Flaschenpfand (ugs. auch Dosenpfand bzw. Pfand, österreichisch auch Einsatz, schweizerisch ugs. (Flaschen-)Depot) bezeichnet einen geldlichen Gegenwert (Abgabe) in Form eines Barcodes (GTIN) auf Flaschen und Gefäße (sogenannte Gebinde), den der Käufer beim Kauf zum Originalpreis dazuzahlt und nur bei einer korrekten Rückgabe vollständig erstattet bekommt.

Dabei wird zwischen Einweg- und Mehrwegpfand unterschieden – beim Einwegpfand werden Gebinde, die meist aus Kunststoffen, Aluminium (siehe Getränkedose) oder sonstigen Verbundstoffen (siehe Getränkekarton) bestehen, nur einmalig befüllt und meist direkt nach der Rückgabe, z. B. in einem Leergutautomaten, zerstört, dafür jedoch stofflich wiederverwertet. Mehrweg-Gebinde, die in der Regel aus Glas, Hartplastik oder Metallen bestehen, ermöglichen aufgrund ihrer materialistischen Beständigkeit dagegen eine mehrfache Befüllung.

Das System dahinter nennt sich Pfandsystem, wird in Deutschland durch die Deutsche Pfandsystem GmbH realisiert und soll einen positiven Beitrag zur Ressourcenschonung und gegen Umweltverschmutzung liefern. Die Umweltbelastungen beider Pfandarten im Vergleich sind jedoch umstritten.

Weltweit existieren verschiedene Pfandsysteme ohne internationale Einheitlichkeit; viele Länder haben aber auch gar keine flächendeckenden Pfandsysteme. Mehrweg- ist weiter verbreitet als Einwegpfand. So ist das Einwegpfand in den meisten Staaten Europas unbekannt; nur in den skandinavischen Ländern existieren schon länger Regelungen. Schweden führte 1885 ein Mehrwegpfandsystem für 33-cl-Glasflaschen ein und hat damit das älteste Pfandsystem der Welt.

Deutschland

Mehrweg

In Deutschland gelten folgende Beträge:

  • Mehrweg-Bierflaschen werden mit 0,08€ verbucht, egal ob mit 0,33l oder 0,5l Inhalt.
  • Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss haben 0,15€ Pfand, werden regional auch mit 0,25€, 0,50€ oder 0,60€ bepfandet.
  • Sonstige Mehrwegflaschen aus Glas oder härterem Kunststoff mit Drehverschluss kommen auf 0,15€. Hierzu zählen z.B. Mineralwasser, Limonade, Joghurt, Milch, Sahne, Apfelwein, Fruchtsäfte.
  • Mehrweg-Glasflaschen der Firma Schweppes sind mit 0,10€ bepfandet.
  • Für 1-Liter-Weinflaschen aus Glas werden in manchen Handelsketten 0,02€ bzw. 0,03€ Pfand erhoben.

Die durchschnittlichen Umlaufzahlen (Anzahl der Wiederverwendungen) für Mehrwegflaschen waren Anfang der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt: 52 (Bier), 42 (Mineralwasser), 37 (Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure), 27 (Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure) und 5 (Wein). Die Frage der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Systeme ist nicht eindeutig zu klären.

Anders als beim Einwegpfand gibt es für die Höhe des Mehrwegpfands keine gesetzliche Regelung; dieses könnte von jedem Abfüller frei bestimmt werden. Jedoch sind heute nur noch die oben genannten Beträge üblich. So war beispielsweise die 1,5-Liter-PET-Mehrwegflasche von Coca-Cola im Einführungsjahr 1990 mit 0,50DM bepfandet. Ab 1. Dezember 1991 wurde der Betrag je Flasche dann auf 0,70DM angehoben und am 1. Januar 2002, zur Einführung des Euro, dem branchenüblichen Betrag von 0,30DM/0,15€ angepasst.

Probleme bei der automatisierten Leergutrücknahme gibt es in diesem Zusammenhang beispielsweise bei 0,5-Liter-Limonadenglasflaschen. Diese sind mit 0,15€ bepfandet, entsprechen jedoch aufgrund ihrer Form und Größe gewöhnlichen 0,5-Liter-Bierflaschen und werden somit häufig auch als solche von den Automaten erkannt.

Flaschen aus dem Ausland (fremdsprachiger Aufdruck oder nicht-deutscher EAN-Code) werden meist nicht zurückgenommen, bei gleicher Gestalt mit deutschen Standardflaschen jedoch oft von Automaten akzeptiert.

Sondermodelle wie z.B. 3,001-Liter-Bierflaschen (zur Umgehung der Einwegpfandpflicht) sind im Normalfall pfandfrei. Die meisten weichen Plastikflaschen gelten als Einwegpfandflaschen, falls nicht, ist dies oft deutlich auf dem Etikett vermerkt. Ein Grüner Punkt oder das Symbol für wegzuwerfende Verpackungen deuten in der Regel auf eine pfandfreie Flasche hin; damit kann aber auch die Recyclingmöglichkeit der Flasche gemeint sein. Verschiedene Händler bieten auch dünne Glasflaschen mit dem DPG-Logo an, die überall, wo Einwegglasflaschen angeboten werden, zurückgenommen werden (0,25€).

Einweg

In Deutschland gekaufte, pfandpflichtige Einwegflaschen sind am DPG-Logo erkennbar und mit 0,25€ bepfandet. Die Pfandpflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2003 für Einwegverpackungen von Getränken. Auch wenn das System in Deutschland teilweise umgangssprachlich als Dosenpfand bezeichnet wird, ist die richtige Bezeichnung Einwegpfand.

Bis zum 30. April 2006 gab es dort verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten. Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. Ausnahmen gibt es für Läden mit weniger als 200 m² Verkaufsfläche.

Entwicklung

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der damaligen Bundesregierung (Kabinett Kohl V) – Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war damals Angela Merkel (CDU) – bestätigt und novelliert.

Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 % gesunken war, wurde unter Jürgen Trittin (Grüne) – Umweltminister von 1998 bis 2005 – das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 eingeführt. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen.

Einzelhandel und Getränkeindustrie versuchten bis zuletzt mit Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Die Klagen hatten keinen Erfolg.

Da der Handel bis zuletzt auf eine solche Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege gesetzt hatte, waren die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet. Daher wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 1. Oktober 2003 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch faktisch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der sogenannten Insellösungen.

Seit dem vollständigen Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft und alle Geschäfte mit mindestens 200 m² Verkaufsfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen. Damit können alle leeren Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgegeben werden, wo Einweg des gleichen Materials verkauft wird. Dabei wird nach Kunststoff, Glas oder Metall unterschieden.

Mit der Umsetzung der neuen Verordnung wurde die Pfandpflicht auch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt. Pfandfrei blieben Frucht- und Gemüsesäfte, Milch und Wein, diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung (Die sogenannten „Light“-Getränke gehören nicht zu dieser Gruppe) sowie ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (Kartonverpackungen, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbodenbeutel, unabhängig vom Inhalt).

Über die Wirkung des Einwegpfands wird seit 2006 wieder diskutiert, nachdem der Interessenverband Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke Zahlen vorgelegt hat, die einen starken Rückgang des Mehrweganteils bei alkoholfreien Getränken belegen, den der Verband u. a. auf die Wirkung des Einwegpfandes zurückführt. Dagegen spricht der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) von Rekordmehrweganteilen bei Bier. Die Bundesregierung erklärte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Oktober 2006, dass es über 2004 hinaus keine verlässlichen Zahlen gebe. Nach Statistiken des Bundesumweltministeriums ist der Mehrweganteil aller Getränkeverpackungen (ohne Milch) zwischen 1998 und 2004 von 70,13 % auf 60,33 % gesunken. Mit der Ausnahme von Bier (hier stieg der Mehrweganteil) betrifft diese Entwicklung alle Getränkesorten, pfandfreie ebenso wie pfandpflichtige.

Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken bis 2008 auf 31 % zurückgegangen. Sie hat sich seit der Pfandeinführung also etwa halbiert. Bei Bier hingegen lag sie bei 90 %. Als Gründe für den Rückgang werden Kostenvorteile im Handel und nachfrageseitig niedrigere Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit von Getränken in Einwegverpackungen, einfachere Handhabbarkeit und schlechte Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg angeführt. Laut einer TNS-Emnid-Umfrage glaubt etwa die Hälfte aller Verbraucher, dass Pfandflasche und umweltfreundliche Mehrwegflasche dasselbe bedeuten.

Im Mai 2010 präsentierte das Umweltbundesamt eine Studie, die das Augsburger Umweltinstitut bifa in seinem Auftrag erstellt hatte und die die Auswirkungen des Einwegpfandes analysiert. Wegen der häufigen aber irrtümlichen Gleichsetzung von Pfand und Mehrweg empfahl das bifa unter anderem, die mit 0,25 € bepfandeten Getränkeverpackungen gut sichtbar als „Einwegverpackung“ zu kennzeichnen.

Die Unternehmensberatung CIS OHG kam nach Auswertung von Daten des Marktforschungsunternehmens ACNielsen zu dem Ergebnis, dass auch die Mehrwegquote beim Bier langsam aber kontinuierlich sinke, wohingegen Einwegverpackungen, vor allem Getränkedosen, weiter deutlich an Boden gewännen. Hierfür wurden Daten von 2009 bis 2012 miteinander verglichen.

Entwicklung von 2009 bis 2012
Mehrweg Glas−2.283.784 hl(−4,1 %)
Einweg Glas+3.243 hl(+0,9 %)
Einweg PET+650.874 hl(+13,1 %)
Getränkedosen (< 1 l)+855.507 hl(+63,8 %)

Pfandsysteme – 1. Januar 2003 bis 30. April 2006

Das „Kassenbon-System“

Da Handel und Industrie in weiten Teilen bis zuletzt auf eine juristische oder politische Verhinderung des Einwegpfandes gesetzt hatten, wurden keine rechtzeitigen Vorbereitungen für die Einführung des Pfandes zum 1. Januar 2003 getroffen. Um das Pfand dennoch wie geplant einführen zu können, wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels, eines zusätzlichen Pfandbons oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Lediglich einige große Discounter führten zur Vereinfachung der Abläufe in ihren Filialen bereits damals besonders gekennzeichnete Verpackungen ein, die ohne zusätzliche Bons oder Marken in allen Filialen des jeweiligen Unternehmens zurückgegeben werden konnten.

Aufgrund dieser für Kunden unkomfortablen Lösung wurden viele Dosen und PET-Flaschen in den Müll geworfen. Dabei wurden nach einer Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums bis Oktober 2003 450 Millionen Euro nicht eingelöst. Dieser sogenannte Pfandschlupf verblieb abzüglich 16 % Umsatzsteuer im Einzelhandel.

P-System und Vfw/Spar-System

Am 13. Juni 2003 wurde eine erste Einigung von Teilen der Industrie mit dem Bundesumweltministerium zum Aufbau eines bundeseinheitlichen Pfandsystems bekanntgegeben. Zum 1. Oktober sollte es möglich sein, Einwegpfand bei jedem Einzelhändler, der am sogenannten P-System teilnahm, einzulösen. Bei diesem System wurden Dosen und Einwegflaschen mit einem „P“ gekennzeichnet. Zudem war ein elektronisch erkennbarer Strichcode aufgedruckt. Das P-System wurde von dem Convenience-Großhändler Lekkerland betrieben, der rund 70.000 kleine Verkaufsstellen wie Tankstellen und Kioske beliefert.

Neben diesem System wurde quasi als Konkurrenz das Vfw/Spar-System eingeführt, das von der Vfw AG betrieben wurde und an dem sich die Spar-Gruppe sowie einige regionale Einzelhändler beteiligten. Bei diesem System war zur Einlösung des Pfands weiterhin ein beim Kauf ausgegebener Pfandcoupon nötig. Dieser Coupon war jedoch – anders als bisher – bundesweit einheitlich und wurde an allen teilnehmenden Verkaufsstellen angenommen. Mitte April 2004 beteiligte sich die Vfw AG am P-System von Lekkerland und führte nach einer Übergangsfrist das P-System in den angeschlossenen Geschäften ein. Nach eigenen Angaben deckte das fusionierte P-System etwa 10 % des Marktes ab.

Insellösungen

Neben den beiden genannten Rücknahmesystemen gab es die sogenannten Insellösungen der großen Handelskonzerne wie Aldi, Lidl, Plus, Rewe oder Metro AG. Diese deckten die restlichen 90 % der verkauften pfandpflichtigen Verpackungen ab. Der Hintergrund dieser Regelungen war die Tatsache, dass die Verpackungsverordnung bis zum 30. April 2006 die Möglichkeit einräumte, die Rücknahme auf jene Verpackungen zu beschränken, die in Art, Form und Größe den Verpackungen entsprachen, die im Geschäft geführt wurden.

Indem in einem Geschäft nur noch Verpackungen verkauft wurden, die sich in Art, Form oder Größe von den Verpackungen anderer Geschäfte unterschieden, mussten in diesem Geschäft auch nur diese Verpackungen zurückgenommen werden. Durch ein individuelles Flaschendesign und Etiketten mit einem Logo konnten die Unternehmen gewährleisten, dass nur die bei ihnen gekauften Verpackungen zurückgenommen werden mussten.

Diese Insellösungen sind seit dem 1. Mai 2006 durch die neue Pfandregelung obsolet. Auch Flaschen, die noch zur Zeit der Insellösungen erworben wurden, können nun überall dort abgegeben werden, wo die jeweilige Materialart geführt wird, nicht mehr nur in Geschäften des jeweiligen Konzerns. Gleiches gilt für die Insellösungen verschiedener Getränkehersteller wie beispielsweise von Red Bull und französischen Mineralwasser-Abfüllern.

Pfandsystem ab Mai 2005

Seit dem 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 0,25   im Einzelhandel einschließlich Umsatzsteuer, im Großhandel zuzüglich Umsatzsteuer – auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Drei-Liter-Grenze führt zu ungewöhnlichen Reaktionen einiger Hersteller, die in Erwägung ziehen, durch Mengen knapp über der Grenze das Gesetz zu umgehen.

Seit dem 1. Mai 2006 sind sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) pfandpflichtig. Somit ist eine Umgehung des Dosenpfandes, die häufig von Energy-Drink-Herstellern genutzt wurde, nicht mehr möglich. Am 1. Januar 2019 wurde die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 % erweitert.

Pfandsystem seit 2022

Seit 2022 sind auch alkoholische Mischgetränke, Frucht- und Gemüsesäfte, Wein und Sekt in Dosen und Plastikflaschen pfandpflichtig. Außerdem gilt dies für alle diätischen Getränke sowie Milch und Milchprodukte in Dosen. Eine Übergangsregelung bis 2024 gibt es für Milch und Milchprodukte in Einwegflaschen. Das ARD-Magazin Panorama kritisiert den Gesetzesprozess der zu dieser Übergangsfrist führte und nannte ihn „ein Lehrstück, wie Lobbyismus funktioniert.“ Der Milchindustrie-Verband sieht weiter Verhandlungspotential, ob eine Pfandpflicht wirklich durchgesetzt werde, hänge von der nächsten Bundesregierung (Kabinett Scholz) ab.

Ausgenommen von der Pfandpflicht sind grundsätzlich auch Getränke in sogenannten „ökologisch vorteilhaften“ Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) und bestimmte diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung, wenn diese ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden.

Wer seit dem 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen – unabhängig davon, ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Alu-Flaschen, eine Art Hybrid aus Dose und Flasche, werden somit, aufgrund der reinen Materialunterscheidung, wie Dosen behandelt und nicht wie Flaschen. Das bedeutet, dass ein Geschäft, das zwar Dosen, aber keine Alu-Flaschen verkauft, diese dennoch zurücknehmen muss, nicht aber ein Geschäft, das weder Alu-Flaschen noch -Dosen verkauft. Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden. Das Gleiche gilt auch für Alt-Verpackungen aus den Insellösungen.

Ausnahmen gibt es für Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m². Sie können die Rücknahmepflicht auf Verpackungen der Marken beschränken, die sie in Verkehr bringen. Wer nur Biersorten bestimmter Hersteller im Sortiment hat, braucht die Verpackungen anderer nicht zurückzunehmen. Damit sollen die kleinen Kaufleute vor Leergutansammlungen geschützt werden, die die Lagerkapazitäten übersteigen.

Die Organisation des sogenannten „DPG“-Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.

Wie in den meisten Ländern mit einheitlicher Pfandpflicht schon seit Jahren üblich, wird auch in Deutschland die Rücknahme des Einweg-Leergutes bei den großen Handelsketten vor allem durch Rücknahmeautomaten abgewickelt.

Die Einführung des neuen, einheitlichen Pfandsystems wurde maßgeblich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorangetrieben. Die bis Sommer 2005 in Deutschland geltende Verpackungsverordnung verstieß nach dessen Urteil in ihrer damaligen Form gegen EU-Recht, da das Fehlen einer Übergangsfrist als unverhältnismäßiger Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit zulasten von Abfüllern aus anderen EU-Mitgliedstaaten angesehen wurde. Deshalb wurde die Verpackungsverordnung im Winter 2004/2005 an die EU-Vorgaben angepasst.

Pfandschlupf

Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10 % bis 25 % aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden. Experten schätzen, dass nach der Vereinfachung des Rücknahmesystems noch etwa 5 % verlorengehen. Für das Jahr 2012 ging das Umweltbundesamt etwa von einer Rücklaufquote von 95,9 % aus.

Steuerschlupfloch

Die faktisch unterschiedliche Pfandhöhe im Einzelhandel von 25 Cent (einschließlich Mehrwertsteuer) bzw. etwa 30 Cent (25 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von knapp 5 Cent) wurde schon früh thematisiert. Ein Einzelhändler zahlt seinem Großhändler 25 Cent plus Umsatzsteuer pro Einwegpfand, insgesamt etwa 30 Cent, erhält seinerseits vom Kunden 25 Cent, wenn der das Pfand bei ihm einlöst. Der Einzelhändler gibt das Leergut dem Großhändler zurück und es entsteht ihm kein Schaden. Gelingt ihm die Rücknahme nicht, hat er Gewinneinbußen, die er einkalkuliert, gibt er zurückgenommene Pfandflaschen gegen 25 ct. an andere Personen ab, verzichtet er ebenfalls auf Einnahmen. Gibt der Endkunde (oder eine andere Organisation, die beispielsweise Flaschen vom Einzelhandel zu 25 ct. aufkauft) das Leergut direkt beim Großhandel zurück, indem er dort als Geschäftskunde auftritt, erhält er das Pfand samt Mehrwertsteuer erstattet. Er schuldet diese Mehrwertsteuer zwar dem Staat, kann aber kaum verfolgt werden. Der Trick ermöglicht eine Bereicherung auf Kosten des Staates bzw. der Steuerzahler. Im Jahr 2015 wurde über hierdurch entstehende Steuerausfallschäden in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro spekuliert. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass ein Steuerschaden nicht primär durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung entstünde, sondern durch die nicht versteuerten Gewinne der Pfandflaschenhändler, die kaum verfolgbar sind. Die Fachliteratur bejaht grundsätzlich die Möglichkeit von steuerlichen Einnahmeverlusten, ist sich aber uneins über den tatsächlichen Umfang. Teils wird der Umfang für marginal gehalten, teils wird die Schätzung von 40 Millionen Euro als „durchaus plausibel“ bewertet.

Rechtslage

Steuerfragen

Die auf den Pfandpreis zu erhebende Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des darin enthaltenen Produkts, das sind im Allgemeinen 19 %, bei Milch 7 %. Für deutsche Verbraucher versteht sich der Pfandpreis inkl. Umsatzsteuer; im Zwischenhandel wird der Pfandbetrag als Nettopreis berechnet.

Die Einnahmen aus dem Aufsammeln und Einlösen von Pfandflaschen sind gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs i. S. d. § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG als sonstige Leistung zu versteuern. Die Freigrenze liegt bei 256,00 € pro Jahr. Ab 256,01 € sind die kompletten Einnahmen zu versteuern. Werbungskosten können von den Einnahmen abgezogen werden.

Eigentumsverhältnisse

Wer über die verschiedenen Handelsstufen Eigentümer wird oder bleibt, ist umstritten.

Der Bundesgerichtshof unterscheidet dabei nach Art der mehrfach verwendeten Pfandflaschen. Dies hängt davon ab, ob die verwendete Flasche durch eine dauerhafte Kennzeichnung als Eigentum eines bestimmten Herstellers oder Vertreibers ausgewiesen ist, ob sie einer Herstellergruppe zugeordnet werden kann oder ob es sich um eine sogenannte Einheitsflasche handelt, die keine Individualisierungsmerkmale aufweist und von unbestimmt vielen Herstellern verwendet wird.

Bei Mehrwegflaschen, die dauerhaft so gekennzeichnet sind, dass sie sich von Flaschen anderer Hersteller/Vertreiber unterscheiden und eindeutig als Eigentum eines bestimmten Herstellers erkennbar sind (sogenannte Individualflaschen), verbleibt das Eigentum beim Hersteller/Vertreiber und wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen nicht an den Erwerber des Flascheninhalts übertragen. Hierunter fallen z. B. die individuellen Coca-Cola-Flaschen, da diese stets dem Hersteller zuzuordnen sind.

Demgegenüber erstreckt sich der Eigentumsübergang bei sogenannten Einheitsflaschen nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Flasche selbst. Dies gilt gleichermaßen auf allen Vertriebsstufen und selbst dann, wenn der Hersteller/Vertreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Eigentumserwerb an der Flasche ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Streitig bleibt die Rechtslage bei Flaschen, die zwar nicht einem bestimmten Hersteller, aber einer Herstellergruppe zugeordnet werden können, was der BGH nicht entschieden hat, wozu er aber die Meinung vertritt, dass vom Hersteller die Rückgabe der Flaschen, die so geprägt und beschriftet sind, dass die Zuordnung zum Produzenten dauerhaft erkennbar ist, – verstärkt durch die versprochene Erstattung des Pfandbetrags – erwartet werde. Darunter fallen Pfandflaschen der entsprechenden Abfüllerverbände (z. B. der Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), die ihre Flaschen rechtsirrtümlich als Leih-Flaschen bezeichnet). Inzwischen werden von der GDB hauptsächlich PET-Flaschen ausgegeben, davor wurden Glasflaschen (die sogenannten Normbrunnenflaschen) verwendet, wobei beide weiterhin mit dem GDB-Siegel gekennzeichnet sind.

Unabhängig von der Eigentumsfrage können Mehrwegflaschen grundsätzlich bei jedem Händler, der eine Marke in dieser Flasche verkauft, gegen Rückvergütung des vorher geleisteten Pfandbetrages zurückgegeben werden. Seit dem 1. Mai 2006 können sie allgemeiner bei jedem Händler zurückgegeben werden, der Pfandflaschen der gleichen Materialart verkauft, selbst wenn es nicht diese Marke ist. Allerdings dürfen Händler, deren Verkaufsfläche unter 200 m² ist, die Annahme von Flaschen anderer Marken verweigern.

Österreich

In Österreich existierte bislang kein gesetzlich vorgeschriebenes Einwegpfand für Dosen und Einwegplastikflaschen. Das neue Abfallwirtschaftsgesetz sieht allerdings vor, dass ab 2025 ein Pfand beim Kauf von Plastikflaschen und Getränkedosen fällig wird. Die Kunden werden dieses zurückbekommen, sobald sie die Verpackungen wieder zurück in ein Geschäft, einen Bahnhof oder ein Altstoffsammelzentrum bringen. Obwohl es derzeit noch nicht verpflichtend ist, sind dennoch bereits Mehrwegflaschen und beispielsweise Joghurtgläser im Einzelhandel erhältlich, auf welche aufgrund der Wiederverwertung ein freiwilliges Pfand der Hersteller erhoben wird. Flaschen und Gläser, welche bepfandet sind, werden in Österreich umgangssprachlich als Pfandflasche bezeichnet. Mehrweg-Glasflaschen existieren ebenso, sind jedoch vorrangig in der Gastronomie erhältlich, ausgenommen sind Bier und Mineralwasser, diese Getränke sind auch im Einzelhandel in Mehrweg-Glasflaschen erhältlich.

