Das Amtsgericht Kaltennordheim (bis 1879 Justizamt Kaltennordheim) war ein von 1850 bis 1952 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Kaltennordheim.

Geschichte

In der Folge der Revolution von 1848 kam es zu einer Reform der Behördenorganisation im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. So wurden 1850 die noch teilweise aus dem Mittelalter stammenden Ämter abgeschafft und durch Bezirksdirektionen, Justizämter und Rechnungsämter ersetzt, ebenso wurden die letzten noch bestehenden Patrimonialgerichte aufgehoben. Für die Rechtsprechung auf dem Gebiet des aufgehobenen Amtes Kaltennordheim wurde das Justizamt Kaltennordheim geschaffen, dessen Sprengel folglich die Ortschaften Aschenhausen, Birx, Erbenhausen, Frankenheim/Rhön, Gerthausen, Helmershausen (mit Gereuth), Kaltennordheim, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Mittelsdorf, Oberweid (mit Anzenhof), Reichenhausen, Schafhausen, Unterweid, Wohlmuthausen und Zillbach umfasste. Zum 1. Januar 1873 erfolgte die Abgabe von Zillbach an das Justizamt Dermbach, als Ausgleich konnte vom selben Gericht der Ort Fischbach einverleibt werden.

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in das Amtsgericht Kaltennordheim umgewandelt und gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Eisenach zugeordnet. Der Bezirk des Kaltennordheimer Gerichts wurde dabei um die zum aufgelösten Justizamt Dermbach zählenden Orte Andenhausen, Brunnhartshausen (mit Mückenhof), Diedorf, Empfertshausen, Föhlritz, Klings, Neidhartshausen, Steinberg, Zillbach und Zella erweitert.

Am 1. Januar 1903 wurden Frankenheim und Birx an das Amtsgericht Ostheim vor der Rhön abgegeben.

Die im Zuge der Bildung des Freistaates Thüringen nötig gewordene Justizreform führte am 1. Oktober 1923 dazu, dass einerseits Helmershausen und Wohlmuthausen dem Amtsgericht Meiningen bzw. Zillbach dem Amtsgericht Wasungen zugeteilt wurden, während andererseits der bis dahin zum Amtsgericht Wasungen gehörende Ort Kaltenlengsfeld eingegliedert werden konnte.

Mit der Aufhebung des Landgerichts Eisenach am 1. September 1949 wurde das Landgericht Meiningen die nächsthöhere Instanz. Genau einen Monat erweiterte sich der Kaltennordheimer Gerichtsbezirk noch einmal durch die Aufhebung des Amtsgerichts Stadtlengsfeld um die Gemeinden Bernshausen, Dermbach, Dietlas, Gehaus, Glattbach, Lindenau, Mebritz, Oberalba, Oechsen, Stadtlengsfeld, Unteralba, Urnshausen, Weilar und Wiesenthal.

Am 1. Januar 1952 wurde das Amtsgericht Kaltennordheim dann selber aufgehoben und sein gesamter Bezirk dem Amtsgericht Bad Salzungen zugeteilt.

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff.)
  2. Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff.)
  3. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 557)
  4. Ministerial-Bekanntmachung vom 18. November 1872 (Reg.Bl. S. 416)
  5. Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.)
  6. Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)
  7. Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online).
  8. Ministerial-Bekanntmachung, betr. Abtrennung der Gemeindebezirke Frankenheim und Birx vom 1. Januar 1903 ab von den Bezirken des Amtsgerichts, des Rechnungsamts und der Diözes Kaltennordheim und Zutheilung zu den Bezirken des Amtsgerichts, des Rechnungsamts und der Diözes Ostheim vom 18. Dezember 1902 (Reg.Bl. S. 239)
  9. Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
  10. Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
  11. 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
  12. Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)
  13. Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005)
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