Heinrich Julius Frhr. von Blum (* 6. Dezember 1624 in Braunschweig; † 13. Juli 1699 in Prag) war ein kurmainzischer Archivar und Geheimer Rat sowie kaiserlicher Diplomat, zuvor auch ein evangelischer Theologe und Hochschullehrer.

Leben

Familie

Heinrich Julius von Blum entstammte dem niedersächsischen Patriziergeschlecht Blome beziehungsweise von Blum. Er war Sohn des Kammerrats und Erbherrn auf Stemmen Christoph Blome (1589–1659) und der Anna Reiche, Tochter des fürstlich wolfenbüttelschen Sekretärs Hartwig Reiche und der Magadalena Höfer. Einer seiner Brüder war der spätere Konsistorialrat und Hofgerichtsassessor Friedrich Ulrich von Blum (1619–1670).

Um 1666 heiratete der vom Kaiser zum Freiherrn ernannte von Blum ein „am kaiserlichen Hofe erzogenes Fräulein“ und informierte darüber seinen Landesherrn Johann Friedrich, den Fürsten von Lüneburg und von Calenberg, der laut einer ins hannoversche Staatsarchiv gelangten Akte die Standeserhöhung genehmigte.

Werdegang

Gemeinsam mit diesem und einem anderen Bruder sowie einem weiteren Verwandten aus der hannoverschen Familie wurde Blum am 26. Mai 1637 an der Universität Helmstedt als „Wolferbitanus“ immatrikuliert. Er disputierte 1647 unter dem Vorsitz Georg Calixts über Privatmessen und unter dem Vorsitz Hermann Conrings über die mittelalterliche Bistumsverfassung in Deutschland

Da Blum sich besondere historische Kenntnisse erworben hatte, wurde er 1650 auf eine Professur für Kirchengeschichte berufen. Als im Herbst 1651 in Wolfenbüttel die Kunde von Herzog Johann Friedrichs in Rom geplantem Übertritt zum Katholizismus eintraf, wurde Blum dorthin entsandt, um den Herzog von seiner Konversion abzubringen. Blum kam allerdings nicht nur zu spät in Rom an, sondern entwickelte dort selbst eine Neigung zum Katholizismus. Deshalb verzichtete er auf die Helmstedter Professur und konvertierte im Folgejahr 1653 auf dem Immerwährenden Reichstag in Regensburg – ähnlich wie sein ebenfalls in Helmstedt geschulter Kollege Johann Christian von Boyneburg – öffentlich zur katholischen Konfession.

Dank Empfehlungen Conrings und von Boyneburgs besonders für archivalische Studien trat Blum nun in die Dienste des Mainzer Erzbischofs und Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn, der ihn beim Mainzer Reichsarchiv anstellte, wo Blum sich insbesondere mit der Streitfrage über das Recht der Kaiserkrönung beschäftigen sollte. 1656 veröffentlichte er eine Schrift, in der das Recht des Mainzer Kurfürsten gegen den Anspruch des Kölner Kurfürsten verteidigte.

Unterdessen hielt Blum seine Verbindung zu Herzog August von Braunschweig-Wolfenbüttel, für dessen Wolfenbütteler Bibliothek er wertvolle Handschriften sammeln sollte.

1657 besuchte Blum im Gefolge seines Mainzer Kurfürstens den „Wahltag“ in Frankfurt am Main zur Wahl und Krönung von Kaiser Leopold I. Zudem sollte er auftragsgemäß dem Frieden zwischen Frankreich und Spanien zuarbeiten. Zu dieser internationalen Aufgabe wurde von Blume auch an den Hof in Madrid und 1658 nach Paris gesandt.

1660 begab sich Blum erneut auf eine Reise nach Rom und hielt sich anschließend länger in Wien auf, um dort eine Stellung am kaiserlichen Hof zu erlangen. Noch im selben Jahr klagte Conring, Blum kümmere sich nicht mehr um die Verstärkung der Reichsfürsten gegen das Österreich „durch ihre Anschließung an die Nachbarn“. 1662 hielt Conring von Blum einen zweiten Abfall gegen das Vaterland, „a nostris partibus“ vor, 1663 bestätigte Boineburg die schlimmste Wendung: Blum war aus den kurmainzischen in die Dienste der Habsburger am kaiserlichen Wiener Hofes übergetreten, wo er 1663 oder am 29. Juli 1665 seine Standeserhebung in den Adelsstand zum Freiherrn beziehungsweise Baron erhielt und zudem zum Kaiserlichen Rat ernannt wurde.

