Hidschāb, Hidschab oder Hijab (arabisch حجاب, DMG ḥiǧāb) ist ein arabischer Begriff, der verschiedene Bedeutungen („Hülle, Vorhang, Schleier, Kopftuch, Schirm“) umfasst und unterschiedliche Formen der Abtrennung der Frau, speziell in Gestalt der Verschleierung oder der Bedeckung des Kopfes, bezeichnet. Die Absonderung der Frau ist nach weit verbreiteter Ansicht ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschafts- und Normenordnung des Islam.

Formen des Hidschāb

Die wohl bekannteste Variante ist die Verhüllung und Abschirmung der Frau durch ein Kopftuch. Deshalb wird unter Hidschāb häufig ein meist speziell geschneidertes, kapuzenartiges Kopftuch verstanden, das geeignet ist, Haare, Hals, Schulter- und Brustbereich mehr oder weniger ganz zu bedecken, aber das Gesicht frei zu lassen, in der Regel in Kombination mit einem lose fallenden Kleid (Abaya).

Eine im deutschen Sprachbereich in der Öffentlichkeit seltener anzutreffende Version ist der Chimar, ein Kleidungsstück, das, besonders als Gebetskleidung apostrophiert, Kapuze und Mantel kombiniert, Kopf, Hals und Oberkörper, oder sogar die Beine bis zu den Unterschenkeln mit lose fallendem Stoff bedeckt, aber auch das Gesicht frei lässt; darunter wird ein langer Rock oder die Pluderhose Sirwal getragen. Das in Iran getragene Maghnae ist eine bis zur Brust reichende Kopfbedeckung für Frauen.

Unter den Begriff Hidschāb im weiten Sinne fallen auch Schleier, die Körper und Gesicht mehr oder weniger ganz bedecken, wie z. B. der Niqab oder die Burka. Diese und weitere Formen sind im Abschnitt „siehe auch“ zu finden.

Zu den über die Bekleidung hinausgehenden Maßnahmen, die der islamische Hidschāb üblicherweise einschließt, gehören:

  • die Zugänglichkeit der Frau nur für diejenigen Männer, die in einem die Heirat ausschließenden Verwandtschaftsverhältnis (Mahram-Verhältnis) zu ihr stehen,
  • die Verhüllung der Frau vor allen Männern, die nicht in einem Mahram-Verhältnis zu ihr stehen,
  • der Rückzug der Frau in das Frauengemach im Haus bei Besuch von Männern, die zu diesem Kreis zählen,
  • die Verhüllung der Frau beim Ausgang auf der Straße und in der Öffentlichkeit.

In Indien und Pakistan werden diese Vorschriften auch mit dem persischen Wort Parda bezeichnet, das die gleiche allgemeinsprachliche Bedeutung hat wie das arabische Wort hidschāb („Vorhang“, „Schleier“).

Die Nichteinhaltung der Hidschāb-Vorschriften und das Aufdecken des Schleiers werden auf Arabisch Sufūr (سفور) genannt.

Hidschāb im Koran

Das Wort Hidschāb kommt im Koran an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Bedeutungen vor. In Sure 7:46 bezeichnet es die Trennwand zwischen den Insassen der Hölle und den Bewohnern des Paradieses, in Sure 17:45 und 41:5 die Trennwand zwischen Mohammed und den Ungläubigen, in Sure 42:51 die Trennwand zwischen Gott und Mensch beim Prozess der Offenbarung. In Zusammenhang mit Frauen wird das Wort in Sure 19:17 und 33:53 erwähnt. Als Grundlage für das islamische Gebot der Verhüllung und Abschirmung der Frau dient der Koranvers Sure 33:53, der auch Hidschāb-Vers (آية الحجاب / āyat al-ḥiǧāb) genannt wird. Darin heißt es:

„Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten (w. sie) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein (w. Das ist reiner für euer und ihr Herz).“

33:53 nach R. Paret

Die zentrale Passage des Korans, aus welcher die Verschleierung der Frau durch ein Kopftuch als religiöse Pflicht abgeleitet wird, findet sich in Sure 24:31. Darin heißt es:

„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“

24:31 nach R. Paret

Die Einführung des Hidschāb für die Frauen des Propheten

Im Hidschāb-Vers werden die Gläubigen aufgefordert, wenn sie die Prophetengattinnen um etwas bitten, dies hinter einer Abschirmung (ḥiǧāb) zu tun. Die islamische Überlieferung kennt verschiedene Offenbarungsanlässe für die Einführung dieser Vorschrift. Eine sehr bekannte Tradition, die auf Anas ibn Mālik zurückgeführt wird, besagt, dass der Vers anlässlich der Ereignisse bei der Hochzeit Mohammeds mit Zainab bint Dschahsch, die im März 627 stattfand, herabgesandt wurde. Der Prophet fühlte sich bei diesem Anlass durch Hochzeitsgäste belästigt, die offenbar ohne Erlaubnis sein Haus betreten und mit seinen Frauen Kontakt aufgenommen hatten. Als Folge dieses Vorfalls sei das Hidschāb-Gebot von Sure 33:53 erlassen worden.

Das Hidschāb-Gebot galt allerdings nur für Mohammeds freie Frauen. Im Zusammenhang mit der Eheschließung mit Safīya bint Huyaiy wird berichtet, dass Mohammed ihr zum Zeichen ihrer Freilassung den Hidschāb auferlegte.

Nach einem Hadith, der auf ʿĀ'ischa bint Abī Bakr zurückgeführt wird, musste Mohammeds Ehefrau Sauda nach der Auferlegung des Hidschāb einmal ins Freie hinausgehen, um ihre Notdurft zu verrichten. Da sie sehr korpulent war, so heißt es in dem Hadith, erkannte ʿUmar ibn al-Chattāb sie und ermahnte sie, weil sie sich nicht verborgen hatte. Sie kehrte daraufhin zum Propheten zurück und berichtete ihm von dem Vorfall. Er gab daraufhin seinen Ehefrauen die Erlaubnis, zur Verrichtung der Notdurft ins Freie hinauszugehen. Sofern dieser Bericht eine tatsächliche Begebenheit widerspiegelt, ist er ein Indiz dafür, dass der Hidschāb die Verhüllung des Gesichts einschloss.

Ausweitung des Hidschāb-Gebots auf andere Frauen

Zwar bezieht sich der Hidschāb-Vers nur auf die Frauen des Propheten, doch wurde er mit anderen sinnverwandten Koranversen (Sure 33:59 und Sure 24:31) zusammengelesen, die auf die Frauen der Muslime im Allgemeinen bezogen sind, und daraus abgeleitet, dass das Hidschāb-Gebot ebenfalls für alle muslimischen Frauen gilt. Der wahhabitische Gelehrte Abd al-Aziz ibn Baz, der von 1992 bis 1999 Großmufti Saudi-Arabiens war, meinte, aus diesem Vers das Verhüllungsgebot der Frau sogar direkt ableiten zu können. In seinem Traktat „Der Schmuck und die Gefahr der Teilhabe der Frau am Arbeitsplatz des Mannes“ (at-Tabarruǧ wa-ḫaṭar mušārakat al-marʾa li-r-raǧul fī maidān ʿamali-hī) schrieb er über den Hidschāb-Vers:

„Dieser edle Vers ist ein klarer Texthinweis auf die Pflicht der Abschirmung (taḥaǧǧub) der Frauen von den Männern und die Verhüllung vor ihnen. Denn Gott – erhaben ist er – hat in diesem Vers deutlich gemacht, dass die Abschirmung reiner für die Herzen der Männer und Frauen ist und dem unzüchtigen Verhalten und den Dingen, die es herbeiführen, ferner steht. Gott hat darauf hingewiesen, dass die Entschleierung (sufūr) und Nicht-Abschirmung Schlechtigkeit (ḫubṯ) und Unreinheit (naǧāsa) ist, während die Abschirmung Reinheit (tahāra) und Wohlergehen (salāma) ist.“

