Als Werbeblocker (auch Werbefilter, englisch ad blocker) wird ein Programm bezeichnet, welches dafür sorgt, dass auf Webseiten enthaltene Werbung dem Besucher nicht angezeigt wird. Die Werbung kann hierbei auf verschiedene Arten vorkommen, beispielsweise als Bilder, Videos, Texteinfügungen oder Pop-up.

Geschichte

Werbeblocker kamen in den 1990er Jahren für das Fernsehen auf, indem über einen parallelen Übertragungsweg (z. B. RDS, später durch das WWW) simultan Werbeunterbrechungen signalisiert wurden. Die Anwendung Fernsehfee konnte im Jahr 1999 als erste Werbung in Echtzeit aus Videoaufnahmen entfernen. Bekanntheit erlangte sie vor allem durch die einstweilige Verfügung, welche der Verband der Privaten TV- und Radiosender anstrebte. Die Hersteller wehrten sich dagegen und nach einem Prozessmarathon verlor RTL im Sommer 2004 vor dem Bundesgerichtshof. Im April 2013 brachte die TC Unterhaltungselektronik AG erneut einen live-TV-Adblocker auf den Markt, diesmal auf Android-Basis in Form eines Sat-Receivers. Mit dem Programm Webwasher gab es ab Dezember 1998 den ersten kommerziellen, aber für den privaten Gebrauch kostenlosen Werbeblocker für den PC. Dieser beseitigte Werbung aus Webinhalten.

Funktionsweise

Filterung von Drittanbieter-Domains

Wenn eine Website aufgerufen wird geht die Anfrage an die sogenannte Erstanbieter-Domain, diese ruft dann oftmals weitere Server bzw. Webseiten auf, die zusätzliche Ressourcen bereitstellen. So zum Beispiel Programmbibliotheken, oder eingebette Video von anderen Webseiten. Über diesen Weg wird auch Werbung bereitgestellt. Die Adblocker Programme erkennen anhand der Internetadresse (URL) dass es sich um eine Website handelt, die Werbung ausliefert. Dazu werden Mechanismen wie schwarze Listen und Reguläre Ausdrücke verwendet. Die meisten Anwendungen enthalten zusätzlich eine weiße Liste, in denen Webseiten eingetragen werden können, die nicht geblockt werden sollen. Das Programm Adblock Plus enthält seit 2011 eine von den Entwicklern moderierte weiße Liste, in denen als unaufdringlich bewertete Werbeeinblendungen zugelassen werden.

Bilder, Skripts und andere eingebettete Objekte werden blockiert, wenn ihr HTML-Inhalt einen in der benutzten Filterliste enthaltenen Ausdruck, etwa /adserv/, /ads/ in der URL enthält. Dabei steht das „ad“ für englisch advertisement = Werbeanzeige. Durch das Entgegenwirken der Werbetreibenden müssen die Filterlisten ständig angepasst werden, hierzu kommen auch heuristische Verfahren zum Einsatz.

Filterung durch spezielle DNS-Server

Eine Filterung auf Basis der URL kann auch erreicht werden, indem Anfragen von Werbeanbietern über das Domain-Name-System (DNS) nicht aufgelöst werden. Das Domain-Name-System stellt gewissermaßen eine Bibliothek bereit, die von Menschen lesbare URLs in IP-Adressen übersetzt. Es wird normalerweise bei jedem Kontaktaufbau mit einer Internetseite benötigt.

Filterung von Werbeelementen

Da Werbung im Internet heute oft technisch aufwändig ist (Flash-Animationen, Layer Ads) und daher ohne unterstützende Programmiersprachen nicht angezeigt werden kann, hilft gerade gegen Bewegtwerbung das Ausschalten von JavaScript mittels eines Scriptblockers wie NoScript oder uMatrix, oder das selektive Einschalten von Flash-Animationen. Das grundsätzliche Blockieren von Flash und JavaScript stoppt auch viele eingebettete Videoplayer. Das einschränken von JavaScript- ist zwar effektiv gegen die Auslieferung von Werbung, macht viele moderne Webseiten jedoch unbenutzbar. Diese Methode erfordert also viel manuelle Nachsteuerung durch den Nutzer. Die meisten Browser können JavaScript und andere Skriptsprachen auch nativ abstellen. HTML5 wird von Entwicklern als Alternative in der Werbebranche vorgeschlagen.

Vor- und Nachteile

Bessere Benutzbarkeit von Webseiten

Der unmittelbare Nutzen eines Werbeblockers für den Anwender liegt in einer Webseitendarstellung frei von ablenkender Werbung. Außerdem wird der Seitenaufbau beschleunigt und weniger Datenkapazität verbraucht, was sich zum Beispiel in verlängerten Akku-Laufzeiten niederschlägt.

Datenschutz

Werden die Werbeinhalte schon vor dem Laden unterbunden, können Werbeblocker auch das automatische Sammeln der Besucherdaten durch Werbeunternehmen wie Meta oder Google unterbinden und so das Profiling verringern. Privacy International zeigte 2018, dass eine Vielzahl von Webseiten mit Gesundheitsbezug kritische Daten an Werbenetzwerke übertrugen.

IT-Sicherheit

Über sogenanntes Malvertising (abgeleitet von malicious advertising) wurde bereits mehrfach über Werbeanzeigen Schadsoftware ausgeliefert. Diese Form der Auslieferung bietet dem Angreifer den Vorteil, dass er die Webseite, die als Überträger dient, nicht unter seine Kontrolle bringen muss. So wurde etwa im März 2016 bekannt, dass die Webseiten der BBC und der New York Times auf diese Weise einen Erpressungs-Trojaner übertrugen.

Verringerte Einkünfte von Web-Dienstleistern

Für werbefinanzierte Dienste entsteht der Nachteil, dass durch Werbeblocker wesentliche Einnahmen entfallen können. Der Anteil und Umfang des Verlustes ist schwer zu beziffern. Es besteht jedoch der Vorwurf, dass Onlinemedien durch Werbeblocker existenziell bedroht werden. 2016 wurde geschätzt, dass Verleger bis zum Jahr 2020 einen Verlust von 27 Milliarden Dollar machen würden. Einen Hinweis auf den nicht unerheblichen Schadensumfang liefern diverse Kampagnen von Onlinemedien gegen Werbeblocker. Im Oktober 2015 wurde Bild.de dafür bekannt, sämtliche Angebote auf ihrer Webseite für Adblock-Benutzer zu sperren, worauf der Verlag juristisch gegen Personen vorgegangen ist, welche Anleitungen zur Umgehung der Sperre verbreiteten. Außerdem hat der Axel-Springer-Verlag eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Eyeo, die Adblock Plus anbietet, erwirkt. Jedoch ging es dabei um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs. Springer hatte Eyeo vorgeworfen, kommerzielle Webseiten-Betreiber gegen einen Geldbetrag vom Adblocking freizustellen, falls sie nur „akzeptable Werbung“ zeigen. Adblocker, die jegliche Werbung blockieren, waren nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Im August 2017 sagte ein Urteil des OLG München, dass das Geschäftsmodell von Eyeo nicht rechtswidrig sei; das bezahlte Whitelisting verletze weder die Bestimmungen des Urheber- noch des Kartellrechts. Manche Websites setzen Abwehrtechniken ein, um Nutzer von Werbeblockern von der Dienstleistung auszuschließen oder sie über die Nachteile für den Web-Seitenbetreiber zu informieren.

Erwünschte Inhalte werden auch gefiltert

Werbeblocker können unabsichtlich auch Inhalte filtern, die keine Werbung sind, sogenanntes Overblocking. Der Inhalts- und Funktionsumfang kann dann eingeschränkt sein. Allerdings hängt es ohnehin vom verwendeten Webbrowser und den installierten Plug-ins ab, welche Inhalte und Funktionen einer Webseite verfügbar sind – so wird zum Beispiel der textbasierte Browser Lynx von vornherein keine Werbegrafiken einblenden.

Anwendungen und Beispiele

Add-ons

In Browsern wie Firefox und Chrome lassen sich die Werbefilter über die Add-ons-Funktion nachinstallieren. Bekannte Programme sind beispielsweise uBlock Origin, Adblock Plus, AdGuard und Ghostery. Proxomitron oder Privoxy eignet sich zum Filtern und Modifizieren von Webseiten, besonders auf zentralen Rechnern. Die Verwendung mehrerer Programmen gleichzeitig, die sich in ihrer Funktion überschneiden, kann die Reaktionszeiten des Browsers verlangsamen und ist von einigen Entwicklern ausdrücklich nicht empfohlen, da es zu Funktionseinschränkungen kommen kann.

Die meisten Werbeblocker lassen feine Einstellungen zu, etwa die Möglichkeit, den Werbeblocker auf bestimmten Seiten zu deaktivieren, oder die Entscheidung darüber welche schwarzen Listen verwendet werden. Einige Programme erlauben ein Feedback an den Entwickler, falls der Werbeblocker nicht wie gewünscht alle Werbung entfernt. Die oben genannte Software ist zwar in der Lage in umfänglicher Weise Werbung zu filtern, allerdings können auch Tracker geblockt werden, die nicht durch Werbung ausgeliefert werden, sowie Cookie-Banner oder ähnliches. Der Entwickler von uBlock Origin, Raymond Hill, nennt sein Programm deshalb lieber einen Content Blocker.

Die Browsererweiterung Privacy Badger von der Electronic Frontier Foundation ist nicht direkt auf das Blockieren von Werbung ausgelegt, sondern blockiert Verbindungen zu Servern, die Bekanntermaßen den Datenschutz untergraben. Werbung wird nur blockiert, wenn sie zusätzlich den Nutzer verfolgt.

In einem Test im Jahr 2017 empfahl Stiftung Warentest uBlock Origin als Testsieger.

