Als Leichtmofa wird ein Mofa (motorisiertes Fahrrad) bezeichnet, das bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von der Helmpflicht befreit ist. Dabei wird zwischen Leichtmofas mit Fahrrad-Merkmalen und Leichtmofas mit Mofa-Merkmalen unterschieden.
Merkmale
Die Vorgaben für Leichtmofas mit Fahrrad-Merkmalen sind:
- Leergewicht: maximal 30 kg
- Radgröße: zwischen 26 und 28 Zoll
- Reifenbreite: maximal 1,75 Zoll
- Länge der Tretkurbel: mindestens 169 mm
Die Vorgaben für Leichtmofas mit Mofa-Merkmalen sind:
- Motorisierung: maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 0,5 PS (0,4 kW) Leistung
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Geräuschpegel maximal 65 db (A)
Die rechtliche Grundlage für das heutige Leichtmofa ist die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) vom 26. März 1993, deren Vorläufer die erste Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26. Februar 1987 war, die am 28. Februar 1990 außer Kraft trat.
Verkehrsrecht
Das Leichtmofa ist in Deutschland verkehrsrechtlich ein Mofa, die rechtlichen Details sind im dortigen Artikel aufgeführt.
Hat das Leichtmofa einen Elektroantrieb, dann ist es gleichzeitig ein E-Bike, das am 14. Dezember 2016 in § 39 Abs. 7 StVO eingeführt worden ist und wie folgt definiert wird: "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt".
Außerorts dürfen Radwege benutzt werden, innerorts nur, wenn sie explizit für Mofa freigegeben sind; dies gilt unabhängig von der Antriebsart.
Beispiele
Die bislang einzigen Leichtmofas mit Verbrennungsmotor in Deutschland waren die Saxonette mit dem Sachs-301-Motor und Panther Baby aus den Braunschweiger Panther Fahrradwerken.
Das E-Bike A2B „Metro“ von Ultra Motor (Taiwan) ist ebenfalls als Leichtmofa mit Fahrrad-Merkmalen eingestuft. Mit Elektroantrieb erreicht es 20 km/h, mit Tretunterstützung sind über 35 km/h möglich.
Escooter oder Elektroroller mit Sitz wie der Wandler K/E" von Kraftwerk-E sind als Leichtmofa mit Mofa-Merkmalen eingestuft, wenn der Elektromotor maximal 500 Watt hat und die Geschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist.
Weblinks
Belege
- ↑ Verordnungen über Ausnahmen von Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. BGBl. I 1993, 395. StVRAusnV.
- ↑ Bundesgesetzblatt Nr. 17 vom 12. März 1987, Seite 755 und 756.
- ↑ Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, am 13. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet, seit 14. Dezember 2016 in Kraft.
- ↑ Emotion-technologies.de. Abgerufen am 24. April 2022.
- ↑ Kraftwerk-E.com. Abgerufen am 22. Juni 2023.