Fideikommiss (römisches Recht)
Das Fideikommiss (lat. fidei commissum) ist ein Auskunftsmittel des antiken römischen Erbrechts, das seinen Ursprung in der Römische Republik findet. Hinsichtlich vieler seiner Merkmale besteht Ähnlichkeit zum Legat (Vermächtnis).
Ursprünglich handelte es sich beim Fideikommiss um eine den Todesfall des Erblassers betreffende, formlose und nicht klagbare Bitte gegenüber dem Erben oder einem bestimmten Dritten, die an die Erwartung geknüpft war, dass der Bedachte diese Bitte aus sittlichem Pflichtgefühl und loyaler Treue (bona fides) gegenüber dem Erblasser erfüllt. Erfüllungsgegenstand und damit Inhalt der Bitte war, dass das Zugewendete an einen zweiten Erben weitergereicht wird.
Ab der frühen Kaiserzeit (unter Augustus), wurde das Fideikommiss in einem außerordentlichen Gerichtsverfahren (extraordinaria cognitio), zunächst vor den Konsuln, im Anschluss daran vor dem praetor fideicommissarius klagbar und damit durchsetzbar.