Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendungen miteinander vernetzen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, sollen so schneller und einfacher verfügbar sein. Nach dem E-Health-Gesetz müssen alle deutschen Arztpraxen eine solche E-Health installieren; für Österreich ist der E-Health-Verzeichnisdienst maßgeblich. Wesentliche Kernanwendung der Telematikinfrastruktur zur Unterstützung der medizinischen Versorgung der Versicherten ist die elektronische Patientenakte.

In Deutschland hatten laut dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vor allem Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten und Krankenkassen bis zum 1. Juli 2018 die für die Telematik notwendige Infrastruktur einzurichten, um als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen zu können. Das Versichertenstammdatenmanagement betrifft die Routinedaten der Versicherten (Geschlecht, Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Versichertenstatus). Die ICD-Diagnosen sowie eventuelle Notfalldaten oder Medikationen können mit Einverständnis der Versicherten freigeschaltet und gespeichert werden. Durch die Online-Prüfung können die entsprechenden Daten in der Patientenakte des Arztes und auf der eGK aktualisiert werden. Außerdem kann geprüft werden, ob der Patient aktuell ein versichertes Pflichtmitglied, ein freiwilliges Mitglied, ein Mitglied der Krankenversicherung der Rentner oder ein beitragsfrei mitversichertes Familienmitglied (mitversicherte Person im Rahmen der Familienversicherung) seiner angegebenen Krankenkasse ist. Eine Identitätsfeststellung ist jedoch nicht vorgesehen.

Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz mussten sich Apotheken bis zum 30. September 2020 und Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur anschließen.

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