Webbrowser

Viele Webbrowser enthalten bereits integrierte Werkzeuge zur Eingrenzung von Trackingmaßnahmen auf Webseiten. Jedoch ist diese Funktion nicht immer auch auf das Blockieren von Werbung ausgelegt. Wenn Werbung blockiert wird, dann ist die Effizienz in der Regel deutlich geringer, als mit speziellen Programmen und Werkzeugen. Die Website PrivacyTests.org gibt einen Überblick über das aktuelle Verhalten von verschiedenen Browsern, auch in Bezug auf das Blockieren von Werbung.

Google Chrome bspw. hat seit Februar 2018 einen Werbeblocker integriert, der Werbung filtert, die sich nicht an die Richtlinien der Branchenvereinigung Coalition for Better Ads halten. Dabei handelt es sich um besonders nervende Werbeformate, die auf etwa 1 % der Websites vorhanden sind. Somit ist der integrierte Werbeblocker nicht vergleichbar mit Werbeblocker anderer Anbieter, die jegliche Werbung filtert.

Der Browser Brave verfügt über einen eingebauten Adblocker, der jedoch jegliche Werbung durch „akzeptable Werbung“ aus dem eigenen Werbedienst ersetzt. Die Browser-Nutzer sollen mit 15 % der Werbeeinnahmen entschädigt werden. Brave ist jedoch, nicht nur von Seiten der Werbetreibenden, auf Kritik gestoßen.

Serverseitige Lösungen

Um ganze Netzwerke mit allen darin aktiven Geräte mit einem Werbeblocker auszustatten, können zentrale Werbeblocker eingesetzt werden. Durch diese Vorgehensweise wird auf DNS-Ebene blockiert, nicht nur im Webbrowser wird so das Nachladen von Werbung unterbunden, sondern auch innerhalb von Programmen. Ein Beispiel ist Pi-hole.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hanno Beck: Internet und Multimedia-Anwendungen, Heidelberg 2011, S. 251.
  2. Werbeblocker: Fernsehfee 2.0 kommt mit Android – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 7. November 2018]).
  3. Hanno Beck: Internet und Multimedia-Anwendungen, Heidelberg 2011, S. 232.
  4. Allowing acceptable ads in Adblock Plus. Abgerufen am 5. Oktober 2023 (amerikanisches Englisch).
  5. Arthur Gervais, Alexandros Filios, Vincent Lenders, Srdjan Capkun: Quantifying Web Adblocker Privacy. In: Computer Security – ESORICS 2017 (= Lecture Notes in Computer Science). Springer International Publishing, Cham 2017, ISBN 978-3-319-66399-9, S. 21–42, doi:10.1007/978-3-319-66399-9_2 (springer.com [abgerufen am 5. Oktober 2023]).
  6. heise online: Studie: Gesundheitsportale leaken Daten an Werbenetzwerke. 4. September 2019, abgerufen am 5. Oktober 2023.
  7. Internet Crime Complaint Center (IC3) Cyber Criminals Impersonating Brands Using Search Engine Advertisement Services to Defraud Users. Abgerufen am 5. Oktober 2023.
  8. heise online: Downloads via Google Ads: "Tsunami" an Malvertising verbreitet Schadsoftware. 5. Februar 2023, abgerufen am 5. Oktober 2023.
  9. Alex Hern: Major sites including New York Times and BBC hit by 'ransomware' malvertising. 16. März 2016, abgerufen am 7. November 2018 (englisch).
  10. Adblock Plus: Werbevermarkter wollen Adblocker blocken – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 7. November 2018]).
  11. AD BLOCKING TO COST PUBLISHERS $27BN IN LOST REVENUES BY 2020. Abgerufen am 8. Oktober 2023 (englisch).
  12. 1 2 heise online: Nachrichten-Websites bitten: Adblocker abschalten. Abgerufen am 7. November 2018.
  13. Pro7 geht mit "Stromberg" gegen Adblock-Nutzer vor (Memento vom 20. Juli 2014 im Webarchiv archive.today)
  14. Adblocker-Sperre: Bild droht bei allen Umgehungsversuchen mit Abmahnung – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 7. November 2018]).
  15. heise online: Axel Springer: Einstweilige Verfügung gegen Adblock Plus. Abgerufen am 7. November 2018.
  16. Adblock Plus: OLG München erklärt Werbeblocker für zulässig. In: Golem.de. 17. August 2017, abgerufen am 18. August 2017.
  17. Simon Rebiger: Stiftung Warentest testet Tracking-Blocker: Ein Muss für jeden Browser. 31. August 2017, abgerufen am 5. Oktober 2023.
  18. Which browsers are best for privacy? Abgerufen am 5. Oktober 2023.
  19. Eike Kühl: Googles Adblocker will Adblocker abschaffen. zeit.de, 7. Februar 2018, abgerufen am 15. Oktober 2018.
  20. Adblock für Chrome: Google aktiviert seinen eigenen Werbefilter. t3n, 15. Februar 2018, abgerufen am 15. Oktober 2018.
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