Die Familie der Freiherren und Herren von Gillern ist ein ursprünglich aus Vorderösterreich stammendes, böhmisch-schlesisches Adelsgeschlecht.

Im Jahre 1568 erhielt Mathäus Giller den böhmischen Adelsstand mit dem Prädikat von Lilienfeld. Später erfolgten als von Gillern noch weitere Standeserhebungen: 1654 der Reichsadelstand, 1707 der ungarische Freiherrn- und Magnatenstand, 1732 der böhmische und 1766 der österreichisch-erbländische Freiherrenstand. 1744 erfolgte die preußische Anerkennung des Freiherrenstandes durch königliches Handschreiben Friedrichs II., 1855 wiederholt durch das Preußische Heroldsamt. Die Familie wird zum Uradel Schlesiens gezählt.

Wappen

Das Wappen ist geviert. Die Felder 1 und 4 zeigen einen goldenen Stern auf blauem Grund, die Felder 2 und 3 einen silbernen Schräglinksbalken belegt mit 3 goldenen Lilien auf rotem Grund. Helmkleinod: Offener Flug, rechts blau mit goldenem Stern, links rot mit goldener Lilie. Die Helmdecken sind in Blau-gold und Rot-silber. Es gibt je nach Familienzweig Varianten in der Tingierung.

Das freiherrliche Wappen besitzt einen goldenen Herzschild, darin ein abgeschlagener Türkenkopf. Der Türkenkopf erinnert an die Teilnahme an den Türkenkriegen.

Bekannte Familienmitglieder

Literatur

  • Die Wappen des schlesischen Adels. Siebmacher’s Großes Wappenbuch, Neustadt 1977.
  • Gothaer Adelslexikon. Band IV, Limburg an der Lahn 1978.
Commons: Gillern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Genealogisches Handbuch des Adels. Adelslexikon. Band IV. C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn, S. 118.
  2. Siebmachers großes und allgemeines Wappenbuch Preussischer Adel. Freiherren. Nürnberg 1885, S. 44.
  3. Die Familie traf eine kaiserliche Reichsacht gegen rebellische Protestanten der Stadt und im Fürstentum Troppau und ging 1629 ihres Prädikats und Grundbesitzes verlustig.
  4. Arthur Robert Ludwig Alexander Freiherr von Gillern. Grabstättenerhaltung Berlin e. V.: friedparks.de, abgerufen am 3. Dezember 2012.
  5. Angehörige des adeligen böhmischen Zweiges der Familie führten bis 1918 den Nachnamen "Giller von Gillern" bzw. "Giller Edler/Edle von Gillern"; nach Abschaffung der Adelsnamen – in der Tschechoslowakei ist das Führen von Adelstiteln seit 3. Dezember 1918 verboten – nur mehr "Gillern".
  6. In Österreich ist das Führen von Adelstiteln seit 1919 verboten, siehe Adelsaufhebungsgesetz.
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