Verschiedene islamische Gemeinschaften legen den Hidschāb unterschiedlich aus, so verzichten Aleviten komplett auf ihn, da sie aus den entsprechenden, im Koran angeführten Stellen keine Pflicht für den Hidschāb ableiten. Mehrere arabische Frauenrechtlerinnen, so zum Beispiel Nazīra Zain ad-Dīn, kämpften in den 1920er Jahren gegen das Hidschāb-Gebot. Der islamische Gelehrte und ehemalige ägyptische Religionsminister Mahmoud Zakzouk, der auch Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten war, kann ebenfalls keinen Zwang für den Hidschāb im Islam erkennen.

Regeln für Hidschāb-Kleidung

Im Koran finden sich keinerlei Regeln, wie ein Kleidungsstück auszusehen hat, das dem Verhüllungsgebot entspricht. Rechtsgelehrte des Islam haben Regeln aufgestellt, welche Körperteile (vgl. ʿAura) der muslimischen Frau in Gegenwart von Nicht-Mahram-Männern bedeckt sein müssen. Dabei wurden Koran und Hadithe herangezogen.

Nach Ansicht des Salafī-Gelehrten Muhammad Nāsir ad-Dīn al-Albānī muss der Hidschāb folgende Anforderungen (šurūṭ) erfüllen:

  • Er muss den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken.
  • Er darf selbst kein Schmuck (zīna) sein.
  • Er muss blickdicht (ṣafīq) sein und darf nichts durchschimmern lassen.
  • Er muss wallend (faḍfāḍ) sein und darf nicht eng anliegen.
  • Er darf nicht parfümiert sein.
  • Er darf nicht der Kleidung des Mannes ähneln.
  • Er darf nicht der Kleidung ungläubiger Frauen ähneln.
  • Es darf keine Kleidung sein, mit der man nach Berühmtheit strebt.

Die Vorschrift, dass die Hidschāb-Kleidung wallend sein müsse, leitete al-Albānī aus einem Hadith ab, demzufolge Mohammed nicht damit einverstanden war, dass die Frau von Usāma ibn Zaid ein ihr geschenktes feines Kleid aus Ägypten ohne festes Untergewand (ġilāla) trug, weil er fürchtete, dass so ihre Konturen (ḥaǧm ʿiẓāmi-hā) sichtbar seien. Usāmas Ehefrau durfte nach diesem Hadith das ägyptische Gewand (al-qibṭīya) nur noch dann tragen, wenn sie das feste Untergewand darunter anhatte.

Bei der Hidschāb-Kleidung gibt es große regionale Unterschiede. In der Türkei ist eine Form der Hidschāb-Kleidung der Çarşaf, in Iran und bei den irakischen Schiiten der Tschador. In arabischen Ländern wird der Dschilbab mit einem Niqab genannten Gesichtsschleier kombiniert. In Pakistan und Afghanistan wird die Burka getragen. Im modernen internationalen Sprachgebrauch wird mit Hidschāb insbesondere ein Kopftuch bezeichnet, das die Haare, den Hals und die Brust der Frau bedeckt.

Moderne Mode

Die Moderne und sich wandelnde Rollenverständnisse bewirken auch beim Hidschāb Weiterentwicklungen. So entwickelte die Designerin Cindy van den Bremen (Jahrgang 1972) in den Niederlanden, wo muslimische Mädchen beim Schulsport aus Sicherheitsgründen keine Kopftücher tragen durften mit der Folge, dass sie die Schule schwänzten oder vom Sportunterricht ausgeschlossen wurden, für ihre Abschlussarbeit an der Design Akademie in Eindhoven als Idee im Jahre 2001 den „Sport-Hidschab“. Die damals 29-Jährige zog dafür extra einen Imam zu Rate, damit die von ihr „Capsters“ genannten Modelle auch den islamischen Kleidungsvorschriften entsprächen. Inzwischen verkauft sie die Modelle „Aerobics“, „Outdoor“, „Skate“ und „Tennis“.

