Die Heimatauskunftstellen dienten dem Lastenausgleich von Vertriebenen. Nach dem Gesetz über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (Feststellungsgesetz) von 1952 hatten sie die angemeldeten Schäden und Verluste zu überprüfen. Die Stellen waren nach Heimatgebieten gegliedert und auf deutsche Länder aufgeteilt.

Aufgabe und Struktur

Nach dem § 24 Feststellungsgesetz wurden bei den Landesausgleichsämtern Heimatauskunftstellen eingerichtet. In der Regel entsprachen sie früheren Regierungsbezirken in den Ostgebieten des Deutschen Reiches.

Die Heimatauskunftstelle bestand aus dem Leiter und einem oder mehreren Vertretern aus dem betreffenden Heimatgebiet (§ 2). Der Leiter berief eine ehrenamtliche Kommission von besonders sachkundigen Persönlichkeiten für das Heimatgebiet (§ 3). Vor ihrer Bestellung sollten die vom Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte anerkannten Vertriebenenverbände gehört werden.

Die Sachaufsicht lag beim Präsidenten des Bundesausgleichsamtes. Er erließ erforderliche Anordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften.

Zuständigkeiten

Baden-Württemberg

Bayern

Die Heimatauskunftstellen für Böhmen und Mähren wurden 2001 von der Bundesregierung aufgelöst.

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Schleswig-Holstein

1999 kamen alle Akten und Unterlagen der inzwischen aufgelösten Heimatauskunftstellen in das Lastenausgleichsarchiv nach Bayreuth.

Literatur

  • 25 Jahre Heimatauskunftstellen in Schleswig-Holstein. Dokumentation, hrsg. von der Stiftung Pommern. Kiel 1978, OCLC 174525346.

Einzelnachweise

  1. bundestag.de (PDF; 211 kB)
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