In Saudi-Arabien war das Verschleiern von Frauen in der Öffentlichkeit Pflicht. Dies geschah in der Regel mit einer Abaya oder einem Hidschab. Erst im März 2018 verkündete der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman, dass Frauen künftig nicht zum Tragen einer Abaya in der Öffentlichkeit in Saudi-Arabien verpflichtet seien. Die Pflicht zu einer Verschleierung in Saudi-Arabien solle entfallen und den Frauen solle eine dezente und respektvolle Kleidung freigestellt sein.

Obwohl Frauen in der Öffentlichkeit ihre Reize nur sehr beschränkt zeigen dürfen, geben sie im Königreich laut einem Bericht der Financial Times fast 1,9 Mrd. Euro für Kosmetikartikel aus. Pro Kopf liege der Verbrauch damit nicht nur im Nahen Osten, sondern auch weltweit an vorderer Stelle.

Vorgaben

In der Grundordnung des Königreiches Saudi-Arabien ist der Schleier nicht explizit erwähnt; dass Frauen ihn in der Öffentlichkeit trotzdem tragen müssen, ergibt sich aus den Artikeln 1, 23 und 45. Der Schleier soll grundsätzlich den Körper bedecken, seine Intensität und Art unterscheidet sich sehr stark lokal in den entsprechenden Gebieten des Landes. Ausgenommen hiervon sind Mädchen vor dem Erreichen der Pubertät.

Auch nicht-muslimische Ausländerinnen müssen ihre Figur mit einem weiten, untaillierten Kleid oder einem Umhang (Abaya) verhüllen und dabei auch Arme und Beine bedecken. Im Norden des Landes und insbesondere in der Hafenstadt Dschidda wird diese Art auch von Frauen muslimischen Glaubens angewandt. Anders als im Iran, in dem die Verschleierung des weiblichen Haars keiner Doktrin folgt und ein freizügiges Tragen des Kopftuches sehr verbreitet ist, folgt die saudische Tradition einem pragmatischeren Verhüllen der Weiblichkeit. Diese erlaubt es, das Haar teilweise unbedeckt zu lassen. Die Abaya ist aber gesetzlich vorgeschrieben, ein Kopftuch oder Hidschab üblich, aber nicht vorgeschrieben. In den Zentralprovinzen (Riad und Buraida) sieht man auch viele Frauen, die sich mit einem Niqab verschleiern, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Strafen bei Verstoß

Für Männer, die Fotos von unverschleierten Frauen herumzeigen, drohen bei Anzeigen durch die Abgebildeten empfindliche Strafen. Hierzu zählen Haftstrafen und Peitschenhiebe.

Frauen haben grundsätzlich die Mindestanforderung der Verschleierung zu erfüllen. Eine Strafe ist bei Nichtachtung rechtlich nicht festgelegt, aber ins Ermessen des Richters gelegt. Zumeist muss mit einer „Aufforderung“ durch die Polizei gerechnet werden, drastischer wird es, wenn es zu einer Aufforderung durch die Mutawwa kommt. Auch Letzteren muss nicht zwingend gehorcht werden. Medien berichten immer wieder von Belästigungen durch Beamte der Mutawwa. Belästigungen dürfen bei der Polizei angezeigt werden. Strafanzeigen sind selten und beschränken sich zumeist auf Buraida und Asir, besonders strenggläubige Gebiete. Insbesondere in der Hafenstadt Dschidda verfolge die Polizei keine Sittenverstöße und achtet nicht auf das Einhalten der Kleidervorschriften bei Frauen, was ein Angriffspunkt von Kritikern der Polizei in konservativen Kreisen ist.

Kontroversen

Am 11. März 2002 verbrannten in Mekka fünfzehn Mädchen, die versucht hatten, aus einer brennenden Schule zu entkommen. Sie wurden von Mitgliedern der saudi-arabischen Religionspolizei durch Prügel am Verlassen des brennenden Gebäudes gehindert, weil die Mädchen nicht den in Saudi-Arabien für Frauen vorgeschriebenen schwarzen Ganzkörper-Schleier trugen, als sie aus dem brennenden Gebäude zu entkommen versuchten. Die Feuerwehrmänner hätten somit das Haar der Frauen sehen können, was die Religionspolizei, aus Gründen des in Saudi-Arabien gelebten fundamentalistischen wahhabitischen Islams unbedingt, mit allen Mitteln und selbst unter Inkaufnahme des Todes der Frauen zu verhindern suchte. Aufgrund dieses Vorkommnisses wurde nach einem längeren Diskussionsprozess acht Jahre nach dem Vorfall, im Mai 2010, vom Erziehungsministerium erlaubt, dass auch nicht vollständig korrekt gekleidete Frauen von der Feuerwehr gerettet werden dürfen.