In Australien entwarf die libanesisch-australische Designerin Aheda Zanetti den Schwimmanzug Burkini, als das australische Rettungsschwimmwesen auch für Muslime und insbesondere Musliminnen geöffnet wurde.

Der Sportartikelhersteller Nike produzierte 2006, in Zusammenarbeit mit der UNHCR, für muslimische Frauen in somalischen Flüchtlingslagern in Kenia Volleyball-Trikots (Projekt Together for Girls). Die Trikots bestanden aus einer Kopfbedeckung, einem langärmligen Hemd und einer weiten knöchellangen Hose. Die Goldmedaillengewinnerin der Asienspiele 2006 im 200-Meter-Lauf Ruqaya al-Ghasara aus Bahrain trug bei ihrem Sieg einen Ganzkörperanzug sowie einen Hidschāb mit dem Nike-Logo.

Schwimm- und Sportbekleidung, die islamischen Vorschriften genügt, wird weltweit produziert und vertrieben, so z. B. in der Türkei durch das Istanbuler Unternehmen Haşema. In Ägypten kamen ab 2000 ein sharia swimsuit und swimming hijab auf den Markt.

Hidschābs werden zur Stabilisierung beim Tragen häufig mit Tuchhaltern, sogenannten Hidschāb Pins, fixiert. Die Fixierung von Tüchern durch diese Pins geschieht traditionell mit Nadeln. Dies können einfache Steck- und Sicherheitsnadeln bis hin zu größeren Broschen sein. Neuerdings werden als Tuchhalter aber auch Pins mit Magneten verwendet.

Gründe für das Tragen eines Hidschābs

Neben staatlichen Zwängen wie in Iran, wo das Tragen eines Kopftuchs im Gesetz verankert ist, spielen auch religiöse und traditionelle Gründe eine tragende Rolle bei der Entscheidung ein Kopftuch zu tragen.

Religiöse Gründe

Eine nicht repräsentative Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung fand 2006 heraus, dass 97 % der in ausgewählten Moscheegemeinden befragten 315 türkischstämmigen, einen Hidschāb tragenden Frauen es für eine religiöse Pflicht hielten, dass Musliminnen ein Kopftuch tragen. Bei 40 % der Befragten übte die Mutter Einfluss auf die individuelle Entscheidung aus, bei 26 % der Vater, bei 10 % der Ehemann und bei 4 % ein Bruder.

Hidschāb als Zwang

Im Iran ist ein Hidschāb für Frauen aufgrund staatlicher Gesetze verpflichtend. Bei Nichtbeachtung der Vorschrift drohen empfindliche Strafen (u. a. Züchtigungen). In vielen muslimischen Staaten besteht für Musliminnen praktisch die Verpflichtung zum Hidschāb, etwa im Jemen, in Oman und den anderen kleinen Golfstaaten und, seit der Machtübernahme durch die Hamas 2007, auch im Gaza-Streifen, wo Frauen ohne Kopftuch bedroht werden, wobei von Hamas-Vertretern in der Vergangenheit bestritten wurde, dass es eine Vorschrift gebe, die das Tragen eines Kopftuchs vorschreibt. In Afghanistan müssen Frauen seit 2022 auch ihr Gesicht verschleiern (siehe Burka). Im Irak wurden Frauen, die kein Kopftuch trugen oder sonst „unislamisch“ gekleidet waren, Opfer von Gewalttaten bis hin zu Mord. Auch Angehörige anderer Glaubensrichtungen, etwa Christinnen, wurden (Stand 2007) zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen. Im Juli 2023 wurde im Iran ein Gesetz im Parlament diskutiert, was in Extremfällen Haftstrafen bis zu 15 Jahren vorsieht.

