Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA, englisch Health Professional Card, HPC) ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat für Angehörige der Heilberufe im deutschen Gesundheitswesen. Gelegentlich wird er deshalb auch als Heilberufeausweis bezeichnet.

Neben seiner Funktion als Sichtausweis bietet er kryptografische Funktionalität zur Authentifizierung, Verschlüsselung und qualifizierten elektronischen Signatur.

Die gesetzliche Grundlage für den elektronischen Heilberufsausweis wurde mit dem neuen § 291a SGB V am 1. Januar 2004 durch Art. 1 des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geschaffen.

Gemäß § 291a Abs. 5 Satz 5 und Abs. 5a Satz 1 SGB V benötigen Heilberufler den elektronischen Heilberufsausweis zum Zugriff auf die Daten der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a Abs. 2 und 3 SGB V. Technische Voraussetzung ist die Anbindung der medizinischen Institution an die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. Der Zugriff auf die Daten der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte ist für von einem Heilberufler autorisierte Mitarbeiter einer medizinischen Institution alternativ über einen elektronischen Institutionenausweis (Security Modul Card Typ B (SMC-B)) möglich. Auch der Heilberufler selbst kann die SMC-B zum Zugriff nutzen.

Technisch spezifiziert werden die Ausweise durch die Firma gematik. Bis Ende Oktober 2021 wurden bundesweit 143.335 elektronische Heilberufsausweise ausgegeben. Das geht aus Daten der Bundesärztekammer (BÄK) mit Stand 5. November 2021 hervor. 2013 betrug die Anzahl berufstätiger Ärzte in Deutschland 357.252; ohne Berücksichtigung von Ärzten im Ruhestand und von Ärzten mit mehreren Ausweisen errechnet sich (bei verschiedenen Stichtagen und ohne Abgrenzung von Light-Ausweisen) eine Quote von 40 Prozent. „Fast zwei Drittel der Niedergelassenen haben einen elektronischen Heilberufsausweis“ (Stand 6. Dezember 2021).

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