Das Amt Hüttenberg war ein hessen-darmstädtisches und nassau-weilburgisches kondominial verwaltetes Amt. Nach einer Realteilung bestand sowohl ein hessisches als auch ein nassauisches „Amt Hüttenberg“.

Geografie

Im 16. Jahrhundert bestand es aus:

  1. dem Hüttenberg mit den Orten Allendorf/Lahn, Annerod, Dornholzhausen, Dutenhofen, Ebersgöns, Hausen, Hochelheim, Hörnsheim, Kirch-Göns, Lang-Göns, Leihgestern, Lützellinden, Pohl-Göns, Rechtenbach, Volpertshausen, Reiskirchen und Niederwetz;
  2. dem „gemeinen Land an der Lahn“, bestehend aus
    1. dem Gericht Wißmar,
    2. dem Gericht Krofdorf, Launsbach, Fellingshausen, Rodheim an der Bieber (gemeinschaftlich), Krofdorf (nassauisch), Wieseck (hessisch),
    3. dem Gericht Heuchelheim und Kinzenbach (seit 1967 →Heuchelheim).
  3. dem Gericht Lollar, bestehend aus Lollar, Daubringen, Mainzlar, Kirchberg und Ruttershausen;
  4. Staufenberg (hessisch);
  5. Großen-Linden;
  6. Niederkleen.

Geschichte

Das Amt Hüttenberg war Teil des Erbes der im 12. Jahrhundert ausgestorbenen Grafen von Gleiberg. Seit dem 14. Jahrhundert war es ein Hessen-Darmstadt und verschiedenen Linien des Hauses Nassau gemeinsames Kondominium. In der Endphase gehörte es zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und zu Nassau-Saarbrücken.

Teilungen

Erste Teilung

Mit der Einführung der Reformation erwies sich die Zweiherrigkeit als Problem, da Nassau reformiert, Hessen-Darmstadt aber lutherisch geworden war. 1585 entschieden sich die Kondominialherren daher für eine Realteilung. Dabei erhielt

  • Nassau: Wißmar, Launsbach, Kinzenbach, Weidenhausen, Volpertshausen, Reiskirchen und der Hüttenberger Anteil an Nieder-Wetz, Wüstungen, Werzhausen sowie Gehringshausen und
  • Hessen-Marburg: das Gericht Lollar mit Lollar, Daubringen, Mainzlar, Kirchberg, Ruttershausen, sowie Heuchelheim, Rodheim an der Bieber, Fellingshausen und Großen-Linden.
  • Das übrige Gebiet blieb zunächst kondominial.

Seitdem bestanden ein hessen-darmstädtisches Amt Hüttenberg und ein nassauisches Amt Hüttenberg nebeneinander.

Zweite Teilung

Aufgrund fortschreitender Ausbildung von Staatlichkeit aber auch wegen unterschiedlicher Konfessionen wurden Kondominate in den Territorien des Alten Reiches zunehmend als Störfaktoren empfunden. Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und die Grafschaft Nassau-Weilburg einigten sich deshalb mit einem Vertrag vom 16. Juni 1703 darauf, auch das verbliebene Kondominium real zu teilen. Mit dem Vertrag vom 16. Juni 1703 erhielt

  • Grafschaft Nassau-Weilburg: Dutenhofen, Lützellinden, Hörnsheim, Hochelheim, Niederkleen, Dornholzhausen, Groß-Rechtenbach und die bisher hessen-darmstädtischen Orte Vollnkirchen und Klein-Rechtenbach.
  • Landgrafschaft Hessen-Darmstadt: Allendorf an der Lahn, Annerod, Hausen, Leihgestern, Langgöns, Kirchgöns, Pohlgöns, Schloss Schiffenberg und den Neuhof.

Amt Hüttenberg in Hessen

Mit den aus der Teilung von 1703 erhaltenen Orten bildete die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ein eigenes „Amt Hüttenberg“, das auch im ab 1806 nachfolgenden Großherzogtum Hessen weiter bestand und in einer Verwaltungsreform 1821 aufgelöst wurde.

Amt Hüttenberg in Nassau und Preußen

Im Rahmen der Verhandlungen des Wiener Kongresses vereinbarte das Herzogtum Nassau umfangreiche Gebietstausche mit seinen Nachbarn. In diesem Zusammenhang wurde das nassauische Amt Hüttenberg preußisch und Teil des Kreises Wetzlar.

Gegenwart

Die heute noch gebräuchliche Landschaftsbezeichnung Hüttenberger Land und der Name der aus verschiedenen Orten des Gebiets geschaffenen Gemeinde Hüttenberg im Lahn-Dill-Kreis nehmen Bezug auf das historische Amt.

Beamte

  • Karl Georg von Zangen, seit 1789 hessen-darmstädtischer Amtmann im Amt Hüttenberg mit Sitz in Langgöns

Literatur

  • Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893.

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Fabricius: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz: Fünfter Band: Die beiden Karten der kirchlichen Organisation, 1450 und 1610; zweite Hälfte: die Trierer und Mainzer Kirchenprovinz; die Entwicklung der kirchlichen Verbände seit der Reformationszeit, 2015, ISBN 978-3-7340-0767-5, S. 475–476, online
  2. Schmidt, S. 11, Anm. 31.
  3. Georg Christoph Hamberger: Das gelehrte Teutschland, oder Lexikon der jetzt lebenden teutschen Schriftsteller, Band 8, Ausgabe 5, 1800, S. 663, online
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