Beträge

Auch in Österreich werden Mehrweg-Flaschen zum Teil bepfandet, wobei die Einwegquote 2018 bei 81,6 % (2013: 70,6 %) lag und die Mehrweg-Flaschen hauptsächlich in der Gastronomie verwendet werden. Im Handel finden sich nur noch Bier und in geringem Maß Mineralwasser in Mehrweg; bei allen anderen Getränkesorten liegt der Mehrweganteil unter 1 %. Für Mehrweg-Bierflaschen werden 9 Cent, für die speziellen Bügelflaschen 36 Cent Pfand erhoben. Für Kisten fallen 3 € Pfand an. Für Mehrwegflaschen aus PET, wie sie einige Mineralwasser- und Limonadenhersteller benutzen, werden 29 Cent Pfand berechnet, ebenso für 1-Liter-Glasflaschen für Mineralwasser.

Ab 2025 ist ein Betrag von 25 Cent vorgesehen, der für alle Gebinde zwischen 0,1 und drei Litern gilt und sowohl für Flaschen als auch Dosen gilt.

Rechtslage

In Österreich ist nur das Recht auf die Rückgabe von Kunststoffflaschen bei jedem beliebigen Händler geregelt, Glasflaschen müssen theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der sie ausgegeben hat. Probleme gibt es aber auch immer öfter, wenn sich jemand das Pfandgeld bar ausbezahlen lassen will.

Schweiz

Beträge

Glasflaschen müssen auch in der Schweiz theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der Flaschen dieses Typs ausgegeben hat. Für Mehrweg-Bierflaschen werden heute zwischen 30 und 50 Rappen Flaschendepot verlangt. Für Kisten inklusive 20 Flaschen fallen in der Regel 10 Franken Depot an.

Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Einzelhändler als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45.712 Tonnen bei 78 % lag, sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 1,8 Rappen/Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 4 Rappen.

Rechtslage

In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.

Verwertungsquote

Entwicklung der verwerteten Mengen von Getränkeverpackungen:

JahrPETAluGlas
200082 %90 %91 %
200182 %91 %91 %
200272 %91 %94 %
200371 %85 %95 %
200474 %88 %95 %
200575 %90 %95 %
200676 %90 %96 %
200778 %90 %95 %
200878 %91 %95 %
200981 %91 %95 %
201080 %91 %94 %
201180 %91 %94 %
201281 %92 %96 %
201383 %91 %96 %
201482 %92 %96 %
201583 %91 %93 %
201682 %90 %96 %

Luxemburg

In Luxemburg sind verkorkte 1-l-Weinflaschen pfandpflichtig. 0,75-l und verschraubte Weinflaschen sind pfandfrei. Zudem werden teilweise Mehrweg-Bierflaschen bepfandet (10 Cent) und einige Dosenbiere.

Restliches Europa

Skandinavien

Während es in den meisten anderen Ländern Europas Flaschenpfand im Bereich der Mehrweg-Bierflaschen aus Glas gibt, ist das Einwegpfand vor allem in Skandinavien in Gebrauch, in fast allen anderen Ländern jedoch nicht. Dort existieren schon länger Regelungen. Schweden hat dabei das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche. 1984 kam ein Dosenpfand und in den 1990er Jahren ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu.

Lizenznehmer des Rücknahmesystems ist das Unternehmen Returpack. Die Rücknahme geschieht größtenteils über Automaten, die die zurückgenommenen Verpackungen sofort platzsparend zusammenpressen. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Einwegverpackungen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85 % und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90 %. Plastikflaschen sind grundsätzlich Einwegflaschen. Im September 2010 wurde das Pfand auf Getränkedosen von 0,50 auf 1,00 SEK erhöht, um die Rücklaufquote zu erhöhen.

Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

  • Getränkedosen: 1,00 SEK (ca. 0,09 €)
  • 0,33-l-Glasflaschen: 0,60 SEK (ca. 0,05 €)
  • 0,5-l-Glasflaschen: 0,90 SEK (ca. 0,08 €)
  • PET-Flaschen bis 1 l: 1,00 SEK (ca. 0,09 €)
  • PET-Flaschen über 1 l: 2,00 SEK (ca. 0,17 €)

In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war unproblematisch, da bereits seit den 1970er Jahren flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. In Norwegen gelten zurzeit folgende Pfandbeträge:

  • Flaschen und Dosen bis 0,5 l: 2,00 NOK (ca. 0,17 €)
  • Flaschen und Dosen über 0,5 l: 3,00 NOK (ca. 0,26 €)

In Dänemark existiert ebenfalls ein Einwegpfand auf PET-Flaschen und Dosen. Der Verkauf von Getränkedosen war von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit der Europäischen Union gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zurzeit in Dänemark:

  • PET-Getränkedosen und Glasflaschen bis unter 1 l: 1,00 DKK = ca. 0,13 € (Pant A)
    • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5 l: 1,50 DKK = ca. 0,20 € (Pant B)
  • PET-Getränkedosen und Glasflaschen ab 1 l: 3,00 DKK = ca. 0,40 € (Pant C)

Auch Finnland verfügt über ein nationales Rücknahmesystem mit dem Namen Palpa. Dabei besteht die Pfandpflicht für Einwegverpackungen seit dem 1. Januar 2008. Folgende Pfandbeträge sind festgelegt:

  • 0,10 € auf wiederbefüllbare Glasflaschen für alkoholische Getränke (0,3 l bis 0,75 l), auf recyclebare Glasflaschen (0,15 l bis 2,0 l) sowie auf PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis 0,35 l.
  • 0,15 € auf Getränkedosen
  • 0,20 € auf wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 0,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen zwischen 0,35 l und 1,0 l.
  • 0,40 € auf Glasflaschen mit 1,0 l Inhalt, wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 1,0 l oder 1,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen über 1,0 l.

Von Alko und Lidl werden Flaschen ausgegeben, die nur von diesen Ketten zurückgenommen werden.

Estland

In Estland gibt es seit 2009 ein einheitliches Rücknahmesystem (Eesti Pandipakend) für Einweg- und Mehrweg-Getränkebehälter. Pfandbetrag ist stets 0,10 €, es werden aber weiter Verpackungsklassen verwendet:

  • (A) PET-Flaschen bis einschließlich 0,5 l
  • (B) PET-Flaschen über 0,5 l
  • (C) Getränkedosen
  • (D) Einweg-Glasflaschen

Ferner sind alle Mehrwegflaschen mit dem Pfandsymbol (K) gekennzeichnet.

Frankreich

In Frankreich gab es früher wie in Spanien und Marokko die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko. In Frankreich existiert kein flächendeckendes Pfandsystem. Einzelne Unternehmen wie Brauereien, vor allem im Elsass, unterhalten eigene Mehrwegpfandsysteme.

