Deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan
Die deutsche Beteiligung am Krieg in Afghanistan bezeichnet im Wesentlichen den Auslandseinsatz der Bundeswehr im Rahmen des von der US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September in New York ausgerufenen Kriegs gegen den Terror in Afghanistan.
Nachdem die von den Taliban beherrschte afghanische Regierung die Auslieferung Osama bin Ladens, den die Vereinigten Staaten als Verantwortlichen für die Anschläge ansahen, verweigert hatte, entsandten zunächst nur die Vereinigten Staaten ihre Streitkräfte in das sog. Islamische Emirat Afghanistan. Unter Berufung auf das Recht zur Selbstverteidigung in Art. 51 der UN-Charta begann am 7. Oktober 2001 die (nicht auf Afghanistan beschränkte) Operation Enduring Freedom (OEF), der sich nach einem NATO-Beschluss vom 2. Oktober 2001 auch die europäischen Bündnispartner in Wahrnehmung ihrer Beistandspflicht angeschlossen hatten. Der Krieg in Afghanistan 2001–2021 war der erste und bisher einzige Bündnisfall gem. Art. 5 des NATO-Vertrags.
Bis zum 15. Dezember 2010 beteiligte sich die Bundeswehr an der OEF mit Kampfeinsätzen des Kommando Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan, dem ABC-Abwehrbataillon Kuwait sowie dem Einsatz deutscher See- und Seeluftstreitkräfte am Horn von Afrika. Die deutsche Beteiligung an der Seeraumüberwachung im Mittelmeer im Rahmen der NATO-geführten Operation Active Endeavour (OAE) war bis zum 31. Dezember 2013 mandatiert.
Von 2001 bis 2014 beteiligte sich Deutschland aufgrund der Bonner Vereinbarung und entsprechender UN-Mandate außerdem an der International Security Assistance Force (ISAF), deren Auftrag in der sicherheitspolitischen Stabilisierung Afghanistans bestand.