Begründet wird der Zwang zum Hidschāb mit dem koranischen Grundsatz, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Nach klassischem islamischem Recht (Scharia) seien Zwangsmittel dazu nicht nur erlaubt, sondern Pflicht. Im Oktober 2013 hat der iranische Präsident Hassan Ruhani der Polizei die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Kleidungsvorschriften genommen. Ein Ausschuss sollte daraufhin klären, wie die Kontrolle der Kleidungsvorschriften künftig gehandhabt werden soll.

Im März 2018 verkündete der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman, dass künftig Frauen nicht zum Tragen einer Abaya oder eines Hidschāb in der Öffentlichkeit verpflichtet seien. Die Pflicht zu einer Verschleierung in Saudi-Arabien solle entfallen und den Frauen solle eine dezente und respektvolle Kleidung freigestellt sein.

Siehe auch

Literatur

  • Fabienne Brion (Hrsg.): Féminité, minorité, islamité: questions à propos du hijâb. Louvain-la-Neuve 2004.
  • Indre Monjezi Brown: Muslimische Frauen und das Kopftuch: Hijab und Islamischer Feminismus In: Sabine Berghahn, Petra Rostock (Hrsg.): Der Stoff, aus dem Konflikte sind: Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Transcript-Verlag, Bielefeld, 2009, S. 437–463.
  • Michelle D. Byng: Sexism, racism and African American Muslim women: what does wearing hijab mean to them? In: Roadney Coates (Hrsg.): Race and ethnicity: across time, space and discipline. Leiden 2004, S. 351–364.
  • J. Chelhod: Ḥid̲j̲āb. In: The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Band 3, S. 359–361.
  • Khalil Darwish und Karlhans Liebl: Die „neue“ Verschleierung der arabischen Frau: eine Untersuchung zu den Gründen für die Renaissance des „el-Hijab“ in Jordanien. Pfaffenweiler 1991.
  • Umar Abdullahi Daura: The obligation of hijab on Muslim women. Maiduguri 1997.
  • Tatjana Hörnle: Hijab, Niqab, Burka – die Probleme mit sittsamer Bekleidung. In: Leviathan. Band 45, Nr. 1, 2017, S. 8–20.
  • Claudia Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. Ergon, Würzburg 1993, ISBN 3-928034-21-9, S. 162–175 und 190–200.
  • Kathleen Moore: The „Hijab“ and Religious Liberty: Anti-Discrimination Law and Muslim Women in the United States. In: Yvonne Yazbeck Haddad, John L. Esposito (Hrsg.): Muslims on the Americanization Path? Oxford University Press, Oxford 2000, S. 105–128.
  • S. A. Olagoke: Islam and concept of hijab. Ibadan ca. 2004.
  • Esmail Shakeri: Muslim Women in Canada: Their Role and Status as Revealed in the Hijab Controversy, in: Yvonne Yazbeck Haddad und John L. Esposito (eds.): Muslims on the Americanization Path? Oxford University Press, Oxford 2000, S. 129–144.
  • Faegheh Shirazi: The veil unveiled: the hijab in modern culture. University Press of Florida, Gainesville 2001.
  • Samira Tabti: Hijab-Styles: Körperästhetische Figurationen sozialer Sichtbarkeit im Web 2.0. Einblick: Bildmedien im Web 2.0, in: K. Hahn, M. Stempfhuber (Hrsg.): Präsenzen 2.0, Medienkulturen im digitalen Zeitalter. Springer, Wiesbaden 2015, S. 43–56.
Commons: Hidschab – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Hidschab – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

