Einzelleistungsvergütung
Die Vergütung der Behandlung eines Patienten kann sich im deutschen Gesundheitswesen aus Einzelleistungsvergütungen zusammensetzen. Dabei wird die Honorierung einer Behandlung in einzelne Behandlungsschritte aufgeteilt, die – jede für sich – mit einer Bewertungszahl in Punkten bewertet werden. Der einzelne Honorarpunkt wird mit dem jeweils festgelegten Punktwert in Euro multipliziert und ergibt das Honorar für den jeweiligen Behandlungsschritt. Die Summe der Einzelleistungen (zahn-)ärztlicher Leistungen ergibt das Gesamthonorar für eine Behandlung beziehungsweise einen Behandlungsfall.
Jede einzelne (zahn-)ärztliche Leistung, wie beispielsweise die Untersuchung (klinisch, apparativ-technisch), Röntgenaufnahmen oder therapeutische Leistungen wie Spritzen, Operationen werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab Ärzte - EBM oder Bewertungsmaßstab Zahnärzte (BEMA), in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit einem Wert versehen.