Später wurde Frhr. von Blum in Prag Mitglied, 1665 Rat und spätestens 1672 Vizepräsident des dortigen Appellationsgerichts. Unterdessen hatte er von 1667 bis 1668 auch als kaiserlicher Resident in Dresden gewirkt.

Auch von Prag aus lieferte der nunmehrige Baron an Herzog Anton Ulrich gekaufte oder überlassene Codices für dessen Wolfenbütteler Bibliothek. Noch 1688 bat ihn Gottfried Wilhelm Leibniz schriftlich von Wolfsburg aus „um Hülfe und Empfehlung“ bei seinen historischen Arbeiten zur Geschichte von Braunschweig-Lüneburg. Von Blum antwortete auch, doch dessen Brief dürfte bei der Leibniz von seinem Landesherrn gestellten Aufgabe „nicht viel geholfen haben.“

1689 kaufte von Blum „die berühmten Weißenburger Manuskripte“ aus dem elsässischen Kloster Weißenburg für die Wolfenbütteler Bibliothek an.

Frhr. Heinrich Julius von Blum starb 1699 im Alter von 74 Lebensjahren in Prag.

Leibniz-Briefwechsel

Neben einem auf den 20. Januar 1688 von Leibniz datierten Brief an Blum sind insgesamt 19 Briefe Blums an Leibniz erhalten. Der Schriftwechsel zwischen beiden wurde später als Teil des Leibniz-Briefwechsels zum Weltdokumentenerbe der UNESCO ernannt.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Laut dem [uni-helmstedt.hab.de/index.php?cPage=5&sPage=prof&wWidth=1920&wHeight=957&suche1=gnd&pnd1=&muster1=122883187 Helmstedter Professorenkatalog] war Blume von 1650 bis 1652 Professor für Kirchengeschichte. Hierfür konnten jedoch keine weiteren sicheren Belege gefunden werden. Laut ADB war ihm die Professur nur zugedacht.
  2. Joachim Lampe: Ahnentafel 27, in ders.: Aristokratie, Hofadel und Staatspatriziat in Kurhannover. Die Lebenskreise der höheren Beamten an den kurhannoverschen Zentral- und Hofbehörden 1714–1760 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. 24; = Untersuchungen zur Ständegeschichte Niedersachsens, Heft 2), Bd. 2: Beamtenlisten und Ahnentafeln. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1963, S. 114 f.
  3. Rudolph Brinkmann: Die ritterschaftliche Familie Blome im Mittelalter. Ein geschichtlicher Beitrag. In: Jahrbücher für die Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, Bd. 2, Heft 1, Kiel: in Kommission der akademischen Buchhandlung, S. 158–181; hier: S. 170; Google-Books
  4. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Stefan Brüdermann: Blume, Heinrich Julius. In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u. a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon – 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, ISBN 3-937664-46-7, S. 87–88.
  5. Exeritatio De Missis Solitariis Contra Pontificios Instituta (Digitalisat).
  6. De Constitutione Episcoporum Germaniae. Exercitatio (Digitalisat).
  7. 1 2 3 4 5 6 7 Ernst Henke: Blume, Heinrich Julius von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 745 f.
  8. Iterata Dissertatio De Iure Coronandi Pro Electore Moguntino Contra Colonienses Vindicias (Digitalisat).
  9. 1 2 3 4 5 o. V.: Blum, Heinrich Julius (13. 7. 1699) in der Personen- und Korrespondenz-Datenbank der Leibniz-Edition [ohne Datum], abgerufen am 16. August 2023
  10. Carl Christian Redlich: Lessing's Werke., Bd. 20: Briefe von Lessing, Teil 1, Berlin: Gustav Hempel, [1879], S. 415 (Anm. 1); Google-Books
  11. Die Augusteischen Handschriften ( = Kataloge der Herzog-August-Bibliothek, Wolfenbüttel. Die alte Reihe, Bd. 5), Teil 2 (Nachdruck nach der Bearbeitung von Otto von Heinemann: Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel, Wolfenbüttel: Zwissler, 1900), Frankfurt am Main: Klostermann, 1966, S. 155; Vorschau über Google-Bücher
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