  1. Duden: Hidschab.
  2. Vgl. auch Angela Verena Steger: Kleidung und Recht oder: Kämpfe um Kopftuch, Turban und andere Kleidungsstücke. Rechtswissenschaftliche Dissertation, Wien 2008, unter anderem S. 74 („Hidschab“: „Körperbedeckung, welche aus einem Kopftuch und einem weiten, knöchellangen Mantel besteht“). PDF: Online.
  3. Natalie Amiri: Zwischen den Welten. Von Macht und Ohnmacht im Iran. Aufbau, Berlin 2021, ISBN 978-3-351-03880-9; Taschenbuchausgabe ebenda 2022, ISBN 978-3-7466-4030-3, S. 65.
  4. Vgl. Knieps 173.
  5. Vgl. dazu Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. 193, S. 365.
  6. Vgl. Knieps: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. 1993, S. 183f.
  7. Vgl. V. Vacca und Ruth Roded: Artikel „Ṣafiyya“ in The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Bd. VIII, S. 817b.
  8. Vgl. Sahīh al-Buchārī, Kitāb Tafsīr al-Qurʾān, Bāb Sūrat al-Aḥzāb Nr. 4517. Online-Version (Memento des Originals vom 14. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  9. Vgl. Hartmut Bobzin: Der Koran. Eine Einführung. 5. Aufl. 2004, S. 80.
  10. Vgl. ʿAbd al-ʿAzīz ibn Bāz: at-Tabarruǧ wa-ḫaṭar mušārakat al-marʾa li-r-raǧul fī maidān ʿamali-hī. Riyad 1423h (=2002 u.Z.), S. 4.
  11. Vgl. Muḥammad Nāṣir ad-Dīn al-Albānī: Ḥiǧāb al-Marʾa al-muslima fī l-kitāb wa-s-sunna. 4. Aufl. Manšūrāt al-Maktab al-islāmī, Beirut, 1398h (1974 n. Chr.), S. 15.
  12. Vgl. al-Albānī: Ḥiǧāb al-Marʾa al-muslima. 1974, S. 60.
  13. Stolz und Vorurteil. Design-Kopftücher. (Memento vom 8. April 2008 im Internet Archive), UNICUM, Februar 2004
    Kappe statt Kopftuch. Was trägt eine moderne Muslimin beim Sport? (Memento vom 28. August 2008 im Internet Archive), Weltwoche, 47/2001
  14. Capsters; Cindy van den Bremen: A Modern Interpretation of the veil. (Memento vom 3. November 2011 im Internet Archive) (PDF)
  15. Die Designerin Cindy van den Bremen und ihr Label Capsters
  16. „Burkini“ Der Schwimmanzug für die Muslima - Artikel FAZ.net
  17. Designers on a mission: dressing refugee girls for sports., UNHCR
  18. Caroline Hawley: Warm welcome for Sharia swimsuit, BBC News, 5. September 2000
  19. Urmee Khan: It's not itsy-bitsy, it's not teeny-weeny - it's the burkini., The Guardian, 28. November 2006
  20. Frank Jessen, Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff: Das Kopftuch – Entschleierung eines Symbols? In: KAS-Zukunftsforum Politik. Nr. 77, S. 24–25. Online aufrufbar
  21. Taghreed El-Khodary, Ethan Bronner: Hamas Fights Over Gaza’s Islamist Identity. In: The New York Times. 5. September 2009, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 13. Dezember 2017]).
  22. Irak: Ohne Kopftuch droht Enthauptung. Die Presse, 14. Dezember 2007
  23. Iran: Verstoß gegen Kopftuchpflicht soll noch härter bestraft werden. 30. Juli 2023, abgerufen am 30. Juli 2023.
  24. Irans Präsident lockert Kleiderordnung für Frauen. In: Zeit Online. 16. November 2013, abgerufen am 18. März 2014.
  25. Revolution der Farben. In: Süddeutsche Zeitung. 16. November 2013, abgerufen am 3. Oktober 2016.
  26. Independent: Saudi women should be able to choose whether to wear head cover or black abaya in public, says Crown Prince
  27. Reuters: Saudi women should have choice whether to wear abaya robe: crown prince
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