Polizeihauptwachtmeister (Abkürzung: PHW) war bis Anfang der 1990er Jahre eine Amtsbezeichnung der bundesdeutschen Länderpolizeien, des Bundesgrenzschutzes sowie, in der DDR, ein Dienstgrad der Deutschen Volkspolizei. In der Bundesrepublik lange Zeit das Spitzenamt der einfachen Beamtenlaufbahn, war Polizeihauptwachtmeister zuletzt das Eingangsamt der mittleren Laufbahn. Entsprechend begannen Polizeianwärter ihre Laufbahn als Polizeihauptwachtmeister-Anwärter. Die Amtsbezeichnung wurde um 1993/1994 abgeschafft. Polizeihauptwachtmeister-Anwärter wurden seinerzeit noch während der laufenden Ausbildung in Polizeimeister-Anwärter umbenannt.

Dienstgradhistorie

Der Dienstgrad Polizeihauptwachtmeister wurde zur Zeit der Weimarer Republik, im Laufe der 1920er Jahre, in fast allen uniformierten Polizeien der deutschen Reichsländer eingeführt, fast zeitgleich mit den Dienstgraden Polizeimeister und Polizeiobermeister. Bis dahin war in der Regel der Polizeioberwachtmeister (Bayern: Stabsoberwachtmeister) der ranghöchste Schutzmann oder Gendarm unterhalb der Ebene der Polizeioffiziere gewesen. Anfangs rangierte er fallweise noch hinter dem Polizeioberwachtmeister, zuletzt aber in allen Reichsländern vor ihm und war mit dem Feldwebel der Reichswehr gleichauf. In der Regel trat ein Polizist erst mit Erlangung des Dienstgrads Polizeihauptwachtmeister in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ein.

In der nationalsozialistischen Ordnungspolizei entsprach der Polizeihauptwachtmeister ab 1941 reichseinheitlich dem Dienstgrad Oberfeldwebel, nachdem die neuen Dienstgrade Revieroberwachtmeister (Schutzpolizei) bzw. Bezirksoberwachtmeister (Gendarmerie) eingeführt worden waren.

In den Länderpolizeien der Bundesrepublik Deutschland wurden die Polizeihauptwachtmeister zunächst wie die höheren Mannschaftsdienstgrade der Bundeswehr entlohnt, im Bundesgrenzschutz (BGS) jedoch wie Bundeswehr-Unteroffiziere. Nach Höherstufungen in der Besoldungsordnung A standen sie in den Länderpolizeien und im BGS zuletzt aber in der Besoldungsgruppe A 6 (analog den Stabsunteroffizieren der Bundeswehr). Mit der bundesweiten Abschaffung des einfachen Dienstes in den Länderpolizeien, 1976, wurde Polizeihauptwachtmeister zum Eingangsamt des mittleren Dienstes. Entsprechend begannen Polizeibewerber jetzt ihre Laufbahn als Polizeihauptwachtmeister-Anwärter. Mit Fortfall des Polizeihauptwachtmeister-Amts, um das Jahr 1993/1994, wandelte sich die Bewerberbezeichnung in Polizeimeister-Anwärter. Teilweise geschah die Umbenennung noch während laufender Ausbildungsjahrgänge.

Bei der 1992 in den Bundesgrenzschutz übernommenen Bahnpolizei entsprach dem Polizeihauptwachtmeister der Bundesbahnsekretär im Bahnpolizeidienst.

In der der Deutschen Volkspolizei der DDR war Hauptwachtmeister der VP der zweitniederste Unterführerrang.

Dienstgrad
niedriger:
Oberwachtmeister der VP

Deutsche Demokratische Republik
Hauptwachtmeister der VP
höher:
Meister der VP

Dienstgradabzeichen

Bis zur Einführung der bundeseinheitlichen sogenannten Oestergaard-Uniform, zwischen 1976 und 1979, erlebte das Dienstgradabzeichen (seit 1976 „Amtsabzeichen“) vielfältige zeit- und länderspezifische Wandlungen. Bis Ende des Zweiten Weltkriegs war der Rang anhand von Schulterstücken abzulesen, diese fallweise aus breiter Metalltresse (bspw. Freistaat Sachsen), Flechtwerk (u. a. Preußen) oder nebeneinander liegenden Plattschnüren (diese im Dritten Reich seit 1936 reichseinheitlich gestaltet). Dazu orts- und zeitabhängig ein oder zwei Rangsterne bzw. Rangrosetten. Sogenannte Geschäftsführende Hauptwachtmeister in geschlossenen Formationen der Ordnungspolizei (z. B. Ausbildungsbataillone, Polizei-Hundertschaften) trugen in ihrer Funktion als Kompaniefeldwebel („Spieß“) seit 1939 über beiden Ärmelaufschlägen je zwei „Kolbenringe“ aus silberfarbener Unteroffizierslitze, ähnlich den Hauptfeldwebeln der Wehrmacht. Die Bestimmung wurde 1940 auf die Hauptwachtmeister-Diensttuer ausgedehnt.

In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland, rückten die Gradabzeichen, in Form von meist zwei bis drei blauen, grünen oder silbernen Schwingen, Winkeln, Balken oder Sternen, häufig auf die Oberärmel, in einigen Kommunal- oder Länderpolizeien aber auf die Kragenspiegel. Mit Einführung der Oestergaard-Uniform kam es zu einer Standardisierung der Rangabzeichen. Den Polizeihauptwachtmeister kennzeichneten nun zwei mittelgrüne Schulterklappen, die jeweils mit einem gewebten hellgrünen, sechsspitzigen Stern versehen waren. Nach Fortfall der Amtsbezeichnung Polizeihauptwachtmeister übernahmen teilweise die Polizeioberwachtmeister bzw. die Polizeimeisteranwärter das Abzeichen; bis dahin hatten die Polizeioberwachtmeister eine hellgrüne Quertresse, statt des Sterns, über dem unteren Ende der Schulterklappe geführt.

Siehe auch

Literatur

  • Dieter Deuster: Deutsche Polizei-Uniformen 1936–1945. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-613-03105-0.
  • Ingo Löhken: Die Polizei-Uniformen in Preußen 1866–1945. Monarchie, Weimarer Republik, Drittes Reich. Podzun-Pallas, Friedberg 1986, ISBN 3-7909-0267-5.
  • Ingo Löhken: Polizei-Uniformen der Süddeutschen Staaten 1872–1932. Baden, Bayern, Hessen, Württemberg, Reichslande. Podzun-Pallas, Friedberg/H. 1988, ISBN 3-7909-0328-0.

Einzelnachweise

  1. Stephan Böhmer: Die Passion des Polizisten Böhmer. Hintergründe und Wahrheiten. Books on Demand 2013, ISBN 978-3-8423-8062-2, S. 262
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