Bewertungsausschuss
Bewertungsausschüsse sind gesetzlich vorgeschriebene Gremien der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Sie werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet, um Vergütungssysteme für die ambulante und sektorenunabhängige Versorgung zu gestalten.
Der Bewertungsausschuss Ärzte („Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V“) besteht aus Vertretern von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Er erstellt mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) das Vergütungssystem, mit dem Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre im Rahmen der Kollektivverträge ambulant erbrachten Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können und trifft grundsätzliche Entscheidungen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen in ihren regionalen Gesamtverträgen zu berücksichtigen sind. Zu Regelungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung wird der Bewertungsausschuss um Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft ergänzt. Das Institut des Bewertungsausschusses hat die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Ärzte sowie des ergänzten Bewertungsausschusses inne und unterstützt die Ausschüsse bei deren Arbeit.
Im Bewertungsausschuss Zahnärzte erstellen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband mit dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) das Vergütungssystem, mit dem Vertragszahnärzte ihre Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.