Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (englisch International Convention for the Regulation of Whaling) ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, welcher 1946 geschlossen wurde, um den Walfang zu regulieren. Es wurde am 2. Dezember 1946 von 42 Nationen in Washington, D.C. (USA) unterzeichnet und trat am 19. November 1948 in Kraft. Das Protokoll, in dem erstmals die genaue Definition eines Walfängers aufgeführt wurde, um sowohl Helikopter als auch Walfangschiffe zu erfassen, wurde am 19. November 1956 unterzeichnet. Die Konvention stellt eine Nachfolgerin des International Agreement for the Regulation of Whaling vom 8. Juni 1937 (London) dar; dessen Protokolle wurden am 24. Juni 1938 und am 26. November 1946 unterzeichnet.

Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll vermieden werden. Durch die Konvention sollte entsprechend ein System zur internationalen Regulation des Walfangs geschaffen werden, um den notwendigen Schutz und die Entwicklung der Walpopulationen zu ermöglichen. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission (engl. International Whaling Commission, IWC) bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention durchgeführt werden.

Fangbeschränkungen

Das Ziel, kommerziellen Walfang dauerhaft und ganz zu verbieten, wird bestritten, insbesondere von Norwegen und Japan, und ist Thema wiederkehrender Diskussionen.

Erlaubt im Rahmen der Fangbeschränkungen ist der Walfang jedoch für einige indigene Bevölkerungen zur Deckung des Eigenbedarfes (Stand Mai 2004):

Seit 1986 gibt es darüber hinaus Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken. Zu wissenschaftlichen Zwecken hat insbesondere Japan, aber auch Island (bis 2006), und (bis 1994) Norwegen Gebrauch gemacht. Island und Norwegen erkennen das Verbot heute nicht mehr an und betreiben einen offenen kommerziellen Walfang. Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Seit Jahren steigt die Zahl der getöteten Wale an, lag zuletzt (2004) bei 780 im Jahr, was von Umweltschützern als Missbrauch des Instruments der wissenschaftlichen Genehmigungen angesehen wird, sowie als Beleg dafür, dass die Konvention heute noch relativ „zahnlos“ sei.

Unterzeichner

Unterzeichnerstaaten
*angegeben ist das Jahr, in dem der Vertrag für das jeweilige Land wirksam wurde
1948  Australien 1993  Grenada
 Frankreich  Salomonen
 Norwegen 1994  Österreich
 Sowjetunion 1998  Italien
 Südafrika 2000  Guinea
 Vereinigtes Königreich 2001  Marokko
 Vereinigte Staaten  Panama
1949  Mexiko 2002  Benin
1950  Dänemark  Gabun
1951  Japan  Island
1960  Argentinien  Mongolei
1974  Brasilien  Portugal
1976  Neuseeland  Palau
1977  Niederlande  San Marino
1978  Südkorea 2003  Belize
1979  Chile  Mauretanien
 Peru  Nicaragua
 Spanien 2004  Belgien
 Schweden  Elfenbeinküste
1980  Oman  Ungarn
 Volksrepublik China  Kiribati
 Schweiz  Mali
1981  Costa Rica  Suriname
 Indien  Tuvalu
 Kenia 2005  Kamerun
 St. Lucia  Tschechien
 St. Vincent und die Grenadinen  Luxemburg
1982  Antigua und Barbuda  Nauru
 Deutschland  Slowakei
 Monaco  Gambia
 Senegal  Togo
1983  Finnland 2006  Kambodscha
1985  Irland  Guatemala
1992  Dominica  Israel
 St. Kitts und Nevis  Marshallinseln

Internationale Walfangkommission

Die Kommission mit Sitz in Cambridgeshire besteht aus den Repräsentanten (Kommissare) der derzeit 75 Unterzeichnerstaaten. Diese wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden. In der Regel bekleiden die Gewählten ihr Amt drei Jahre lang. Vorsitzender ist zurzeit der Japaner .

Die Kommission hat unter anderem die Aufgabe, Fangquoten für Wale in den Weltmeeren festzulegen. Auch werden von der IWC Schutzzonen definiert, in denen Walfang untersagt ist.

Konferenzen der IWC

Einmal im Jahr findet eine internationale Konferenz statt.

2006

Die 58. Jahrestagung der Kommission fand vom 16. bis 20. Juni 2006 auf der Karibikinsel St. Kitts und Nevis statt.

2007

Die 59. Tagung fand vom 4. bis 31. Mai 2007 in Anchorage (Alaska) statt und wurde begleitet von wissenschaftlichen Veranstaltungen zu Krankheiten der Meeressäugetiere.

Dabei setzten sich die Walfanggegner mit 37:4 Stimmen durch und bestätigten das seit 1986 bestehende Verbot der kommerziellen Jagd. Japan droht mit seinem Austritt aus der Kommission. Island und Norwegen erkennen weiterhin das Verbot nicht an.

2010

Die 62. Jahrestagung fand vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir statt. Es kam ein Vorschlag zur Abstimmung, wonach Japan, Island und Norwegen der Walfang mit festen Quoten für zehn Jahre erlaubt werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt.

2018

Die Jahrestagung 2018 fand in Florianópolis, Brasilien statt. Erstmals hat mit Joji Morishita ein Japaner den Vorsitz der Kommission. Japan reichte im Vorfeld eine Reihe von Anträgen ein, unter anderem wollte das Land die Abstimmungsregeln der Kommission ändern. Zudem wollte Japan das Walfangmoratorium kippen und Fangquoten für eine „nachhaltige Jagd“ auf Wale festlegen. Brasilien beantragte dagegen, ein großes Schutzgebiet für Wale im Südatlantik einzurichten. In seiner Eröffnungsansprache forderte Brasiliens Umweltminister Edson Duarte den Umbau der Organisation zu einer Walschutzkommission.

Einzelnachweise

  1. https://iwc.int/members
  2. IWC-Resolution 2007-4
  3. www.diepresse.com - „Niederlage für Walfangländer“
  4. www.spiegel.de - Kommission stoppt Waljäger
  5. Stefanie Peyk, Sarah Neumeyer: Japan will Walfang-Verbot kippen, SWR aktuell, 10. September 2018.
  6. Deutschlandfunk: Tagung der Walfangkommission hat begonnen, 11. September 2018.
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