendete Friedrich Franz I. im Juni die Mecklenburg-Schweriner Brigade an den Rhein und nach Frankreich, wo sie sich an der Belagerung von Montmédy und Longwy beteiligte. Erst im Dezember kehrten die Truppen nach Mecklenburg zurück.
Währenddessen hatte der Wiener Kongress getagt. Der Kongress verlieh Friedrich Franz I. am 27. Mai 1815 die Großherzogliche Würde, welche er am 17. Juni annahm. Außerdem führten der Großherzog und der Erbgroßherzog fortan das Prädikat "königliche Hoheit". Sein Antrag auf Wiedereinsetzung eines deutschen Kaisers fand hingegen keine Beachtung. Auch die von ihm gewünschte Erweiterung des eigenen Herrschaftsgebietes wurde nicht berücksichtigt.
Nach den Jahren der kriegerischen Auseinandersetzungen wirkte er weiter für sein Land. So ließ er die Rechtspflege umgestalten, das Schulwesen vereinheitlichen und das Kirchenwesen verbessern.
1820 sorgte er für die Aufhebung der Leibeigenschaft, die nach landesherrlicher Sichtweise zu den „gänzlich zu vertilgenden Übeln“ gehörte.
Friedrich Franz I. starb am Morgen des 1. Februar 1837 an Altersschwäche und den Folgen eines Lungenleidens. Die Nachfolge trat sein Enkel Paul Friedrich an. In Anwesenheit des regierenden Großherzoges Paul Friedrich und des Erbgroßherzoges Friedrich Franz II. wurde Friedrich Franz I. am 18. Februar 1837 im Doberaner Münster beigesetzt.
Nachkommen
Eheliche Nachkommen
Friedrich Franz I. und Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha hatten acht Kinder, die zwei ersten Kinder (eine Prinzessin 1776 und ein Prinz 1777) kamen tot zur Welt.
- Friedrich Ludwig, Erbprinz zu Mecklenburg (* 13. Juni 1778; † 29. November 1819)
- Luise (Charlotte) (* 19. November 1779; † 4. Januar 1801) ⚭ Herzog August von Sachsen-Gotha
- Gustav (Wilhelm) (* 31. Januar 1781; † 10. Januar 1851)
- Karl (August Christian) (* 2. Juli 1782; † 22. Mai 1833)
- Charlotte (Friederike) (* 4. Dezember 1784; † 13. Juli 1840) ⚭ Erbprinz Christian VIII. von Dänemark, bis zu ihrer Scheidung am 31. März 1810 Erbprinzessin von Dänemark
- Adolf (Friedrich) (* 18. Dezember 1785; † 8. Mai 1821)
Außereheliche Nachkommen
Friedrich Franz I. hatte mindestens 15 außereheliche Nachkommen. Seinen Vaterpflichten kam er stets nach. Alle Kinder erhielten eine jährliche Leibrente und die Söhne eine berufliche Ausbildung, die ein einträgliches Leben ermöglichte. Zudem pflegte er zeitlebens regen persönlichen und brieflichen Kontakt.
Außereheliche Nachkommen mit Anna Martha Kentzler:
- Friedrich Franz Adolf Kentzler (1789–1824)
- ⚭ Friederika Franziska von Pressentin (1795–1847)
mit Margarethe Elisabeth Bojanowsky (1756–1811):
- Friedrich Johann Ernst Mecklenburg, seit 15. Februar 1813 Friedrich Mecklenburg von Kleeburg (1790–1864)
- ⚭ (1819, Kleutsch, Schlesien) Aurora Emilie Charlotte Freiin von Strachwitz und Gebbersdorf (1796–1873)
mit Luise Friederike Saal:
- Louise Friederica Charlotte von Kleinow (1785–1839)
- ⚭ (12. Mai 1815, Ludwigslust) Friedrich Louis du Trossel
- Friederike Louise Charlotte von Kleinow (1794–1849)
- ⚭ (13. Dezember 1816, Ludwigslust) Friedrich Bernhard Hanasch von Wenckstern (1786–1867)
mit Louise Tegern:
- Friederika Franziska Stein (1790–?)
