Marschalck von Bachtenbrock ist der Name eines bis heute fortbestehenden bremischen Uradelsgeschlechts.

Geschichte

Die Familie wird erstmals im Jahre 1142, mit Johann von Bachtenbrock urkundlich genannt. Die durchgängige Stammreihe beginnt mit dem gleichnamigen Johann von Bachtenbrock, urkundlich 1248–1265, dem Mitbegründer des Marienklosters Stade und dessen Sohn Sibode Marschalck, urkundlich 1280–1318.

Der jeweils Älteste des Geschlechts hatte seit 1435 das Erbmarschallamt im Erzbistum Bremen und später im Herzogtum Bremen inne. Seit Verleihung dieser Würde führt die Familie von Bachtenbro(c)k den Namen „von Marschalck“.

Am 26. Februar 1897 erfolgte die preußische Anerkennung der Berechtigung zu Wiederannahme des alten Stammnamens, als Marschalck von Bachtenbrock für das Gesamtgeschlecht.

Die Familie teilte sich im 16. Jahrhundert in zwei Linien:

Linie Geesthof

Diese Linie teilte sich ebenfalls noch im 16. Jahrhundert in die Zweige Kranenburg, Freiherrenstand 1675, und Hutloh, Freiherrenstand 1711.

Der Kammerherr Königs Karl X. Gustav und königlich schwedische Hofmarschall Balthasar Marschalck wurde am 19. Juli 1675 in den schwedischen Freiherrenstand gehoben und 1678 in die Freiherrenklasse der schwedischen Ritterschaft introduziert. Am 14. April 1652 erhielt der königlich dänische Hofjunker und nachmalige Geheime Rat, sowie der letzte Kanzler des dänischen Königs in Norwegen, Johann Friedrich Marschalck die dänische Adelsnaturalisation. Am 14. Oktober 1723 folgte die Introduktion in die Adelsklasse der schwedischen Ritterschaft für den königlich schwedischen Generalmajor der Kavallerie Franz Christian Marschalck (* 1680; † 1734). Sein Bruder, der königlich schwedische Generalleutnant der Kavallerie Carl Gustav Marschalck (* 1664; † 1726) wurde bereits am 7. März 1711 für geleistete Kriegsdienste in den Freiherrenstand gehoben. Am 19. März 1847 erging die hannoversche Genehmigung zum Führen des Freiherrentitels für des Letztgenannten Deszendenz.

Linie Ovelgönne

Diese Linie verblieb im Ritterstand und ist heute erloschen.

Ein Zweig galt wegen unehelicher Abstammung als unebenbürtig. Ihm gehörten Johann Marschalck, 1607–1623 Bördevogt zu Selsingen, dessen Sohn Johann Adolf Marschalck, 1623–1654 ebendort Bördegraf, und wiederum dessen Sohn Johann Marschalck, 1654–1692 gleichfalls Bördegraf zu Selsingen, an. Nach dem Letztgenannten ging das Amt an dessen Schwiegersohn Angelus Rolap über.

Angehörige

Wappen

Das Stammwappen ist im Schild von Silber und Blau durch drei aufsteigende Spitzen geteilt. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken von Silber und Blau übereck geteilte Büffelhörner, deren silberne Teile mit je drei natürlichen Pfauenfedern besetzt sind, während aus den blauen Teilen drei goldene Flammen hervorschlagen.

Das freiherrliche Wappen (1675) ist geviert, mit einem Herzschild wie das Stammwappen. 1 und 4 in Rot ein ruhender gekrönter Löwe. 2 und 3 in Blau ein geharnischter Arm, in der bloßen Hand einen Marschallstab haltend. Drei Helme mit rot-silbernen und blau-goldenen Decken. Auf dem rechten der Löwe wachsend, in der rechten Pranke eine silberne Kugel haltend. Der mittlere Helm wie im Stammwappen mit einem Stern zwischen den Büffelhörnern. Auf dem linken Helm der wachsende geharnischte Arm, in der bloßen Hand jedoch einen grünen Lorbeerzweig haltend.

Der Zweig der Selsinger Bördegrafen Marschalck führte das Stammwappen mit einem Bastardfaden.

Das Wappen erscheint unter anderem in den Wappen der Gemeinden Hechthausen, Kranenburg (Oste) und Bliedersdorf.

Epitaphien

Epitaphien und Wappendarstellungen der Familie befinden sich in der Marienkirche von Hechthausen und an der Gartenkirche St. Marien in Hannover.

Literatur

Commons: Marschalck von Bachtenbrock family – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hans G. Trüper: Ritter und Knappen zwischen Weser und Elbe. Die Ministerialität des Erzstifts Bremen, erweiterte Neuauflage. Stade 2015, ISBN 978-3-931879-61-7, Seite 212
  2. Hof- und Staatshandbücher des Königreichs Hannover bis 1865, jeweils im Anhang unter „Verzeichniß der Erbämter des Königreichs, sowie der einzelnen Provinzen, für welche sie verliehen“.
  3. 1 2 Bernhard Peter, Der Bastardfaden und andere Kennzeichen illegitimer Geburt (Digitalisat; abgerufen am 16. August 2011); Hans G. Trüper, Unebenbürtige Nachkommen von Bremer Domherren und Landadeligen im 16. und 17. Jahrhundert (Unebenbürtige Nachkommen von Bremer Domherren und Landadeligen im 16. und 17. Jahrhundert (Memento vom 24. März 2014 im Internet Archive) (PDF; 204 kB); abgerufen am 16. August 2011)
  4. Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche Häuser A, Band III bzw. Band X (Band 21 bzw. Band 65 der Gesamtreihe), C. A. Starke Verlag Limburg/Lahn 1959 bzw. 1977, S. 276 f. bzw. S. 176
  5. Marienkirche Hechthausen (Memento des Originals vom 18. Dezember 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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