Das abgegangene Schloss Hof befand sich in dem gleichnamigen Ortsteil der Oberpfälzer Gemeinde Cham im Landkreis Cham von Bayern (Hof 50). Die Anlage wird als Bodendenkmal unter der Aktennummer D-3-6742-0133 im Bayernatlas als „archäologische Befunde im Bereich des ehem. Schlosses von Hof, zuvor mittelalterliche Burg“ geführt. Die Schlossreste sind unter der Aktennummer D-3-72-116-96 als denkmalgeschütztes Baudenkmal von Hof verzeichnet.
Geschichte
Zwar taucht 1419 ein Wigoleis vom Hof in der Landtafel auf, doch es ist unsicher, ob sich dieser auf dieses Anwesen bezieht. Erst mit dem ausgehenden 15. Jahrhundert liegen sichere Nachrichten vor. Nach den Lehensreversen ist Hof ein kurpfälzisches Lehen. Die Präckendorfer sind zu dieser Zeit mit dem Burglehen betraut. 1548 stellt Christoph Püdensdorfer dem Kurfürsten Friedrich einen Revers für das von den Präckendorfern gekaufte Lehen aus, allerdings sind die Püdensdorfer bereits 1543 hier als Inhaber eingetragen.
1676 belehnt Kurfürst Ferdinand Maria den Landshuter Regierungsrat Korbinian Wolfgang Gerbel mit dem Lehen Hof, wobei betont wird, dass Hof zu Cham lehenbar ist. Zudem wandelt der Kurfürst das bisherige Mannlehen in ein Mann- und Weiberritterlehen um. Laut dem Lehensbrief von 1715 wird den Erben des Gerbel gestattet, das Lehen Hof an Johann Franz Sinzl zu veräußern. Allerdings kann erst 1727 das Lehen an den Sinzl übertragen werden. Am 20. März 1827 bekommen die drei Brüder von König Ludwig die „Belehnungsurkunde für den königlichen Vasallen Andreas von Moro“ für die Hofmark Hof. Franz Andreas von Moro, Gutsbesitzer zu Kager und als „Lehensträger“ die übrigen Geschwister Ignaz von Moro, „Damenstiftsbeamter zu Sct.Veit“ München und Johann Peter Joseph von Moro, königlich bayerischer Hauptmann. Ignatz und Andreas von Moro wurden in Hof geboren und in Cham getauft. Ihre Mutter war Sabrina Sinzl, die mit dem Vater der Gebrüder von Moro, Heinrich von Moro – 'Edler aus Venedig' und bayerischer Hauptmann, verheiratet war. Andreas von Moro stirbt am 25. November 1829; dadurch waren nur noch seine beiden Brüder Ignatz von Moro und Peter von Moro Lehensnehmer. Nur diesen beiden wurde 1830 gestattet ein Patrimonialgericht II. Klasse einzurichten, nachdem dieses für seinen nichtadeligen Vorgänger, Adalbert Sinzl, nicht gestattet war. Ignatz von Moro stirbt am 28. Februar 1847. Peter von Moro hatte sich 1841 ein Anwesen in Cham gekauft. Lehen und Gerichtsbarkeit wurden in Bayern am 4. und 13. Juni 1848 beendet und abgelöst. „Als auf dem Heimfalle bestehend zu betrachten sind jene Lehen, welche nur noch auf vier Augen stehen, wenn Besitzer und beziehungsweise Anwärter das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben.“ So erfolgte dann 1850 die „Grundrentenüberweisung des Johannes Nepomuk von Moro, Sohn des Ignatz von Moro, zu Hof an die Ablösekasse des Staates.“
Schloss Hof einst und jetzt
Nach dem Stich von Michael Wening war Hof ein zweigeschossiges, auf einem Hügel liegendes Bauwerk mit einem Satteldach. An der Nordseite war ein Vorbau angebracht. Südlich ist ein vermutlich ebenfalls zweigeschossiger Turm zu erkennen, der mit einem Verbindungsbau mit dem Herrenhaus verbunden ist. Das Schloss weist keine besondere Wehrhaftigkeit auf und ist nur teilweise von einem Holz- bzw. Palisadenzaun umringt.
Erhalten blieben die denkmalgeschützten Kellergewölbe des ehemaligen Schlossbaus. Diese Segmentbogentonnen sind aus Granitbruchsteinen gefertigt und verputzt. Schalbrettabdrücke sind noch erhalten. Diese Teile stammen aus dem 14. bis 15. Jahrhundert.
Literatur
- Max Piendl: Das Landgericht Cham (S. 55). (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern Heft 8). Kommission für bayerische Geschichte, Verlag Michael Laßleben, München 1955.
Weblinks
- Eintrag zu verschwundenes Schloss Hof in der privaten Datenbank Alle Burgen.
Einzelnachweise
- ↑ Staatsarchiv Landshut, Regierung Unterdonaukreis (K.d.I.) A 12364_6-8
- ↑ 1. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Adelsmatrikel Adelige M 41, 2. BayHStA, OP 80411, 3. Wikipedia 'Moro (Adelsfamilie)'
- ↑ Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern 1848, S. 41, S.49ff, S. 97ff, bes.: S.122ff: „Abschied von der Stände-Versammlung des Königreiches Bayern“, § 11 Die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit (ab 1.10.1848 an den Staat, Entschädigung gemäß Gesetz vom 28.12.1831, dann Aufhebung, Fixierung und Ablösung der Grundlasten betr. zum 01.01.1849;§ 12 „Die Ablösung des Lehensverbandes betr.“;
- ↑ A.) StAAm, Regierung, Kammer der Finanzen 4756; Ignatz übergab an Nepomuk, Zweibrücken, wobei die beiden in München verheirateten Schwestern amtlich mit einbezogen wurden. Nepomuk wird 1840 prov. Zollamtsverwalter, RegBlKB 1840, S. 136. 1863 wird er aus „administrativer Erwägung für immer“ in den Ruhestand versetzt, Königl. Bay. Kreisamtsblatt Pfalz 23. Dezember 1863, S.1635. B.) Königlich bayerisches Intelligenzblatt für die Oberpfalz und von Regensburg. 1850, S. 1765f: Gerichtliche und polizeiliche Bekanntmachung, 8. August 1850: Ablösung der ‚Moro’schen Relikten von Hof‘,
Koordinaten: 49° 12′ 7,3″ N, 12° 41′ 43,2″ O