Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA 2004) bildet die Grundlage für die Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Das Regelwerk wird im Bewertungsausschuss für vertragszahnärztliche Leistungen zwischen Vertretern des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vereinbart. Die aktuelle Version trat am 1. Januar 2004 in Kraft und wurde zum 1. April 2013 beziehungsweise 1. April 2014 um die Besuchsleistungen zur aufsuchenden Betreuung von Pflegebedürftigen erweitert.
Auch die sonstigen Kostenträger rechnen auf Grundlage der BEMA 2004 ab. Unter den sonstigen Krankenkassen werden folgende Kostenträger verstanden: Sozialhilfeträger, Versorgungsämter, Landespolizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Zivildienst.
Die Abrechnung von Leistungen bei Privatpatienten erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).