Kroatien

In Kroatien wurde am 1. Januar 2006 ein Pflichtpfand von 0,50 Kuna für Einweg-Getränkeverpackungen mit mehr als 0,2 l Inhalt eingeführt.

Das Einwegpfand (meist Plastikflaschen und Dosen) kann in allen größeren Läden, die Einwegpfandgebinde verkaufen, wieder eingelöst werden. Beim Mehrwegpfand (Kästen mit Glasflaschen) werden diese nur in den Geschäften (Filialen) wieder eingenommen und das Pfand erstattet, in dem die Flaschen gekauft wurden und das Pfand entrichtet wurde. Hierfür ist der Kassenbon beim Kassierer entsprechend vorzuzeigen. Ohne Kassenbon wird das Mehrwegpfand nicht erstattet. Ein Umtausch Leer gegen Voll ist problemlos möglich, jedoch keine Auszahlung des Pfandgeldes.

Litauen

In Litauen wird für die Getränkeverpackung, egal ob Glas, PET oder Alu, seit 2016 ein Pfand von 10 Cent erhoben. Die bepfandeten Artikel erhielten einen anderen EAN-Code. Pfandsymbol ist ein „D“-ähnliches Zeichen. Die Rückgabe erfolgt über Automaten, die meist abseits von manchen Supermärkten stehen. Etliche Artikel haben gleichzeitig das Pfandsymbol von Estland. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 274,3 Mio. Einwegverpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas gesammelt. Die Quote beträgt 92 %. Der Organisator ist die Anstalt VŠĮ „Užstato sistemos administratorius“ (USAD).

Niederlande

In den Niederlanden wurde nach eingehender Diskussion auf ein Pflichtpfand für PET-Flaschen und Dosen im Juni 2006 verzichtet. Mit den ursprünglichen Plänen sollte der Vermüllung der Landschaft („zwerfafval“, „littering“) entgegengetreten werden. Nach vorangegangenen erfolglosen Selbstverpflichtungen haben das Umweltministerium (VROM), der Städtebund (VNG) und der Arbeitgeberverband (VNO-NCW) dennoch eine weitere Selbstverpflichtung vereinbart. Danach sollen Städte unter anderem zunächst für drei Jahre Kontrolleure einsetzen, die illegales Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden. Auf Einwegflaschen (PET) mit einem Inhalt von 1 Liter oder mehr wird Pfand („statiegeld“) in Höhe von 0,25 € pro Flasche erhoben. Auf kleinere Einwegflaschen wird seit 1. Juli 2021 0,15 € Pfand pro Flasche erhoben. Die Preise im Laden sind exklusive Pfand. Bei vielen Einzelhändlern stehen Automaten ähnlich wie in Deutschland. Alle Dosen sind pfandfrei, auf Mehrweg-Bierflaschen aus Glas kann (freiwillig) Pfand erhoben werden, dies ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein solches Pfand bei Bierflaschen erhoben, liegt es bei kleineren bei 0,10 € bzw. 0,20 € bei größeren Flaschen. Nach einem neuen Gesetz soll jedoch ab dem 31. Dezember 2022 Dosenpfand eingeführt werden.

Portugal

In Portugal gibt es ein Mehrwegpfand auf diverse Softgetränke sowie auf Bier.

Spanien

In Spanien gab es früher wie in Frankreich und Marokko die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko.

Tschechien

In Tschechien sind alle 0,5-Liter-Mehrweg-Bierflaschen mit 3 Kronen (rund 0,11 Euro) bepfandet. Verwendete man anfangs noch Flaschenformen, die der deutschen NRW-Flasche sehr ähnlich waren, werden nun fast alle Biere in individuellen Flaschenformen (z. T. mit Embossing) abgefüllt. Ein Grund für die Umstellung war das Gefälle zum deutschen 8-Eurocent-Pfand, das im Grenzbereich D/CZ für einen drastischen Zulauf von deutschem Leergut sorgte. Dosen sowie PET-Flaschen werden nicht bepfandet.

Restliche Welt

Nordamerika

Auch in Nordamerika gibt es Flaschenpfand (bottle bills). 10 US-Bundesstaaten haben Einwegpfand-Regelungen eingeführt, die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Eine bundesweite Regelung existiert jedoch nicht. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill, die im Jahr 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

  • Connecticut (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1980
  • Delaware (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982, abgebrochen 2009
  • Hawaii (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 2005
  • Iowa (Pfand: 0,05 US$, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
  • Kalifornien (0,05 US$, 0,10 US$ für Flaschen über 24 fl oz [knapp 710 ml]), eingeführt 1987, 25%ige Erhöhung 2007; die Mehrzahl der Einzelhändler nimmt jedoch kein Leergut zurück, sodass ein Großteil der Pfandflaschen und -dosen faktisch ohne Pfandrückerstattung mit dem Müll entsorgt wird.
  • Maine (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1978
  • Massachusetts (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1983
  • Michigan (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1978
  • New York (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
  • Oregon (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1972
  • Vermont (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1973

In alle Provinzen und Territorien Kanadas ausschließlich Nunavut wird ebenfalls Pfand erhoben. So wird z. B. für das Ontario Deposit Return Program ein Pfand von 0,10 bis 0,20 CAD auf Behälter alkoholischer Getränke erhoben. In Québec umfasst die Pfandpflicht auch Softdrinks. Das Pfand beträgt hier zwischen 0,05 und 0,20 CAD.

Südamerika

Pfandsysteme bestehen auch in Argentinien, Chile und Uruguay. Problematisch ist hier, dass die Kunden bei der Rückgabe kein Geld erhalten. Ohne Zusatzkosten funktioniert nur der Austausch in gleicher Qualität und Menge.

Afrika

In Marokko gibt es, wie früher in Frankreich und Spanien, die sogenannten Sternchenflaschen, 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum.

Australien

Im Bundesstaat South Australia existiert ein Pfand auf Dosen und Glasflaschen. Es ist im Verkaufspreis des Getränkes enthalten und beträgt 0,10 AUD (ca. 0,08 €). Flaschen und Dosen sind in Australien beschriftet mit: „10 cent refund if sold in South Australia“. Seit 2011 hat nun auch, auf Grundlage des bestehenden Systems in Südaustralien, das Nordterritorium ein Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen eingeführt.

