Erstaufnahmeeinrichtung (Deutschland)
Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen, um dort ihren Asylantrag zu stellen.
In Bayern wurden 2018 alle Erstaufnahmeeinrichtungen in „Ankerzentren“ umbenannt.
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