Eigentumsfreiheitsklage
Als Eigentumsfreiheitsklage wird im österreichischen Sachenrecht eine Eigentumsklage bezeichnet, mit der Eigentümer einer Sache die Beseitigung und Unterlassung von Störungen seines Eigentums durch angemaßte Nutzungsrechte Dritter geltend macht (§ 523, 2. Fall ABGB).
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