Im Bundesstaat Queensland wurde ein Pfand auf Getränkeflaschen und -dosen am 1. November 2018 eingeführt.

Flaschensammler

Das Flaschenpfand hat in Deutschland und anderen Ländern zu dem in allen Großstädten beobachteten Phänomen der Flaschensammler geführt. Diese Personen sammeln liegengelassene oder illegal weggeworfene Pfandflaschen oder neben Pfandautomaten aufgegebene Fehlwürfe auf oder suchen in (hauptsächlich öffentlichen) Abfalleimern oder auch Altglascontainern danach und führen sie dem Pfandsystem wieder zu. Als Grund wird oft eine prekäre Situation der agierenden Personen vermutet. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist der finanzielle Verdienst zwar ein zentrales, aber nicht das einzige Motiv der Flaschensammler. Tatsächlich üben auch wirtschaftlich abgesicherte Personen diese Tätigkeit aus. Vereinzelt sind Fälle bekannt, in denen Flaschensammler tausende Euro einnahmen und gar Steuern entrichteten, was aber die Ausnahme ist. Oft wird die Tätigkeit des Flaschensammelns zeitlich und räumlich in der Nähe von Situationen, in denen verstärkt Getränke in der Öffentlichkeit konsumiert werden, ausgeführt, also am Rande von Fest- und Sportveranstaltungen, auf Bahnhöfen und in der Nähe von Diskotheken, oft am Wochenende und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Dabei ist die Betätigung als Flaschensammler oft auch mit einem gesellschaftlichen Stigma verbunden.

Im September 2017 wurde bekannt, dass das Amtsgericht München eine 76-jährige Rentnerin, die aus Containern im Hauptbahnhof München mehrfach Flaschen genommen hatte, zu Geldstrafen von 450 und 500 Euro verurteilte. Vorausgegangen war eine Anzeige der Deutschen Bahn wegen Hausfriedensbruchs. Die Bahn verwies darauf, dass das Durchsuchen von Flaschenbehältern bundesweit verboten sei. Spendenaktionen zugunsten der Verurteilten erbrachten rund 1.500 Euro.

Teilweise bedienen sich Flaschensammler spezieller Geräte, um Leergut auch aus Entsorgungscontainern herausholen zu können. Da die Flaschen im Container Eigentum der Entsorgungsfirma sind, ist ihre Entnahme ein Diebstahl, der jedoch nur selten geahndet wird.

2011 rief Matthias Seeba-Gomille in Berlin die bundesweite Initiative Pfand gehört daneben ins Leben. Dabei werden Eigentümer einer ausgetrunkenen Pfanddose/-flasche dafür sensibilisiert, ihre leeren Dosen und Flaschen zu Gunsten von Flaschensammlern entweder neben den Mülleimer oder in gesonderte, selbstgebaute Pfandkisten abzustellen, die, bereitgestellt von einem Hamburger Getränkeproduzenten, an Laternenmasten oder Ampeln befestigt sind. Dadurch verschwinden weniger Getränkebehälter im Müll. Eine weitere Idee stammt von dem Kölner Designstudenten Paul Ketz, bei der von ihm entworfene orangefarbene/gelbe sogenannte Pfandringe an Abfalleimern montiert werden: Ein Konzept, das das „Bewusstsein schärfen soll“ und auf politischer Ebene, etwa von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf oder als erste Stadt Deutschlands von Bamberg, offiziell übernommen wurde. Dadurch, dass Menschen wie Obdachlose oder andere interessierte Personen nicht mehr in Müllbehälter wühlen müssen, sei zum Beispiel nach Ansicht des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt auch eine Lösung ermöglicht, nicht mehr gegen die Hausordnung etwa der Deutschen Bahn zu verstoßen. Die Kampagne unterstütz(t)en bekannte Bands wie Beatsteaks oder Jennifer Rostock sowie bis Juni 2018 bereits über 60.000 Facebook-User.

Literatur

  • Philipp Catterfeld und Alban Knecht (Hrsg.): Flaschensammeln. Überleben in der Stadt. UVK, Konstanz 2015, ISBN 978-3-86764-624-6.
  • Sebastian J. Moser: Pfandsammler: Erkundungen einer urbanen Sozialfigur. 1. Auflage. Hamburger Edition, Hamburg 2014, ISBN 978-3-86854-276-9, S. 269.
  • Uta Hartlep und Rainer Souren: Recycling von Einweggetränkeverpackungen in Deutschland: Gesetzliche Regelungen und Funktionsweise des implementierten Pfandsystems. Hrsg.: Norbert Bach und Gerrit Brösel (= Ilmenauer Schriften zur Betriebswirtschaftslehre). proWiWi, Ilmenau 2011, ISBN 978-3-940882-27-1 (econstor.eu [PDF; 414 kB]).
  • Ein Land im Dosenwahn – das Pfand macht leere Getränkedosen wertvoll. In: Die Zeit, Nr. 14/2004; Reportage darüber, wie das Dosenpfand hinter den Kulissen funktioniert
Wiktionary: Flaschenpfand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland

Einzelnachweise

  1. Umweltaspekte. In: dpg-pfandsystem.de. Deutsche Pfandsystem GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2022.
  2. Was ist so nachhaltig an der 1-Liter Mehrwegflasche? In: weinheimat-wuerttemberg.de. Weinheimat Württemberg eG, 1. Juli 2020, abgerufen am 1. August 2022.
  3. BT-Drs. 16/3188
  4. BT-Drs. 16/2903
  5. Mehrweganteile am Getränkeverbrauch nach Getränkebereichen in den Jahren 1991 bis 2009 (in %) in der Bundesrepublik Deutschland. (PDF; 105 kB) In: bmu.de. Bundesministerium für Umwelt, 2011, abgerufen am 1. August 2022.
  6. Mehrwegquote im freien Fall. (Nicht mehr online verfügbar.) In: tagesschau.de. ARD, 21. August 2007, archiviert vom Original am 9. Juni 2010; abgerufen am 1. August 2022.
  7. 1 2 Jochen Cantner et al.: Bewertung der Verpackungsverordnung. Evaluierung der Pfandpflicht. Hrsg.: Umweltbundesamt. Nr. 20/2010, 15. März 2010 (umweltbundesamt.de [PDF; 3,9 MB; abgerufen am 26. August 2021]).
  8. Thomas Öchsner: Das große Chaos am Pfand-Automaten. Neue Kennzeichnung verlangt. In: sueddeutsche.de. SZ, 6. September 2010, abgerufen am 1. August 2022.
  9. Bier Verpackungstrend (BILD-Artikel) (Memento vom 29. März 2013 im Internet Archive), in: presseportal.de
  10. Alexandros Stefanidis: Wo steckt der Pfandschlupf? In: zeit.de. ZEIT Online, 22. Dezember 2003, abgerufen am 1. August 2022.
  11. Coupons beim Dosenpfand verschwinden – Vfw steigt bei P-System ein. (Memento vom 24. Juni 2004 im Internet Archive), in: vistaverde.de
  12. 1 2 3 4 Matthias Trinks: Geheim(nisvoll)e Steuerlücke im Pfandsystem – Replik auf Rüsch DStR 2015, 2414. In: Deutsches Steuerrecht, 2016, S. 158–160.
  13. BT-Drs. 18/11274, S. 52.
  14. Mehr Flaschenpfand für Deutschland. In: faz.net. FAZ, 30. März 2017, abgerufen am 1. August 2022.
  15. Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Hrsg.): Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ab dem 1. Januar 2022. Osnabrück Oktober 2021, S. 1 (verpackungsregister.org [PDF; abgerufen am 1. Dezember 2021]).
  16. FAQ Gesetzesänderung. Pfandpflicht für viele Verpackungen. (Nicht mehr online verfügbar.) In: tagesschau.de. 28. Mai 2021, archiviert vom Original am 1. Dezember 2021; abgerufen am 1. Dezember 2021.
  17. Lea Busch, Johannes Edelhoff: Getränkepfand: Neues Gesetz, neue Ausnahmen. In: ndr.de. Norddeutscher Rundfunk, 20. Januar 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  18. BMU – Abfallwirtschaft: Fragen und Antworten zum Dosenpfand – C) Rückgabe und Pfanderstattung beim Einzelhändler. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: bmub.bund.de. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, November 2014, archiviert vom Original am 13. Mai 2014; abgerufen am 1. August 2022.
  19. Dosenpfand für die Tonne. In: n-tv.de. ntv, 21. April 2006, abgerufen am 1. August 2022.
  20. Leerlauf nach China. In: Die Zeit, Nr. 20/2010, S. 35.
  21. Kurt Schüler: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012. (PDF; 4,8 MB) In: umweltbundesamt.de. Umweltbundesamt, Juni 2015, abgerufen am 1. August 2022.
  22. C. Schlautmann: Unterschiedliche Mehrwertsteuer-Berechnung: Neue Panne beim Dosenpfand. In: handelsblatt.com. Handelsblatt, 1. Juni 2006, abgerufen am 1. August 2022.
  23. Jens Brambusch: Flasche leer. (Memento vom 23. August 2015 im Internet Archive), in: Capital, 7/2015, S. 72 f.
  24. Florian Pronold: Antwort vom 8. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ronja Schmitt, BT-Drs. 18/5536, S. 81–83.
  25. 1 2 Gary Rüsch: 40-Mio.-€-Vorsteuer-Lücke im Pfandsystem? In: Deutsches Steuerrecht, 2015, S. 2414–2418.
  26. Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR). In: nwb.de. NWB Verlag GmbH & Co. KG, 12. Oktober 2007, abgerufen am 1. August 2022 (Abschnitt 185 Abs. 22).
  27. Abschnitt 149 Abs. 8 UStR
  28. BFH, Urteil vom 6. Juni 1973, Az. I R 203/71, Volltext (Bundesfinanzhof Urt. v. 06.06.1973, Az.: I R 203/71) (Memento vom 11. Dezember 2018 im Internet Archive) = BStBl II 1973, 727.
  29. 1 2 BGH, Urteil vom 9. Juli 2007, Az. II ZR 232/05. In: bundesgerichtshof.de. Bundesgerichtshof, 9. Juli 2007, abgerufen am 1. August 2022 (NJW 2007, 2913; Rn. 10 f.).
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  34. 1 2 Fact-Sheet Getränkeverpackungen. (PDF) In: wien.gv.at. Österreichische LandesumweltreferentInnenkonferenz (LURK), 2015, abgerufen am 14. August 2019 (österreichisches Deutsch).
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  51. Sebastian Jan Moser: Pfandsammler. Erkundungen einer urbanen Sozialfigur. Hamburger Edition 2014, ISBN 978-3-86854-276-9.
  52. Philipp Catterfeld und Alban Knecht (Hrsg.): Flaschensammeln. Überleben in der Stadt. UVK 2015, ISBN 978-3-86764-624-6.
  53. Soziologe: „Geld ist beim Pfand sammeln nicht alles“. In: welt.de. Die Welt, 16. Juni 2012, abgerufen am 18. Juni 2012.
  54. Flaschensammler verdient nicht schlecht. In: n-tv.de. ntv, 3. August 2011, abgerufen am 1. August 2022.
  55. Katharina Schwirkus: Flaschensammler haben keine Lobby. Wer sich mit Pfand etwas dazuverdienen möchte, kämpft meist für sich allein und kennt keine Anerkennung. In: nd-aktuell.de. 22. August 2017, abgerufen am 1. August 2022.
  56. Jetzt sammeln andere für Frau Leeb (Memento vom 25. September 2017 im Internet Archive), in: lvz.de, abgerufen am 1. August 2022.
  57. Pfand gehört daneben – Offizielle Website. In: pfand-gehoert-daneben.de. Abgerufen am 1. August 2022.
  58. 1 2 Stefan Strauss: Initiativen in Berlin: Pfand gehört daneben! In: berliner-zeitung.de. Berliner Zeitung, 3. November 2012, abgerufen am 31. März 2014.
  59. Hilfsaktion für Flaschensammler: „Unwürdig, wenn Menschen im Müll graben müssen“. In: focus.de. Focus Online, 22. Februar 2014, abgerufen am 1. August 2022.
  60. Pfandsammeln verboten. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Hinz&Kunzt. Januar 2012, archiviert vom Original am 31. März 2014; abgerufen am 31. März 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

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