mit Maria Deters:
- Johann Friedrich Mecklenburg (1796–1826)
mit Maria Waack:
- Franz Ernst Ludwig Johann Mecklenburg (1802–1882)
mit Madame Frey:
- Friedrich Franz Mecklenburg (1808–1878)
mit Agnes Döring:
- Louise Mecklenburg (1810–1818)
mit Louise Müller:
- Ludwig Christian Helmuth Mecklenburg (* 2. November 1811 in Ludwigslust; † 31. Januar 1875 ebenda)
- ⚭ Wilhelmine Gehrke (* 27. September 1816 in Dannenberg (Elbe); † 25. Mai 1881 in Hitzacker (Elbe))
- Friedericke Ulrike Christine Mecklenburg (1813– ?)
Auszeichnungen
(Quelle: Mecklenburg-Schwerinscher Staatskalender 1837)
- Schwarzer Adlerorden
- Roter Adlerorden
- Orden der Württembergischen Krone
- Hausorden vom Weißen Falken
- Guelphen-Orden
- Hubertusorden
---
Ergänzendes
Sarkophag des Großherzogs
Den großen Granitblock, aus dem der Sarkophag gefertigt wurde, fand der Gutsherr Heinrich Franz von Barner im Jahr 1830 auf einer Feldmark bei Groß-Trebbow. Seinen nicht alltäglichen Fund schenkte der Gutsherr dem Großherzog. Friedrich Franz I. beauftragte daraufhin den Hofbaurat Georg Adolf Demmler mit der Gestaltung eines Sarkophags. Demmler legte dem Großherzog nach einiger Zeit mehrere Entwürfe vor. Nachdem er sich für einen Entwurf entschieden hatte, ließ er den Granitblock in der Schweriner Schleifmühle bearbeiten. Die aufwendigen Arbeiten, die Demmler persönlich beaufsichtigte, dauerten von 1831 bis Oktober 1843 und kosteten 10.000 Taler. Der nunmehr fertiggestellte dreiteilige Sarkophag wurde im Dezember 1843 im Mittelschiff des Doms von Doberan aufgestellt. Am 16. Dezember wurden die Gebeine des Großherzogs, die bis dahin im Grabgewölbe zur Ruhe gebettet waren, erneut beigesetzt.
Seit 1976 steht der 2,48 Meter lange, 1,43 Meter breite und 1,69 Meter hohe Sarkophag am westlichen Ende des nördlichen Seitenschiffes.
Seebad Heiligendamm
Friedrich Franz I. ließ 1793 auf Anraten seines Leibarztes Samuel Gottlieb Vogel bei Heiligendamm ein Seebad errichten. 1794 eröffnete der Herzog die erste Saison als erster Badegast. Wegen der ungünstigen Finanzlage sollte der weitere Ausbau des Seebades von Jahr zu Jahr erfolgen. Heiligendamm war das erste Seebad Deutschlands nach dem Vorbild südenglischer Seebäder.
Das Seebad blieb achtzig Jahre unter fürstlicher Verwaltung. Heute erinnert ein Gedenkstein im Ort an den Gründer des Ostseebades. Der große Findling stammt von der Feldmark bei Elmenhorst und wurde anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens des Seebades aufgestellt. Den Gedenkstein versah man mit einer Widmung: „Friedrich Franz I. gründete hier Deutschlands erstes Seebad 1793/1843“.
Literatur
- Ludwig Fromm: Friedrich Franz I. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 7, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 558–560.
- Jürgen Borchert: Mecklenburgs Grossherzöge. 1815–1918. Demmler, Schwerin 1992, ISBN 3-910150-14-4, S. 8–29.