Model Khulood

Im Juli 2017 wurde unter dem Pseudonym „Model Khulood“ im Internet ein Videoclip einer Frau veröffentlicht, die mit offenem Haar und mit Minirock und Top bekleidet durch Uschaiqir läuft und damit massiv gegen die Bekleidungsvorschriften verstößt. Die saudischen Behörden nahmen am 18. Juli 2017 wegen des Tragens freizügiger Kleidung und Informationsverbrechens vorübergehend eine Frau fest, die einräumte, die abgebildete Person zu sein; allerdings sei das Video ohne ihr Einverständnis verbreitet worden. Der Fall erregte weltweites Aufsehen. Das Verfahren gegen die Frau wurde laut Mitteilung arabischer Medien vom 21. Juli 2017 eingestellt. Das Video und die Wahl des Drehortes im Kernland des Wahhabismus wurden als bewusster Protest gegen die in Saudi-Arabien gültigen Bekleidungsvorschriften wahrgenommen und führten zu kontroversen Diskussionen in den dort weit verbreiteten sozialen Medien.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Susanne Koelbl, DER SPIEGEL: Saudi-Arabien und die Abaya: "Trägst du jetzt Vorhang?" Abgerufen am 8. März 2021.
  2. Kleidervorschriften in Saudi-Arabien – Das Ende einer Tradition? Abgerufen am 7. März 2021 (deutsch).
  3. Independent: Saudi women should be able to choose whether to wear head cover or black abaya in public, says Crown Prince
  4. Reuters: Saudi women should have choice whether to wear abaya robe: crown prince
  5. ftd.de:Schönheitsboom unterm Schleier (Memento vom 30. Juli 2010 im Internet Archive)
  6. The Basic Law of Saudi-Arabia
    Article 1:
    The Kingdom of Saudi Arabia is a sovereign Arab Islamic State. Its religion is Islam. Its constitution is Almighty God's Book, The Holy Quran, and the Sunna(Tradition) of the Prophet. Arabic is the language of the Kingdom. The City of Riyadh is the capital.
    Deutsch: „Das Königreich Saudi-Arabien ist ein souveräner arabisch-islamischer Staat. Seine Religion ist der Islam. Seine Verfassung ist die des Buches des Allmächtigen Gottes, der Heilige Koran und die Sunna (Tradition) des Gesandten. Arabisch ist die Sprache des Königreichs. Die Hauptstadt ist Riad.“
    Article 23:
    The State shall protect the Islamic Creed, apply the Sharia, encourage good and discourage evil, and undertake its duty regarding the Propagation of Islam (Islamic Dawa).
    Deutsch: „Der Staat schützt den islamischen Glauben, wendet die Schari'a an, gebietet, was recht ist und verbietet, was verwerflich ist. Er erfüllt die Pflicht, (die Menschen) zum Islam einzuladen (Da'wa).“
    Article 45:
    The Holy Quran and the Sunna (Tradition) of God's Messenger shall be the source for fetwas(religious advisory rulings). The Law shall specify hierarchical organization for the composition of the Council of the Senior Ulema, the Research Administration and the Office of the Mufti, together with their functions.
    Deutsch: „Der Heilige Koran und die Sunna (Tradition) des Gesandten Gottes sind die Quelle für Fatwas (religiös verbindliche Anweisungen). Das Gesetz bestimmt die hierarchisch organisierte Zusammensetzung des Rates der Ulema, der Forschungsverwaltung und des Mufti-Amtes sowie deren Funktionen.“
  7. islam-qa.com:أرجو أن تزودني بآيات وأحاديث تتعلق بأهمية الحجاب للمسلمات .
  8. - Eine Gesellschaft im Aufbruch. In: Deutschlandfunk Kultur. (dradio.de [abgerufen am 31. Juli 2017]).
  9. Tourismus: Saudi-Arabien – Reise durch ein verschlossenes Land – WELT. Abgerufen am 31. Juli 2017.
  10. Innenpolitik. Abgerufen am 31. Juli 2017.
  11. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H.: Mufti: Fingerabdrücke statt Ausweisfotos für Studentinnen. In: derStandard.at. (derstandard.at [abgerufen am 31. Juli 2017]).
  12. 1160 Peitschenhiebe für ein Foto (Memento vom 17. Dezember 2014 im Internet Archive) stern.de, 13. Dezember 2007.
  13. Frau blamiert Religionspolizei mit YouTube-Video welt.de, 29. Mai 2012.
  14. Saudi to curb powers of religious police AFP/The Express Tribune, 3. Oktober 2012.
  15. Florian Rötzer: Die Macht der saudischen Religionspolizei soll begrenzt werden | Telepolis. Abgerufen am 31. Juli 2017.
  16. Tourismus: Saudi-Arabien – Reise durch ein verschlossenes Land – WELT. Abgerufen am 31. Juli 2017.
  17. Erik Möller: Die toten Mädchen von Mekka. In: heise.de. 25. März 2002, abgerufen am 26. Februar 2015.
  18. Ministeriumsentscheid: Saudis erlauben Feuerwehr, Mädchen zu retten. In: Spiegel Online. 17. Mai 2010, abgerufen am 26. Februar 2015.
  19. Video auf YouTube
  20. Josh Robbins: Watch new video of Saudi Arabian miniskirt model Khulood singing and having fun. In: International Business Times. 19. Juli 2017, abgerufen am 23. Juli 2017 (englisch).
  21. Frau nach Minirock-Video festgenommen. In: FAZ. 19. Juli 2017, abgerufen am 27. Juli 2017.
  22. Eleanor Rose: Model arrested in Saudi Arabia for wearing a skirt in public in viral clip. In: Evening Standard. 19. Juli 2017, abgerufen am 27. Juli 2017 (englisch).
  23. Saudi police release Snapchat 'model in skirt' without charge. In: ArabianBusiness.com. Abgerufen am 23. Juli 2017 (englisch).
  24. Matthew Weaver, Mona Mahmood: Saudi police question woman accused of wearing 'indecent' clothing. In: The Guardian. 18. Juli 2017, abgerufen am 18. Mai 2018 (englisch).
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