Das Amtsgericht Naumburg (bis 1867 Justizamt Naumburg) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 1970 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Naumburg (Hessen).

Geschichte

Am 1. Januar 1822 erfolgte durch das Organisations-Edikt vom 29. Juni 1821 eine Reorganisation des kurhessischen Staatsaufbaus, hierdurch wurde aus dem bisherigen Amt Naumburg, das sowohl für die Verwaltung und Rechtsprechung innerhalb seines Bezirks zuständig gewesen war, das Justizamt Naumburg, welches nur noch als Untergericht fungierte. Der Bezirk des Justizamtes Naumburg bestand ebenso wie das vorherige Amt Naumburg aus der Stadt Naumburg und den Dörfern Altendorf, Altenstädt, Balhorn, Elben, Elberberg, Heimarshausen, Merxhausen, Riede und Sand.

Nach der Annexion Kurhessens durch das Königreich Preußen im Deutschen Krieg 1866 wurde im Juni 1867 eine Neuordnung der Gerichtsverfassung im vormaligen Kurfürstentum Hessen verordnet. Die bisherigen Gerichtsstellen wurden aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt. Infolgedessen wurde das bisherige Justizamt in Amtsgericht Naumburg umbenannt und dem Sprengel des Kreisgerichts Cassel zugewiesen.

Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Kassel, am Bezirk des Amtsgerichts selbst änderte sich allerdings nichts.

1948 verlor das Amtsgericht Naumburg seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Wolfhagen. Am 1. Juli 1970 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.

Einzelnachweise

  1. Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend (Kurhess. GS S. 29-62)
  2. Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend (Kurhess. GS S. 71)
  3. IV) Amt Naumburg. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 123–124.
  4. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 (PrGS 1867, S. 1085)
  5. Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 221)
  6. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275)
  7. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 536)
  8. Runderlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 10. April 1948 — 3210/1 — Ia 1327 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Naumburg des Amtsgerichts Wolfhagen
  9. Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Naumburg des Amtsgerichts Wolfhagen) vom 10. April 1970. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 19, S. 926, Punkt 776 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,8 MB]).
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