- Matthias Manke: Friedrich Franz I. Der Letzte und der Erste. In: Bernd Kasten, Matthias Manke, René Wiese: Die Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin. Hinstorff Verlag, Rostock 2015, ISBN 978-3-356-01986-5, S. 14–47.
- Ernst Münch: Friedrich Franz I. 1756–1837. In: Biographisches Lexikon für Mecklenburg. Band 6. Lübeck 2011, ISBN 978-3-7950-3750-5, S. 108–116.
- Corinna Schulz: Von Bastarden und natürlichen Kindern. Der illegitime Nachwuchs der mecklenburgischen Herzöge 1600–1830. Böhlau Verlag, Weimar 2015. ISBN 978-3-412-22425-7.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Boll: Geschichte Mecklenburgs mit besonderer Berücksichtigung der Culturgeschichte. Band 2. Selbstverlag, Neubrandenburg 1856, S. 317.
- ↑ Matthias Manke: Friedrich Franz I. Der Letzte und der Erste. In: Bernd Kasten, Matthias Manke, René Wiese: Die Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin. Hinstorff Verlag, Rostock 2015. S. 16.
- ↑ Ernst Steinmann, Hans Witte: Georg Martin Mathieu. Ein deutscher Maler des Rokoko. 1737–1783. Klinkhardt & Biermann, Leipzig 1911, S. 37.
- 1 2 Matthias Manke: Friedrich Franz I. Der Letzte und der Erste. In: Bernd Kasten, Matthias Manke, René Wiese: Die Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin. Hinstorff Verlag, Rostock 2015. S. 17.
- ↑ Klaus-Ulrich Keubke, Hubertus Köbke: Mecklenburg-Schweriner Truppen in den Niederlanden 1788–1795. Schriften für Atelier und Historienmalerei, Schwerin 2003, ISBN 3-00-010984-6, S. 6 f.
- ↑ Klaus-Ulrich Keubke, Hubertus Köbke: Mecklenburg-Schweriner Truppen in den Niederlanden 1788–1795. Schriften für Atelier und Historienmalerei, Schwerin 2003, S. 86 f.
- ↑ Klaus-Ulrich Keubke, Hubertus Köbke: Mecklenburg-Schweriner Truppen in den Niederlanden 1788–1795. Schriften für Atelier und Historienmalerei, Schwerin 2003, S. 82 f.
- ↑ Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 7 (1878) Friedrich Franz I. (Memento des vom 7. November 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ H. F. W. Raabe (Hrsg.): Gesetzsammlung für die mecklenburg-schwerinschen Lande. Band 4. Hinstorff, Rostock 1852, S. 188 ff., Nr. 3241.
- ↑ Leopold Donath: Geschichte der Juden in Mecklenburg: von den ältesten Zeiten (1266) bis auf die neueste Zeit (1874). Verlag Oskar Leiner, Leipzig 1874, S. 191 f.
- 1 2 Werner Behm: Die Mecklenburger in den Befreiungskriegen 1813 bis 1815. Richard Hermes Verlag, Hamburg 1913, S. 21.
- ↑ Klaus-Ullrich Keubke, Uwe Polenz: Die Mecklenburger in den Napoleonischen Kriegen 1806–1815. Schriften zur Geschichte Mecklenburgs, Schwerin 2011, ISBN 978-3-00-034517-3, S. 43.
- ↑ Klaus-Ullrich Keubke, Uwe Polenz: Die Mecklenburger in den Napoleonischen Kriegen 1806–1815. Schriften zur Geschichte Mecklenburgs, Schwerin 2011, S. 46.
- ↑ Christian Ludwig zu Mecklenburg: Mecklenburg-Schwerin: Portraits und Photographien aus dem Grossherzoglichen Haus. (Hrsg.) Alexander Solodkoff, CW Verlagsgruppe, Schwerin 2003, ISBN 978-3-933781-28-4, S. 11.
