EU-Fahrzeugklasse
Als EU-Fahrzeugklasse wird in der Europäischen Union (EU) eine Gruppe von technisch und funktional vergleichbaren Kraftfahrzeugen bezeichnet, die zum Zweck der Systematisierung nach den Kriterien der Verordnung (EU) 2018/858 zusammengefasst werden. Die EU-Fahrzeugklasse wird in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs vermerkt und ersetzt in Deutschland bei Fahrzeugen, deren Typengenehmigung vor Oktober 2015 erteilt wurde, die vorherige nationale Systematik. Die alten Bezeichnungen werden vorläufig beibehalten.
Bereits 1970 hatte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zur Definition einheitlicher Fahrzeugklassen die bis 2009 geltende Richtlinie 70/156/EWG erlassen.
Die Verordnung (EU) 2018/858 enthält Bestimmungen für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (Fahrzeugklasse M) und zur Güterbeförderung (Fahrzeugklasse N) sowie deren Anhänger (Fahrzeugklasse O).
Seit Anfang 2013 klassifizieren außerdem die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge als Zugmaschinen (Fahrzeugklassen T und C), Anhänger (Fahrzeugklasse R) und gezogene auswechselbare Geräte (Fahrzeugklasse S) sowie die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 leichte ein- und zweispurige Kraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L).
EU-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EU-Fahrzeugklassen. So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EU-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen.