Bayerische Heeresreform (1868)
Nach den Erfahrungen der Bayerischen Armee im Deutschen Krieg von 1866 gegen Preußen und durch das mit Preußen abgeschlossene Schutz- und Trutzbündnis sah sich 1868 das Bayerische Kriegsministerium unter Siegmund Freiherr von Pranckh veranlasst, das Heer grundlegend nach preußischem Vorbild zu reorganisieren.
Die wichtigsten Maßnahmen waren:
- Änderung der Heeresergänzung (Abschaffung der Einsteher; Einführung der Wehrpflicht, Einführung des „Einjährig-freiwilligen Dienstes“ nach preußischem Muster und Dienstzeit von drei Jahren)
- Abschaffung der Landwehr, fortan wurde der Begriff „Landwehr“ für die älteren Jahrgänge der Reserve verwendet.
- Gründung des I. Generalkommandos in München und des II. Generalkommandos in Würzburg
- Ersatz der Vorderlader zunächst durch das Infanteriegewehr M/1858/67 (Podewils-Gewehr), einen zum Hinterlader umgebauten Vorderlader, und ab Mai 1870 durch das Werder-Gewehr M/1869
- Gleichstellung des Kadettenkorps mit dem Realgymnasium.
- Trennung von Armee und Gendarmerie.
Durch diese Reorganisation war es der Bayerischen Armee möglich, bis zum Deutsch-Französischen Krieg wieder Anschluss an die Weiterentwicklung des Militärwesens zu bekommen.
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