- ↑ Johann Ludwig Klüber: Schluss Acte des wiener Congresses, vom 9. Juni 1815, und Bundes Acte oder Grundvertrag des Teutschen Bundes, vom 8. Juni 1815. Palm und Enke, Erlangen 1818, S. 12 (Digitalisat).
- ↑ Werner Behm: Die Mecklenburger in den Befreiungskriegen 1813 bis 1815. Richard Hermes Verlag, Hamburg 1913, S. 286.
- ↑ Werner Behm: Die Mecklenburger in den Befreiungskriegen 1813 bis 1815. Richard Hermes Verlag, Hamburg 1913, S. 286 f.
- ↑ Hugo Böhlau: Mecklenburgisches Landrecht. Das particulare Privatrecht des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerin mit Ausschluß des Lehnrechts. Hermann Böhlau, Weimar 1872, S. 61 f.
- ↑ Großherzoglich Schwerinscher Staatskalender 1838. Neue Annalen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin 1837. Im Verlage der Hofbuchdruckerei, Schwerin 1838, S. 243.
- ↑ Großherzoglich Schwerinscher Staatskalender 1838. Neue Annalen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin 1837. Im Verlage der Hofbuchdruckerei, Schwerin 1838, S. 246.
- ↑ Corinna Schulz: Von Bastarden und natürlichen Kindern: Der illegitime Nachwuchs der mecklenburgischen Herzöge 1600–1830. Böhlau Verlag, Weimar 2015, ISBN 978-3-412-22425-7, S. 15.
- ↑ Corinna Schulz: Von Bastarden und natürlichen Kindern: Der illegitime Nachwuchs der mecklenburgischen Herzöge 1600–1830. Böhlau Verlag, Weimar 2015, S. 87–98.
- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Corinna Schulz: Von Bastarden und natürlichen Kindern: Der illegitime Nachwuchs der mecklenburgischen Herzöge 1600–1830. Böhlau Verlag, Weimar 2015, S. 276–280.
- ↑ Mecklenburg von Kleeburg
- ↑ Grossherzoglich Mecklenburg-Schwerinscher Staatskalender 1837. Im Verlag der Hofbuchdruckerei, Schwerin 1837, S. 117 (Digitalisat).
- ↑ Klaus-Ullrich Keubke: Soldaten aus Mecklenburg, Lebensbilder von 1701–1871. Schriften des Ateliers für Porträt- und Historienmalerei, Schwerin 2004, ISBN 3-00-014908-2, S. 82.
- ↑ Verstorben auf dem Forsthof in Wabel.
- ↑ Quelle: Nicht öffentlicher Stammbaum der Familie Zeuchner/Burmeister
- ↑ Mecklenburg-Schwerinscher Staatskalender 1837. Bärensprungsche Hofbuchdruckerei, S. 3.
- ↑ Wilhelm Kühne: Die Kirche zu Bad Doberan. Ein Führer durch ihre geschichtlichen und religiösen Denkmäler. Hinstorff, Rostock 1938, S. 20.
- 1 2 Neue Annalen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin für das Jahr 1843. In: Mecklenburg-Schwerinscher Staatskalender 1844. Bärensprungsche Hofbuchdruckerei, S. 286.
- 1 2 Hans Thielcke: Die Bauten des Seebades Doberan-Heiligendamm um 1800 und ihr Baumeister Severin. Selbstverlag des Verfassers, Doberan 1917, S. 5 f.
- ↑ Adolf Ahrens: Bilder-Atlas zur mecklenburgischen Heimatkunde: für den heimatkundlichen Unterricht. Die Siedlungen der Heimat. Bärensprungsche Hofbuchdruckerei, Schwerin 1911, S. 7 und Bilder 127–134.
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
---|---|---|
Friedrich | Herzog zu, dann Großherzog von Mecklenburg [-Schwerin] 1785–1837 | Paul Friedrich |